- Seetrift
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Strandgut bezeichnet Gegenstände, die durch Meeresströmungen und Tiden an die Meeresstrände gespült werden.
Es handelt sich zumeist um schwimmfähige Gegenstände, die von einem verunglückten Schiff stammen, von Bord eines Schiffes gespült worden sind oder an einem anderen Küstenabschnitt abgetragen worden sind und dann als Treibgut an den Strand gelangt sind.
Dabei wird unterschieden zwischen
- Strandgut im engeren Sinn, den bei einer Seenot geborgenen Gegenständen;
- Seeauswurf, Gegenständen, welche außer dem Fall einer Seenot von der See auf den Strand geworfen werden;
- Strandtrift (strandtriftigem Gut), Gegenständen, die von der See gegen den Strand getrieben und vom Strand aus geborgen wurden;
- Wrackgut, versunkenen Schiffstrümmern oder sonstigen Gegenständen, die vom Meeresgrund heraufgebracht sind.
Eigentumsverhältnisse beim Fund von Strandgut regelte in Deutschland früher das Strandrecht (auch Strandungsordnung genannt). Sachwalter des Strandgutes waren die Strandvögte.
Durch Artikel 35 des Gesetzes vom 28. Juni 1990 (BGBl. I, Seite 1221) wurden die vom allgemeinen Sachenrecht abweichenden Regelungen des Strandrechts aufgehoben.
Siehe auch
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