- Sexarbeit
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Prostitution (von lateinisch pro-stituere aus pro und statuere – nach vorn stellen, zur Schau stellen, preisgeben) – früher Gewerbsunzucht – bezeichnet die Vornahme sexueller Handlungen gegen Entgelt. Erfolgt die Prostitution unfreiwillig, so spricht man von Zwangsprostitution.
Prostitution ist in praktisch jeder Kultur zu finden. Die gesellschaftliche Bewertung der Prostitution ist stark von kulturellen, ethischen und religiösen Werten abhängig und unterliegt einem starken Wandel.
Geschichte der Prostitution in Kultur und Gesellschaft
Altertum
Schon im Altertum, so zum Beispiel in Babylon, existierte vor mehr als 3000 Jahren die so genannte Tempelprostitution. Frauen vollzogen dort sexuelle Handlungen gegen „Geschenke“ an den Tempel oder Opfergaben für die Gottheit. Dies stand jedoch immer in einem kultischen Zusammenhang, und galt als den Göttern wohlgefällig. Im Gilgamesch-Epos 6. Tafel Verse 5 bis 79 sieht Albert Schott eine Kritik an den Auswüchsen der kultischen Prostitution. [1]
Antike
→ Hauptartikel: Prostitution in der Antike.
Für die Zeit der griechischen Antike sind Prostituierte im heutigen Sinne, also ohne sakralen Hintergrund, bezeugt. Die Griechen unterschieden zwischen der gewöhnlichen „Hure“ (Porna) und der „Gesellin“ (Hetäre). Auch die Feldzüge Alexanders des Großen wurden von zahlreichen Prostituierten begleitet. Prostitution gab es sowohl von Männern als auch von Frauen, doch sowohl bei den Griechen als auch bei den Römern wurde nur Männern die Inanspruchnahme von Prostituierten beiderlei Geschlechts zugestanden.
Prostitution in der Bibel
Im Alten Testament wird Prostitution sowohl als kultische als auch als Erwerbsprostitution (z. B. (Spr 6,26 EU)) erwähnt. Die Prostitutionsverbote (Lev 19,29 EU) und (Dtn 23,18 EU) beziehen sich nur auf kultische Prostitution.[2] Es wird als naheliegend angesehen, dass ein Witwer die Dienste von Prostituierten konsumiert. Dies wird von Tamar, der Schwiegertochter Judas ausgenutzt, die sich prostituiert, damit Juda die ihr vorenthaltene Leviratsehe an ihr vollzieht. (Gen 38,12-30 EU) Der dabei gezeugte Sohn Perez und seine Mutter Tamar werden im Neuen Testament als Vorfahren Jesu in seinem Stammbaum genannt (Mt 1,3 EU). Neben Tamar findet sich mit Rahab (Jos 2 EU) und (Mt 1,5 EU) noch eine weitere Frau im Stammbaum Jesu, die üblicherweise als Prostituierte gedeutet wird.
Im Neuen Testament wird berichtet, dass Jesus mit Prostituierten so wie mit allen gesellschaftlichen Außenseitern einen respektvollen Umgang pflegte.(Lk 7,36-50 EU). In den Paulusbriefen wird Prostitution verboten. (1 Kor 6,15f EU)
Prostitution im Mittelalter
→ Hauptartikel: Prostitution im Mittelalter
Prostituierte wurden im Mittelalter als „prostibilis“, was „sich feil bieten“ heißt, bezeichnet. Dieser sowie weitere Begriffe wie „prostibulum“ (Dirne, Bordell) oder „prostituta“ (Dirne) sind gemäß dem Lexikon des Mittelalters in der Frühneuzeit aufgekommen.
Prostitution in der Renaissance
→ Hauptartikel: Prostitution in der Renaissance
Die Zeit der Renaissance war neben Kunst, Kultur und Wissenschaft in Europa, auch eine Blütezeit des Kurtisanenwesens, eine gesellschaftlich akzeptierte Form der Prostitution. Vor allem in Rom, das auch „Haupt der Welt“ (Roma caput mundi) genannt wurde, bestimmte diese Form der Prostitution wesentlich den Ruf und das Erscheinungsbild der Stadt. Die speziellen Gesellschaftsstrukturen und das kulturelle Klima in Rom im 16. Jahrhundert schufen die Voraussetzungen für ein Nebeneinander klerikaler Prachtentfaltung und käuflicher Liebe.
Bei Feiern, Theateraufführungen, Gelagen und Empfängen vor allem kirchlicher Würdenträger wurde die Abwesenheit von Frauen immer mehr als Verlust und Mangel empfunden. Um diese „Lücke“ zu füllen, lud man Kurtisanen zu diesen Gesellschaften ein. Die Bezeichnung Kurtisane leitet sich von dem Wort „Cortigiana“ ab, was eigentlich Hofdame bedeutet und bezeichnete um 1500 die gehobene Prostituierte, vergleichbar mit den Hetären des antiken Griechenlands.
