Sendeunternehmen

Sendeunternehmen

Ein Rundfunkveranstalter (oder auch Sendeunternehmen) betreibt Hörfunk- oder Fernsehprogramme.

Es wird unterschieden zwischen öffentlich-rechtlichen, privaten, nichtkommerziellen und staatlichen Rundfunkveranstaltern. Die meisten Länder der Europäischen Union verfügen heute über ein duales Rundfunksystem.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

Allgemein

Rechtliche Grundlage für alle Rundfunkveranstalter in Deutschland sind die Landesmediengesetze der Länder. Zur Vereinheitlichung der Gesetzgebung und zur Einrichtung bundesweiter Programme (ZDF und Deutschlandradio) vereinbaren die Länder in Staatsverträgen, z. B. demRundfunkstaatsvertrag, gemeinsame Regelungen zur Rundfunkordnung.

In Deutschland bestehen nur noch die Rechtsformen des öffentlich-rechtlichen und des privaten Rundfunks sowie des nichtkommerziellen Lokalfunks. Dieses duale Rundfunksystem wurde 1984 zunächst im westlichen Teil Deutschlands eingeführt. Der Rundfunk der DDR (Hörfunk) und das Fernsehen der DDR waren staatliche Einrichtungen.

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter werden vom Staat mit der Grundversorgung mit Hörfunk und Fernsehen beauftragt. Sie werden in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts betrieben und auch Rundfunkanstalten genannt. Zu ihnen gehören die Landesrundfunkanstalten (ARD) und das bundesweit sendende ZDF, das jedoch nicht vom Bund, sondern von allen deutschen Bundesländern getragen wird. Auch dazu gehört die Anstalt des Bundesrechts Deutsche Welle. Einzige Ausnahme ist das Deutschlandradio, das als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet wurde.

Die Rundfunkveranstalter haben folgende Organe:

  • ein Exekutivorgan, welches wichtige Personal-, Struktur- und Programmentscheidungen trifft, je nach Anstalt ein Intendant oder ein mehrköpfiges Gremium. Der Begriff Intendant stammt aus der Frühzeit des Rundfunks in der Weimarer Republik, als es politisch gewollt war, einen politikfreien Rundfunk zu schaffen. An der Spitze der Anstalten standen deshalb oft Personen aus der Welt des Theaters;
  • ein Kontrollorgan, welches die Entscheidungen der Exekutive kontrolliert, bei wichtigen Entscheidungen berät oder mitbestimmt und einen Rahmen für das Programm vorgibt. Das Organ heißt je nach Anstalt Rundfunkrat, Hörfunkrat (Deutschlandradio) oder Fernsehrat (ZDF). Darin sind je nach der entsprechenden Gesetzeslage verschiedene gesellschaftliche Gruppen nach einem festen Zuteilungsschlüssel vertreten (z. B. Gewerkschaften, Kirchen, künstlerische und wirtschaftliche Verbände). Kritisiert wird, dass je nach zugrundeliegendem Gesetz ein großer Teil der Mitglieder in den Rundfunkräten durch die jeweilige Politik bestimmt wird, wenn Landesregierungen oder Landesparlamente bei der Ernennung der Organmitglieder mitwirken;
  • einige Anstalten besitzen darüber hinaus einen Verwaltungsrat, der organisatorische Entscheidungen trifft, die weder von der Leitung der Anstalt allein noch vom Rundfunkrat getroffen werden.

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter finanzieren sich durch Rundfunkgebühren, die von den Betreibern entsprechender Empfangsgeräte erhoben werden. Zur Bestimmung der Höhe dieser Gebühr ermittelt zunächst die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) diejenige Summe, welche die Anstalten für ihren Programmauftrag, Bestandsschutz und Fortentwicklung benötigen, die laut Bundesverfassungsgericht garantiert werden sollen. Die Landesparlamente legen auf dieser Grundlage die Höhe der Gebühr fest. Die Einziehung der Gebühren erfolgt in Deutschland durch die GEZ.

Zur Wahrung der inneren Pressefreiheit gelten für die meisten öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter Redaktionsstatute.

Privater Rundfunk

Private Rundfunkveranstalter werden als GmbHs oder Aktiengesellschaften betrieben.

Österreich

Der Österreichische Rundfunk (ORF) ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts.

Siehe auch


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Schweizer Urheberrecht — Basisdaten Titel: Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrecht Kurztitel: Urheberrechtsgesetz Abkürzung: URG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Schweiz Rechtsmaterie: Geistiges Eigentum …   Deutsch Wikipedia

  • Schweizerisches Urheberrecht — Basisdaten Titel: Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrecht Kurztitel: Urheberrechtsgesetz Abkürzung: URG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Schweiz Rechtsmaterie: Geistiges Eigentum …   Deutsch Wikipedia

  • URG — Basisdaten Titel: Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrecht Kurztitel: Urheberrechtsgesetz Abkürzung: URG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Schweiz Rechtsmaterie: Geistiges Eigentum …   Deutsch Wikipedia

  • Urheberrechtsgesetz (Schweiz) — Basisdaten Titel: Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrecht Kurztitel: Urheberrechtsgesetz Abkürzung: URG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Schweiz Rechtsmaterie: Geistiges Eigentum …   Deutsch Wikipedia

  • Urheberrecht (Schweiz) — Als Urheberrecht wird in der Schweiz ein Rechtsgebiet bezeichnet, das dem Schutze geistigen Eigentumes dient. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsquellen 2 Urheberrecht 2.1 Schutzkriterien 2.2 Urheber …   Deutsch Wikipedia

  • Swissperform — Rechtsform Verein Gründung 10. Februar 1993 Sitz Zürich …   Deutsch Wikipedia

  • Schranken des Urheberrechts — ist die gesetzliche Bezeichnung für diejenigen Vorschriften des deutschen Urheberrechts, die einen Ausgleich zwischen den Interessen des Urhebers, dem prinzipiell das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt ist, und gegenläufigen Interessen… …   Deutsch Wikipedia

  • Leistungsschutzrechte — Leistungsschutzrechte,   Rechte zum Schutz bestimmter geistiger Leistungen, die dem Urheberrecht verwandt, aber gleichzeitig hiervon abzugrenzen sind. Während das Urheberrecht eigenschöpferischer Geisteswerke schützt, sind Gegenstand der… …   Universal-Lexikon

  • Rom-Abkommen — internationales Abkommen über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen vom 26.10.1961 (BGBl 1965 II 1245). Seine wesentliche Bedeutung liegt in der Gewährung von ⇡ Inländerbehandlung für ausübende …   Lexikon der Economics

  • Filmförderungsanstalt — Logo: Vorstand: Peter Dinges Gründungsdatum: 6. März 1968 Ort: Berlin …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”