- Seewasserstraßendirektion
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Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord (WSD Nord) ist eine Mittelbehörde und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) nachgeordnet. Sie hat ihren Sitz in Kiel.
Die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen sind für die Verwaltung der Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen (Bundeswasserstraßen) und für die Regelung des Schiffsverkehrs zuständig. Die Zuständigkeit des Bundes für die Bundeswasserstraßen ergibt sich aus Artikel 89 Grundgesetz, wonach der Bund Eigentümer der früheren Reichswasserstraßen ist.
Untergeordnete Behörden
Der WSD Nord sind folgende nachgeordnet:
- Wasser- und Schifffahrtsamt Lübeck
- Wasser- und Schifffahrtsamt Tönning
- Wasser- und Schifffahrtsamt Brunsbüttel
- Wasser- und Schifffahrtsamt Kiel-Holtenau
- Wasser- und Schifffahrtsamt Stralsund
- Wasser- und Schifffahrtsamt Hamburg
- Wasser- und Schifffahrtsamt Cuxhaven
- Neubauamt (Rendsburg)
Zu den Wasser- und Schifffahrtsämtern gehören regionale Außenbezirke mit Betriebsstellen wie z.B. Schleusen, Hebewerke und Bauhöfe.
Geschichte
Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord ist hervorgegangen aus der 1886 für den Bau des seinerzeitigen Kaiser-Wilhelm-Kanals (heute Nord-Ostsee-Kanal) eingesetzten kaiserlichen Kanalkommission, die seit dem 1. Juli 1895 in das neu gebildete Kaiserliche Kanalamt in Kiel überführt worden war. Das Kanalamt hatte die Aufgabe, den Kanalbetrieb zu überwachen und für den reibungslosen Ablauf der Geschäfte zu sorgen. Für die Wahrnehmung der Interessen des Militärs war ein Marinekommissar bei Kanalamt angestellt, der als Organ des Reichsmarineamts wirkte. Das Kanalamt war ein Ressort des Reichsamts des Innern.
1919 wurde die Behörde in Reichskanalamt umbenannt. Am 1. April 1939 wurde das Reichskanalamt aufgehoben und man errichtete die Wasserstraßendirektionen als eine gesonderte Abteilung beim Oberpräsidenten der Provinz Schleswig-Holstein. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde die Wasserstraßendirektion Kiel zunächst der Landesverwaltung von Schleswig-Holstein unterstellt.
1947 erfolgte nach einer Verwaltungsreform die Umbenennung der Wasserstraßendirektion in Seewasserstraßendirektion. Gleichzeitig wurde folgende Lokalbehörden gebildet: Seewasserstraßenamt Tönning, Glückstadt, Lübeck, Ostsee/ Kiel, Kaiser-Wilhelm-Kanal in Kiel/Holtenau, Brunsbüttelkoog sowie Seewasserstraßen-Maschinenamt Rendsburg/Saatsee und Seewasserstraßen- Verkehrsamt Kiel/Holtenau mit den Hafenkapitänen Holtenau und Brunsbüttelkoog und seit 10. Juni 1947 das Seezeichenamt Brunsbüttelkoog.
Die Behörde hieß zwischen 1949 und 1975 Wasser- und Schiffahrtsdirektion Kiel und übernahm Planung und Kontrolle der Baumaßnahmen für die kleineren Häfen des Küstengebiets sowie für die Bundeswehr. Seit 1976 heißt sie Wasser- und Schiffahrtsdirektion Nord.
Weblinks
- http://www.wsd-nord.wsv.de/ Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord
Direktion Nord (Kiel):
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54.35333333333310.14Koordinaten: 54° 21′ 12″ N, 10° 8′ 24″ O
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