Neuzeit/ Beginnende Industrialisierung
In spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Städten waren die „Hübschlerinnen“ oft zunftähnlich organisiert und unterstanden besonderer Aufsicht, etwa von „Hurenweibeln“.
Wegen des Bevölkerungswachstums der industriellen Revolution nahm die Zahl der Prostituierten insbesondere im 19. Jahrhundert zu. Ein immer größer werdender Anteil der Stadtbevölkerung lebte in Armut. Besonders betroffen waren davon Frauen, die meistens nur über eine geringe Ausbildung verfügten und denen häufig nur Tätigkeiten offen standen, in denen sie geringfügige Gehälter verdienten. Zu den Gelegenheitsprostituierten zählten Dienstmädchen, Modistinnen, Blumenfrauen und Wäscherinnen, die sich auf diese Weise ihr Gehalt aufbessern mussten. Manche Frauen waren nur durch die Prostitution in der Lage, ausreichend Geld für ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Immer mehr Staaten gingen dazu über, die Prostitution gesetzlich zu regulieren. Eine solche Regulierung, gerechtfertigt durch eine beabsichtigte soziale, gesundheitspolitische oder auch moralische Kontrolle, machte es den Prostituierten praktisch unmöglich, ihrem Milieu zu entkommen. Die Reglementierung zementierte auch die sexuelle Doppelmoral, die Prostituierte gesellschaftlich ächtete, die Prostitution aber gleichzeitig als ein für Männer notwendiges Übel oder erwünschtes Erprobungsfeld ansah.
Viele Frauen der Mittelschicht wehrten sich gegen diese Doppelmoral. Josephine Butler war eine entschiedene Kämpferin Großbritanniens, die den Kampf der Ladies' National Organisation gegen die Contagious Diseases Acts anführte. Diese Kampagne, die in Prostituierten weniger „Schuldige“ als die Opfer männlicher Lüsternheit sah, „veränderte […] die politische Landschaft Großbritanniens der spätviktorianischen Zeit. Mit der Kampagne wurden soziale und sexuelle Konventionen hinterfragt, die nie zuvor öffentlich diskutiert wurden. Die Kampagne radikalisierte zahlreiche Frauen, härtete sie ab gegenüber öffentlichen Angriffen und Verleumdungen und schuf eine Infrastruktur des politischen Protests“. (Philipps, S. 86) Sie erreichte schließlich 1886 die Abschaffung der Erlasse, die Prostituierte zum Opfer staatlicher Willkür machte. Das Problem war dadurch aber nicht aus der Welt geschafft, da die Erlasse zur medizinischen Kontrolle zur Vermeidung der sich immer weiter ausbreitenden Geschlechtskrankheiten wichtig waren. Nachdem die Frauenbewegung ihr Ziel erreicht hatte, ließ das Interesse an den Rechten der Prostituierten nach. Eine große Verelendung war die Folge, da die Bordelle auf Antreiben der Frauenverbände geschlossen worden waren und die Prostituierten dazu gezwungen waren, auf die Straße zu gehen, wo sie polizeilicher Willkür und Gewalt durch Freier und konkurrierende Zuhälter erst recht schutzlos ausgeliefert waren. Folge war, dass die Prostitutionskriminalität in die Höhe schoss. Die Geschlechtskrankheiten breiteten sich durch die nun nicht mehr kontrollierbare und kontrollierte Prostitution ungehemmt aus und fingen an das Bürgertum zu durchsetzen, da die Hauptkunden ironischerweise zumeist die Söhne und Ehemänner der bürgerlichen Frauen waren, die sich in den Verbänden engagierten.
→ Hauptartikel: Contagious Diseases Acts
In der Kunst des ausgehenden 19. Jahrhunderts war ein deutlicher Bewertungswandel der Prostitution zu beobachten. Aus politischen Gründen wurde dies oft abgetan: „Vertreter der naturalistischen Schule wie Richard Dehmel, Max Dauthendey, Otto Erich Hartleben, Otto Julius Bierbaum und Karl Bleibtreu widmeten sich der Befreiung der Frau von moralischen Konventionen, der freien Liebe und der Erhöhung der Prostituierten zur 'venus vulgivaga' in einer Weise, die eher lüstern als politisch zu nennen war.“ (Gordon A. Craig). Jedoch vgl. z. B. das Motiv in Thomas Manns Roman Dr. Faustus.
