Swissperform

Swissperform
SWISSPERFORM
SWISSPERFORM.jpg
Rechtsform Verein
Gründung 10. Februar 1993
Sitz Zürich, Schweiz
Leitung Poto Wegener (Direktor)
Mitarbeiter 19 (Ende 2010)
Umsatz 40 Mio. CHF (2010)
Branche Verwertungsgesellschaft für Leistungsschutzrechte
Website www.swissperform.ch
Sitz an der Kasernenstrasse 23 in Zürich

Swissperform (Eigenschreibweise SWISSPERFORM) ist die Schweizerische Gesellschaft für die Leistungsschutzrechte in der Schweiz und in Liechtenstein.

Inhaltsverzeichnis

Tätigkeit

Swissperform ist eine unter staatlicher Aufsicht stehende Verwertungsgesellschaft für die Leistungsschutzrechte (auch verwandte Schutzrechte oder Nachbarrechte genannt) in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Sie stützt sich für ihre Tätigkeit auf eine Bewilligung des Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) beziehungsweise auf eine Konzession der liechtensteinischen Regierung. Swissperform verwertet Zweitnutzungsrechte. Die Gesellschaft macht gegenüber den Nutzern diejenigen Ansprüche der Inhaber von Leistungsschutzrechten geltend, die im Zusammenhang mit Zweitnutzungen von deren Leistungen entstehen. Die Gesellschaft handelt mit den Nutzern und ihren Verbänden Tarife aus, und sorgt dafür, dass die entsprechenden Gelder eingezogen und an die Berechtigten verteilt werden. Swissperform arbeitet mit den anderen schweizerischen Verwertungsgesellschaften zusammen.

Mitglieder & Berechtigte

Berechtigt für eine Vergütung von Swissperform sind Ausübende (Interpreten) und Produzierende (von Ton- und Tonbildträgern) mit Schweizer Wohnsitz. Im Ausland ansässige Ausübende und Produzierende können in Genuss von Vergütungen kommen, falls sie gewisse Voraussetzungen erfüllen. Auch die Sendeunternehmen sind als Inhaber von Leistungsschutzrechten an einem Anteil der Vergütungen berechtigt (z.B. Weitersendeeinnahmen).

Über 9133 Mitglieder sind mit Stand Dezember 2010 Mitglied bei Swissperform.

Aufsichtsbehörde

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) übt die Aufsicht über die Verwaltung der in der Schweiz tätigen Verwertungsgesellschaften, also auch von Swissperform, aus. Es prüft und genehmigt den jährlichen Geschäftsbericht von Swissperform.

Das IGE führt jedes Frühjahr ein Treffen mit den Verwertungsgesellschaften durch. Dabei werden diese über die Tätigkeit des IGE informiert und Fragen zur Verwertung der Urheberrechte und der verwandten Schutzrechte erörtert.

Gesetzliche Ausgangslage

Neben den Werken von Urhebern schützt das schweizerische Urheberrechtsgesetz auch die Leistungen von Interpreten (im Phono- wie auch im Audiovisionsbereich), Phonogramm- und Audiovisionsproduzierenden und Sendeunternehmen. Die Rechte dieser Berechtigtengruppen werden Nachbarrechte, verwandte Schutzrechte oder Leistungsschutzrechte (LSR) genannt. Leistungsschutzrechte gibt es international in allen Staaten, die das Internationale Abkommen über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen (auch genannt Rom-Abkommen) oder den WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger (WPPT) ratifiziert haben.

Wahrnehmung der Ansprüche

Die Erstnutzung ihrer Leistungen kontrollieren die Inhaber der Leistungsschutzrechte selbst, sie machen ihre finanziellen Ansprüche direkt gegenüber den Nutzern geltend.

Die Zweitnutzungen können vom einzelnen Berechtigten vielfach, insbesondere bei Massennutzungen ihrer Leistungen, nicht überblickt werden. Deshalb schreibt der Gesetzgeber vor, dass in gewissen Fällen die finanziellen Ansprüche kollektiv wahrgenommen werden müssen - von einer über eine Bewilligung verfügenden, unter staatlicher Aufsicht stehenden Verwertungsgesellschaft. Diese Aufgabe wird von Swissperform wahrgenommen.

Geschichte

Am 1. Juli 1993 ist das revidierte schweizerische Urheberrechtsgesetz, das erstmals Rechte für die ausübenden Künstler, Phonogramm- und Audiovisionsproduzierenden und Sendeunternehmen vorsieht, in Kraft getreten. Das Gesetz bestimmt, dass für die kollektiv wahrzunehmenden verwandten Schutzrechte nur eine Gesellschaft zuständig sein soll (vgl. Art. 42 Abs. 2 URG).

Die Schweizerische Interpretengesellschaft SIG (heute Schweizerische Interpretengenossenschaft), IFPI Schweiz, der schweizerische Verband für Spiel- und Dokumentarfilmproduktion (heute Swiss Film Producer’s Association), der schweizerische Verband für Auftragsfilm und Audiovision (heute Swissfilm Association), IFPI-Video und die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft SRG SSR gründeten gemeinsam Swissperform als die Verwertungsgesellschaft für die verwandten Schutzrechte in der Form eines Vereins. Dem ersten Vorstand gehörten Karl Knobloch (Präsident), André Amsler (Vizepräsident), Ernst Brem, Hans-Joachim Frick, Polo Hofer (vertreten durch Karl Zbinden), Heinz Marti, Marianne Sonder Stauffer, Jack Dimenstein, Ossi Drechsler, Willi Egloff, Wadek Glowacz, Peter Vosseler, Dominique Diserens, Anna Mäder-Garamvölgyi und Jürg Seiberth an. Mit der Geschäftsführung wurde von 1993 bis 2009 Yvonne Burckhardt betraut. Ab 2009 bis 2011 wurde dieses Amt von Sabine Jones ausgeübt. Aktueller Direktor von Swissperform ist Poto Wegener.

