- Serviervorschlag
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Ein Serviervorschlag ist ein bildlicher oder sprachlicher Vorschlag zur Anrichtung eines Lebensmittels oder Gerichts.
Besondere Bedeutung hat die explizite Kennzeichnung als Serviervorschlag bei Abbildungen auf Lebensmittelverpackungen im Handel. Diese Abbildungen stellen im Allgemeinen tischfertige Präsentationen dar und werden daher häufig unter Zuhilfenahme von zusätzlichen Lebensmitteln (etwa Petersiliensträußchen zum Garnieren) oder bestimmten, im Zusammenhang mit dem Verzehr üblichen Utensilien (Besteck, Schüssel) angefertigt.
Der Umstand, dass die auf der Abbildung sichtbaren zusätzlichen Lebensmittel beziehungsweise Utensilien nicht in der Verkaufsverpackung enthalten sind, sondern durch den Endverbraucher während des Anrichteprozesses optional hinzugefügt werden können, wird durch das Wort „Serviervorschlag“ kenntlich gemacht. Diese Kennzeichnung ist erforderlich, um eine gesetzeswidrige Irreführung des Verbrauchers zu vermeiden. Laut § 11 (1) des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) liegt insbesondere dann eine Irreführung vor, wenn für Lebensmittel geworben wird oder diese in Verkehr gebracht werden unter Verwendung von Aufmachungen oder Darstellungen, die zur Täuschung geeignet sind.
Die Allgegenwärtigkeit des Ausdrucks „Serviervorschlag“ auf Lebensmittelverpackungen wird z. T. in ironischer Weise rezipiert.[1][2]
Als Pendant in der Berichterstattung durch Medien kann das Symbolfoto angesehen werden.
Einzelnachweise
- ↑ http://www.graetenkinder.de/serviervorschlag.htm
- ↑ http://www.sniffclown.de/clown/serviervorschlag1.jpg
Weblinks
Kategorie:- Lebensmittelrecht (Deutschland)
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