20. Jahrhundert
Während des Zweiten Weltkrieges wurden von der Wehrmacht und der SS Wehrmachtsbordelle eingerichtet. Frauen, die sich bei dieser Form der Zwangsarbeit mit Geschlechtskrankheiten ansteckten, wurden in Vernichtungslager oder durch Exekutionen ermordet. In den Konzentrationslagern gab es Lagerbordelle. Es war allerdings bei allen Kriegsparteien üblich, Kriegsbordelle einzurichten. Den von den japanischen Besetzern Ostasiens euphemistisch so genannten „Trostfrauen“, meistens Chinesinnen und Koreanerinnen, drohte ähnliches.
In der DDR bediente sich das MfS der offiziell seit 1968 unter Strafe stehenden Prostitution zur Informationsgewinnung über den „Klassenfeind“.[3] Die Prostitution wurde nicht nur geduldet, sondern sogar durch Schulungen gefördert. Es wurden sowohl männliche als auch weibliche Prostituierte eingesetzt. Die Staatssicherheit der DDR nannte diese Art des Einsatzes „Frauenspezifische Verwendung“. Mit Informationen über sexuelle Deviationen der „Zielpersonen“ (Freier) wurden Dissidenten erpressbar. Haupteinsatzorte bei West-Besuchern waren die Intershops, die Leipziger Messe, sowie internationale Kongresse und Veranstaltungen und damit verbundenen Devisenhotels. Mehr über die Anwendung der sexuellen Anziehungskraft für Zwecke der Staatssicherheit in der DDR finden Sie unter Hauptverwaltung Aufklärung.
Im Zusammenhang mit der sexuellen Revolution ist die Prostitution von einem Tabuthema allmählich in den Rang eines gesellschaftlich zumindest hingenommenen Alltagsphänomens aufgerückt. Die Haltung der Frauenbewegung zur Prostitution hat sich hierbei von scharfer Ablehnung hin zu vorsichtiger bis enthusiastischer Befürwortung der freiwilligen Prostitution gewandelt. Dementsprechend fühlen sich immer mehr Frauen ermutigt, Prostitution nicht nur aus (Neben-)Erwerbsgründen, sondern auch aus Gründen eines Selbsterfahrungsexperiments nebenberuflich und auf Zeit auszuüben (sog. „Hobbyhuren“)
Eine amtsdeutsche Umschreibung für Prostituierte war jemals Personen mit häufig wechselndem Geschlechtsverkehr (HWG). Personen, die gewerblich häufig wechselnden Geschlechtsverkehr hatten, waren dazu verpflichtet, regelmäßig eine amtliche Untersuchungsbestätigung, den so genannten „Bockschein“ vorzulegen.
Rechtsstatus und ethische Bewertung
Grundsätzlich lassen sich aus rechtlicher Sicht vier unterschiedliche Zugänge zur Prostitution feststellen:[4]
- Beim Prohibitionsprinzip werden alle mit Prostitution in Verbindung stehenden Handlungen und Personen bestraft.
- Das Abolitionsprinzip hat als langfristiges Ziel die Abschaffung der Prostitution. Die Prostituierten selbst werden bei diesem Prinzip als Opfer angesehen und nicht rechtlich belangt. Sehr wohl aber werden in Zusammenhang mit Prostitution stehende Handlungen wie Zuhälterei, Unterhaltung von Bordellen und Frauenhandel bestraft, mancherorts auch die Freier.
- Das Regulationsprinzip toleriert Prostitution als notwendiges Übel und stellt es unter staatliche Kontrolle. Das Gesetz schreibt Genehmigung von Bordellen und Registrierung, Gesundheitskontrolle und Steuerpflicht für Prostituierte vor.
- Das Entkriminalisierungsprinzip sieht Sexarbeit als Form der Erwerbsarbeit an und regelt sie entsprechend, das heißt, Prostitution wird entkriminalisiert und der Ausbeutung von Prostituierten rechtlich entgegengewirkt.
Während die Tendenz derzeit in einigen Staaten Europas wie beispielsweise in Schweden stark in Richtung Abolitionsprinzip geht, folgen andere Länder wie Deutschland und die Niederlande eher dem Entkriminalisierungsprinzip.[4] Die Prostitution wird in Deutschland nicht mehr als sittenwidrig angesehen mit der Folge, dass unter anderem die Werbung in den Medien gestattet ist. Der Besuch von Prostituierten vollzieht sich jedoch weiterhin in der Regel im Geheimen, da er im überwiegenden Teil der Bevölkerung weiterhin als sittlich anstößig gilt.