Im Jahr 1994 erzielte Swissperform die ersten Tarifeinnahmen. Das von den Fachgruppen erarbeitete Verteilreglement wurde von der Aufsichtsbehörde, dem IGE, genehmigt. 1997 verteilte Swissperform dann zum ersten Mal Vergütungen an die Berechtigen. Im Laufe der Zeit wurde das Verteilsystem für die ausübenden Künstler von einer Verteilung, die auf dem Honorar für die Produktion von Ton- oder Tonbildträgern und Sendungen basierte, auf eine nutzungsbezogene Verteilung umgestellt. Dies brrachte eine wesentliche Erhöhung der Anzahl Künstler, an welche Vergütungen entrichtet werden konnten. An einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung wurde 2009 eine vom Vorstand vorbereitete grössere Statutenrevision genehmigt. Es erfolgte die Abschaffung der Verbandsmitgliedschaft, zwei zusätzliche Personen kamen zum Vorstand hinzu und Vorstand und Fachgruppen wurden personell näher miteinander verflochten.

Organe

  • Die Delegiertenversammlung ist das oberste Organ von Swissperform, sie besteht aus 50 Delegierten (20 Ausübende, 20 Produzierende, 10 Vertreter der Sendeunternehmen).
  • Der Vorstand wird von der Delegiertenversammlung gewählt und kümmert sich um die Verwaltung von Swissperform. Er besteht aus insgesamt 17 Mitgliedern, nämlich dem Präsidium (PräsidentIn und VizepräsidentIn) und 3 Vertretern jeder Fachgruppe.
  • Der Vorstandsausschuss besteht aus dem Präsidium und den fünf Fachgruppenpräsidenten. Der Vorstandsausschuss besorgt zusammen mit der Direktion die täglichen Geschäfte von Swissperform.
  • Die Fachgruppen sind für die Verteilung der Einnahmen von Swissperform innerhalb der einzelnen Berechtigtengruppen, resp. das Verteilreglement, zuständig.

Nationale Kooperation

Swissperform arbeitet eng mit den Verwertungsgesellschaften SUISA, SUISSIMAGE, SSA und ProLitteris, welche die Rechte der Urheber vertreten, zusammen.

Die Zusammenarbeit bezieht sich insbesondere auf das Aufstellen gemeinsamer Tarife in gleichen Nutzungsbereichen, den Einzug der Vergütungen d.h. das Inkasso (Verhandeln von gemeinsamen Tarifen mit den Nutzerorganisationen), die Verteilung der Vergütungen, gemeinsame PR-Aktionen, z.B. Schulkampagne «respect ©opyright!» und den gemeinsame Internetauftritt der Verwertungsgesellschaften.

Die Urheberrechtsgesellschaften SUISA, SUISSIMAGE, ProLitteris und SSA nehmen Urheberrechte wahr. Übt eine Person verschiedene Funktionen aus (z.B. Urheber, Produzent, Interpret), sind verschiedene Gesellschaften zuständig und die Person muss entsprechend bei verschiedenen Gesellschaften Mitglied werden.

Swissperform kooperiert auch mit mehreren Verbänden von Rechtsinhabern. So hat Swissperform gewisse Verteilungen an IFPI Schweiz (Tonträgerhersteller) und SIG delegiert.

Internationale Kooperation

Kooperation

Swissperform ist Mitglied der Dachorganisationen SCAPR, AEPO-ARTIS und IPDA. Die Ansprüche ausländischer Berechtigter werden in erster Linie über Gegenseitigkeitsverträge oder einseitige Wahrnehmungsverträge mit ausländischen Verwertungsgesellschaften, die die Berechtigten vertreten, geregelt. Wenn solche Verträge nicht möglich sind, werden die Rechte der ausländischen Rechtsinhaber im Auftragsverhältnis wahrgenommen.

Rechte der ausländischen Ausübenden

Swissperform kennt zwei verschiedene Typen von Gegenseitigkeitsverträgen mit ausländischen Schwestergesellschaften, die Interpretenrechte wahrnehmen: Typ A und Typ B.

Beim Typ-A-Vertrag werden gegenseitig die Vergütungen, auf welche die Mitglieder des Vertragspartners im Einzugsland Anspruch haben, gesamthaft an den Vertragspartner überwiesen. Dieser übernimmt die Weiterleitung der Vergütungen an die berechtigten Ausübenden.

Beim Typ-B-Vertrag verbleiben die den Mitgliedern des Vertragspartners zukommenden Vergütungen im Einzugsland. Sie werden verwendet, um die Vergütungen, auf welche die eigenen Mitglieder im Land des Vertragspartners Anspruch hätten, zu kompensieren. Diese Nichtaustauschverträge wurden in der Vergangenheit dann geschlossen, wenn wegen fehlender Nutzungs- und Berechtigungsdaten die Gesellschaften nicht in der Lage waren, Vergütungen an die ausländischen Berechtigten abzurechnen, oder wenn die Verteilregeln untereinander nicht kompatibel waren.

Weblinks


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