- Selbstbefassungsrecht
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Das Selbstbefassungsrecht beschreibt das Recht eines Parlamentarischen Ausschusses, sich innerhalb des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches aus eigener Initiative mit einem Sachverhalt zu beschäftigen und dem Parlament die erarbeiteten Vorschläge zu unterbreiten.
Kategorien:- Staatsrecht (Deutschland)
- Parlamentswesen
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