Kritiker der Prostitution bemängeln neben den Gefahren der finanziellen und sexuellen Ausbeutung der Prostituierten (Zwangsprostitution) oder der Ausbreitung von Geschlechtskrankheiten unter anderem die auch mit ihrer öffentlichen Akzeptanz verbundene Sexualisierung der Gesellschaft, vor allem aber die Herabwürdigung des Intimbereichs der Person zu einer verfügbaren Ware. Die Käuflichkeit der sexuellen Dienstleistung laufe zumindest Gefahr, den Menschen selbst zu einem käuflichen Objekt zu degradieren. Hierin liege ein Verstoß gegen die Menschenwürde der Prostituierten und zugleich die Verletzung des persönlichen Achtungsanspruchs des Freiers, der eine Ware erhalte, wo er das Geschenk freier persönlicher Zuwendung erhalten sollte.
Befürworter des Entkriminalisierungsprinzips der Prostitution sind hingegen bemüht, die Prostitution als einen normalen Beruf zu etablieren, dessen Ausübung lediglich vor Missbrauch und anderen Berufsrisiken zu schützen sei. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Erfahrung in diversen Ländern, die Prostitution verboten haben, zeigen, dass das Verbot nicht funktioniere und die Bedingungen für die Frauen durch ein Verbot noch schlechter geworden seien.[5]
Befürworter des Regulationsprinzips erwarten von der Durchführung regelmäßiger Untersuchungen sowie der behördliche Registrierung aller Prostituierten eine effizientere Bekämpfung von AIDS und anderer sexuell übertragbarer Erkrankungen.[6]
Prostitution findet je nach örtlicher Sittenverordnung statt. Manche Städte haben Sperrbezirke eingerichtet. Das heißt, dass Prostituierte ihrem Beruf nur an Orten nachgehen dürfen, in welchem kein Wohngebiet ist und sich keine Schulen, Krankenhäuser, Kirchen oder sonstige soziale oder religiöse Einrichtungen befinden. Oft bildete sich im Rahmen dessen nicht selten ein Rotlichtmilieu, wenn nicht gar ein ganzes Rotlichtviertel aus. Vgl. Hamburg St. Pauli oder Frankfurt a. M., Bahnhofsviertel.
Konsumenten
Konsumenten von Prostitution, auch Freier genannt, stammen aus allen sozialen Schichten und fast allen Altersgruppen. Als Bezeichnungen für Frauen haben sich entsprechende weibliche Formen eingebürgert (Freierin, Kundin, Kulantin…). Seit Einführung des Prostitutionsgesetzes besteht in Deutschland für die Prostituierte ein Rechtsanspruch auf Bezahlung, während dies zuvor aufgrund der Sittenwidrigkeit von Prostitution nicht der Fall war. Dennoch ist die Bezahlung per Vorkasse noch immer die Regel. Freier, die nicht bezahlen wollen, werden im Jargon als „Nuttenpreller“ bezeichnet. Wird der Freier bestohlen, handelt es sich um Beischlafdiebstahl.
Diskreter Kontakt wird über die Medien (Kontaktanzeigen in Zeitung und auch inzwischen TV) gesucht und gefunden, kann sich aber auch spontan im Alltag und normalen Berufsleben ergeben. In den 1970er und 1980er waren bei Nachfrage Preisauskünfte über das Telefon nicht üblich. Heute wird dies aber meist für ganz selbstverständlich gehalten. In Zeiten des Internet findet die Anbahnung auch über Erotikportale und Freierforen statt. In Kontaktanzeigen und Freierforen haben sich zahlreiche Abkürzungen für Sexualpraktiken etabliert.
Formen der Prostitution
In Organisationen mit mehrere Prostituierte
Bordell
Bordelle sind spezielle Häuser, die über einen Kontaktraum verfügen, in denen der Freier eine Prostituierte oder einen Stricher (House of Boys) auswählen kann und dann mit ihr oder ihm ein Zimmer für den Sex (ähnlich einem Stundenhotel) aufsucht. Abwandlungen sind Laufhäuser oder Straßen mit schaufensterähnlichen Räumen im Erdgeschoss, in denen die Prostituierten sitzen (zum Beispiel die Herbertstraße in Hamburg, die Helenenstraße in Bremen, die Reitwallstraße in Hannover oder die Linienstraße in Dortmund).
Partytreff
Bei Prostitution in sogenannten Partytreffs sitzen die Prostituierten in einer wohnlichen Atmosphäre mit den Freiern zusammen. Für die Ausübung der sexuellen Handlungen sucht man entweder Einzelräume auf oder die Ausübung des Verkehrs findet auf sogenannten „Spielwiesen“ statt, wobei es durchaus vorkommen kann – und soll – dass mehrere Paare gleichzeitig (bis hin zum Gruppensex) den Geschlechtsverkehr ausüben. Im Gegensatz zu Swinger-Clubs arbeiten hier ausschließlich gewerbliche Prostituierte, die Teilnahme von weiblichen Besuchern ist jedoch nicht ausgeschlossen und wird von manchen der Gäste sogar erwartet. Gewöhnlich wird vom Freier ein Pauschalbetrag für eine bestimmte Zeit im Voraus bezahlt, der es ihm ermöglicht, mit mehreren der anwesenden Damen zu verkehren. Kaltes oder warmes Büffet, Getränke (Alkohol wird allerdings nicht überall ausgeschenkt, um Komplikationen mit Gästen aus dem Wege zu gehen) sind im Preis inbegriffen. Zusätzliche Leistungen wie Massage, Sauna oder Whirlpool gehören ebenfalls zum Programm der meisten Partytreffs in Deutschland. Die Anonymität der Gäste ist nicht gewährt, da man zusammen mit den Prostituierten „zwischen den Akten“ zusammensitzt und sich unterhält. Im Hintergrund laufen durchgehend Pornofilme.
Modellwohnungen
Bei Modellprostitution mieten die Prostituierten Zimmer in so genannten Modellwohnungen an, die häufig ehemalige Gewerberäume oder Mietwohnungen sind. Sie werben in Lokalzeitungen oder im Internet, um Kunden anzuziehen. Eine Sonderform dessen ist die Terminwohnungs- bzw. Reiseprostitution: Prostituierte, die über eine gewisse Zeitspanne in verschiedenen Orten jeweils eine kurze festgelegte Zeit arbeiten und dann weiterziehen. Viele Häuser setzen gezielt auf diese Art der Arbeit, weil sie immer frische, neue Gesichter und damit steten Kundenzulauf garantieren. Oftmals sind diese Häuser landes- oder gar bundesweit untereinander vernetzt, ähnlich wie bei einer Ladenkette, und die Arbeitnehmerinnen sind als feste Angestellte in das Rotationsprinzip eingebunden. Um immer eine ausreichende Besetzung des Teams in sämtlichen Häusern zu gewährleisten, gibt es „feste Rotatoren“, meistens weniger flexible Nebenerwerbs-Prostituierte mit festen familiären Bindungen und aus anderen beruflichen Erwerbszweigen, die ihre Arbeitszeiten fest terminlich mit den Einsatzorten vereinbaren und abgleichen, und „spontane Springer“, zum größten Teil haupterwerbliche Prostituierte, die quer durch die Lande geschickt werden können, um eventuellen Bedarf zu decken.
Anruf
Bei Prostitution auf Anruf (Callgirls, Callboys) werden die Prostituierten direkt oder über eine Agentur gebucht. Die gewünschte Dienstleistung wird beim Kunden zu Hause, in einem Hotel oder in der eigenen oder extra angemieteten Wohnung vollzogen. In der gehobenen Callgirl-Szene (Escortdienst) gehen die gebuchten Damen und Herren unter Umständen auch auf Reise oder lassen sich auf Bestellung ins Ausland ein- und ausfliegen.
Individuell arbeitende
(Siehe auch: Gelegenheitsprostitution)
Öffentliche anbietung
Bei Öffentliche Einzelpersonen-Prostitution stehen die Prostituierten an bestimmten, offiziell dafür vorgesehenen oder inoffiziell bekannten, offen einsehbaren Stellen und bieten sich potentiellen Kunden an. Abwandlungen sind Prostitution an Straßen, in Hotelbars, Raststätten und an ähnlichen Orten. Relativ neu ist die Verrichtungsbox als kontrollierte Variante des Straßenstrichs. Bei der Straßenprostitution findet der Sex in der Regel entweder im Auto oder in Hotels statt, oft in so genannten Stundenhotels, die darauf spezialisiert sind.
Siehe auch: Straßenstrich
Wohnwagen
Wohnwagenprostitution findet man an einigen Land- und Bundesstraßen, zumeist im ländlichen Raum. Die Prostituierten warten in Wohnwagen, die an Parkplätzen, Autobahnraststätten oder Feldwegmündungen stehen, auf Kunden.
Für spezielle Kundengruppen
Sexualassistenz oder Surrogatpartner
Eine Sonderform der Prostitution stellt das Angebot sog. Surrogatpartner (auch Sexualassistenz oder Sexualbegleitung genannt) dar: Menschen, die aufgrund einer Behinderung keine andere Möglichkeit der sexuellen Befriedigung haben oder mangels eigenem Partner in einer Sexualtherapie niemanden haben, mit dem sie beispielsweise aufgrund einer Potenzschwäche neues Vertrauen schöpfen können, nehmen die Dienste von männlichen oder weiblichen Ersatzpartnern in Anspruch. Sexualassistenten sind, etwa durch inzwischen existierende spezielle Ausbildungsgänge, auf die besonderen Bedürfnisse behinderter Menschen spezialisiert bzw. speziell therapeutisch geschult. Im Gegensatz zu vielen anderen therapeutischen beziehungsweise behinderungsspezifischen Hilfen obliegt die Finanzierung dieser Dienstleistung den betroffenen Menschen, da eine Kostenübernahme etwa durch das Sozialamt bisher nur in seltenen Einzelfällen erfolgt ist. Auch eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse (‚Sex auf Krankenschein‘) ist in Deutschland – anders als etwa in den Niederlanden – gesetzlich ausgeschlossen. In Dänemark werden mit staatlicher Hilfe bessere Möglichkeiten zur Befriedigung sexueller Bedürfnisse für behinderte Menschen angeboten, das heißt es werden nach Wunsch Prostituierte für diese Menschen engagiert.
S/M
In S/M-Studios findet eine Prostitutionsform statt, welche auf den sexuellen Genuss von Strenge und Schmerz aufbaut. Die aktiv Ausübenden werden Domina/Dominus genannt, die passiv Ausübenden Sklave/Sklavia (sic!). Diese Szene zählt sich selbst nicht gerne zum herkömmlichen Prostitutionsgewerbe dazu. Mehr dazu unter Suchbegriff S/M.
Unfreiwillige Sexarbeit und kriminelle Aspekte
Gründe für unfreiwillige Sexarbeit und Zwangsprostitution
Die Gründe, aus denen Menschen sich dazu gezwungen sehen, Sex als Arbeit ausüben zu müssen, können sehr unterschiedlich sein und sind oft mehrschichtig. Die Abgrenzung zwischen Zwang und freiwilliger Berufswahl kann schwierig sein. Auch freiwillige Prostituierte können bei mangelnder Unterstützung ihres Umfeldes, sei es sozial, gesellschaftlich oder materiell, in Abhängigkeitsverhältnisse gebracht und letztlich in die unfreiwillige Prostitution geraten, aus welchen sie von sich aus nur schwer Wege hinaus finden.
In wirtschaftlich schwachen Ländern, beispielsweise in Ländern der Dritten Welt, ergreifen die Menschen diese Tätigkeit meistens, weil sie sonst keine andere Möglichkeit sehen, ihren täglichen Lebensunterhalt zu bestreiten. Nicht selten verbindet sich die unfreiwillige Prostitution zusätzlich mit anderen kriminellen Tatbeständen:
Zuhälterei
Zuhälter üben oft Zwang auf die für sie tätigen Prostituierten aus, entweder damit sie sich überhaupt prostituieren oder damit sie den gewünschten Anteil an den Einnahmen an ihn oder sie abliefern. Bei allen Formen der Prostitution können die Prostituierten unter der Kontrolle eines männlichen oder weiblichen Zuhälters stehen. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Zuhälter die Prostituierten unter Einsatz von Gewalt oder psychischer Manipulation (also durch gezieltes Ausnutzen persönlicher Schwächen), gelegentlich auch suchterzeugender Drogen, in einem Zustand der Abhängigkeit halten; eine besondere gewaltsame Abhängigkeit wird im Fall des Menschenhandels (siehe auch Moderne Sklaverei) geschaffen. Betroffen sind häufig ungebildete Menschen aus Zweit- oder Drittweltländern. In solchen Situationen geht der Verdienst ganz oder weitgehend an die Zuhälter. Eine Gegenleistung wird bestenfalls darin geleistet, indem für den Schutz der Prostituierten in dem oft nicht ungefährlichen Milieu gesorgt wird.
Die Grenzen sind bisweilen aber fließend: Die Ehefrau oder Freundin kann mit Prostitution zum Lebensunterhalt der Lebensgemeinschaft beitragen oder bestreitet ihn sogar gänzlich, ohne dass der partizipierende Partner hier als Zuhälter zu bezeichnen wäre.
Drogenbedingte Prostitution
Ein Grund für Prostitution können Zwangslagen sein, wie die Geldbeschaffung für Drogen (Drogenkriminalität, Beschaffungsprostitution).
Menschenhandel
Besonders in Verbindung mit Menschenhandel können Zuhälter Teil organisierter Kriminalität sein oder von entsprechenden Organisationen (Mafia), kontrolliert werden. Bei der erzwungenen Prostitution werden Menschen aus wirtschaftlich schwachen Ländern oder armen ländlichen Gebieten von Menschenhändlern unter Vorspiegelung legaler Arbeitsmöglichkeiten an andere Orte verschleppt, wo sie durch körperliche und seelische Gewalt und Freiheitsberaubung in persönliche und finanzielle Abhängigkeit gebracht und dann zur Prostitution gezwungen werden (Menschenhandel).
Zur strafrechtlichen Würdigung in Deutschland, Österreich und der Schweiz siehe krimineller Menschenhandel.
Kinderprostitution
Kinderprostitution war bereits im Altertum bekannt. Schon der römische Dichter Martial berichtete in einem seiner Epigramme erfreut darüber, dass Kaiser Domitian ein Gesetz gegen die Prostitution Minderjähriger erlassen hatte.
Schätzungen von UNICEF zufolge werden weltweit etwa drei bis vier Millionen Kinder im Rahmen von Kinderprostitution kommerziell sexuell ausgebeutet; dabei ist die Definition von „Kind“ meistens „Person unter 18 Jahren“. Prostitution von Personen unter 14 Jahren – Kind im Sinne des deutschen Strafrechtes – geschieht ebenfalls, ist aber sehr viel seltener.
→ Hauptartikel: Kinderprostitution
Soziokulturelle Aspekte
Prostituierte sind nicht selten von psychischer und physischer Gewalt bedroht. Gründe dafür sind insbesondere in der mangelnden Unterstützung in Gesellschaft und Kultur zu suchen, welche lange Zeit diese Art des Gewerbes als unmoralisch, unsittlich und gesellschaftsverderbend bezeichnete.
Zivil und gesellschaftlich
Durch den Status als „erniedrigter Mensch“ waren Prostituierte, insbesondere Frauen, ein auffallend häufiges Ziel für meistens sexuell motivierte Straftaten. Ein prominentes Beispiel ist Rosemarie Nitribitt. Auffällig ist auch, dass Serienmörder sich häufig Prostituierte als Opfer wählen (wie z. B.: Gary Ridgway, William Lester Suff, Joel Rifkin, Arthur John Shawcross, Robert Christian Hansen, Peter Sutcliffe oder Jack the Ripper). Auch ist die Gewaltbereitschaft der meistens männlichen Kundschaft oft hoch, so dass sie nicht selten bei Missfallen oder in Auslebung anderer Konflikte brutal und aggressiv ihre Interessen durchzusetzen bzw. sich abzureagieren versuchen (siehe oben: Gründe, Prostituierte aufzusuchen/ Psychologische Gruppe). Eng verknüpft war diese Diskriminierung stets mit der Diskriminierung der Frau und der Sexualität und Homosexualität durch Kirche und Gesellschaft. Mal wurden die Dienstleister als Opfer, mal als Täter diffamiert, jedoch stets in negativer Weise betrachtet. Häufig war eine Frau, sobald sie einmal von der Gesellschaft als „gefallen“ betrachtet wurde (Vergewaltigung, uneheliche Schwangerschaft, Verlust der Jungfernschaft vor der Ehe im Allgemeinen), einer Art Teufelskreis ausgesetzt: Standen einer Frau keine Verdienst- oder Karrieremöglichkeiten außer jenen der Hausfrau und Mutter zu Verfügung, verblieben ihr kaum mehr Möglichkeiten, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, ausgenommen die Prostitution. Hierdurch aber gelangte sie noch mehr an den Rand der Gesellschaft und erfuhr in Folge dessen noch weniger Würdigung.
Politisch und ideologisch
Prostituierte waren durch ihren Status bloßer gesellschaftlicher Duldung häufig Opfer von Lynchjustiz, -morden, Willkür und Schikane (berühmtes literarisches Beispiel: Die Fantine im Roman Die Elenden von Victor Hugo). Die Bekämpfung der Prostitution wurde mit der Sorge um den allgemeinen sittlichen Zustand der Gesellschaft begründet, zugleich aber durch die Durchsetzung rigider Wert- und Moralvorstellungen (Arbeits- und Ausbildungsverbot bzw. -einschränkung der Frau, Abtreibungsverbot, Unterstrafestellung der Homosexualität u. a.) immer wieder neu angefacht. Dazu kam, dass Prostituierte auch öffentlich stigmatisiert wurden: Im Mittelalter, als die Kirche anfing, das ungezügelte Ausleben der Sexualität zu verteufeln, mussten Prostituierte besondere Schleier und Bänder tragen, teils wurde ihnen sogar ein Kainsmal auf Stirn oder Nacken gebrannt oder tätowiert, um sie für immer als „gefallen“ zu kennzeichnen. Noch bis in die Moderne hinein wurden Frauen und Männern, die in den Verdacht der Prostitution gerieten, in Akten als „sexuell auffällig“ oder „abnorm“ geführt, auch wenn sich dieser Verdacht nicht erhärtete.
Prostitution und psychische Störung
Prostituierte und Stricher sind nach einer kanadischen Studie eine Hochrisikogruppe für psychische Störungen. Häufig findet man bei ihnen erhebliche Störungen vor. Viele Prostituierte leiden an psychischen Traumata, die in ihrer Vergangenheit und durch ihre Tätigkeit bedingt sind. Hierbei findet man sexuellen Missbrauch von Kindern bei 26 – 73 % vor. An körperlicher Kindesmisshandlung litt etwa die Hälfte der untersuchten Prostituierten. Auch sonstige potentiell Trauma auslösende Situationen, sind häufiger bei Prostituierten zu finden als bei nicht Prostituierten. [7]
In Hamburg wurden bei 98 % der untersuchten Prostituierten mind. ein traumatisches Ereignis in der Vergangenheit festgestellt. Hierbei fanden sich bei 83 % bereits ein Trauma in der Kindheit (familiäre Gewalt 70 %, körperliche Misshandlung 65 %, sexueller Missbrauch 48 %). Während der Prostitution erfahrene Traumata fanden sich bei 83 % (körperlicher Angriff 61 %, Vergewaltigung 61 %, Bedrohung mit einer Waffe 52 %). Hierbei erreichten 53 % einen Krankheitswert im Sinne einer Posttraumatischen Belastungsstörung. Missbrauch und Abhängigkeit von illegalen Drogen bei 74 %. In internationalen Vergleichsstudien finden sich ähnlich Befunde. [8]
Verbände und Selbsthilfegruppen
Die erst im 20. Jahrhundert in der Öffentlichkeit sichtbare Hurenbewegung ist sehr dezentral organisiert. Die Gewerkschaft ver.di versucht, mit einem Arbeitskreis Prostitution (Fachbereich 13 Besondere Dienstleistungen), die Interessen von Prostituierten zu vertreten. Dabei konzentriert sich die Gewerkschaft auf die arbeitsrechtliche Absicherung von Prostituierten, unter anderem mit einem Muster-Arbeitsvertrag. Als Arbeitgeberverband im Bereich der Prostitution gibt es den Bundesverband sexuelle Dienstleistungen e. V. (BSD) mit Sitz in Berlin. Ebenfalls in Berlin sitzt die erste deutsche Selbsthilfeorganisation für Prostituierte Hydra e. V. Daneben gibt es zahlreiche Beratungsstellen und Organisationen In- und Ausland, die jedoch in vielen Fällen nicht kontinuierlicher fortbestehen. International sind Beratungsstellen und Interessenvertretungen im 1991 gegründeten Network of Sex Work Projects (NSWP) organisiert. Ein Vorläufer des NSWP war das International Committee for Prostitutes' Rights (ICPT), das 1985 in Amsterdam die World Charter For Prostitutes’ Rights veröffentlichte.
Der Bochumer Verein Madonna e. V. hilft Prostituierten beim Ausstieg und vermittelt Umschulungen, häufig in den Bereich der Altenpflege.
Heutige Prostitution im internationalen Vergleich
Deutschsprachige Länder
Deutschland
Es gibt keine zuverlässigen Angaben zur Anzahl der Prostituierten in Deutschland. Nach Schätzungen könnte es 400.000 oder auch weniger Prostituierte geben.[9][10][11] Hierin eingeschlossen sind Gelegenheitsprostituierten, deren Zahl je nach Definition unterschiedlich angegeben wird. Wohl etwa 95 % der der Prostitution nachgehenden Personen sind weiblich. Nach Schätzungen der Prostituiertenvertretung Hydra und anderer Hilfsorganisationen stammen vermutlich mehr als die Hälfte der Prostituierten aus dem Ausland, zumeist aus Osteuropa. Thailand und Schwarzafrika sind weitere bedeutende Herkunftsregionen. Viele dieser Frauen werden von kriminellen Banden eingeschleust und dann zur Prostitution gezwungen. Oft greifen die Frauen aus psychischen Gründen auf Alkohol und Drogen zurück, die ihnen oft von denselben Banden verkauft werden. Ein Teufelskreis ist die (meistens provozierte) Folge.
In den 1990er Jahren machten in Deutschland gewerkschaftsähnliche Selbsthilfegruppen Prostituierter auf die rechtlose Situation von Prostituierten aufmerksam und forderten die Anerkennung von Prostitution als Beruf. Mit dem Prostitutionsgesetz vom 20. Dezember 2001 wurde die Prostitution in Deutschland gesetzlich geregelt. Ob sie nun nicht mehr sittenwidrig ist, wird kontrovers diskutiert. Diese Frage kann aber letztlich hinten anstehen, weil jedenfalls der Entgeltanspruch der Prostituierten kraft Gesetzes wirksam entsteht.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen nehmen seitdem auch Prostituierte auf, da sie als Mitarbeiterinnen ihres Arbeitgebers entweder als Arbeitnehmerinnen oder als Scheinselbstständige gelten. Grundsätzlich könnten sich Prostituierte auch privat krankenversichern; allerdings werden sie von privaten Krankenversicherungen in der Regel wegen zu hoher Risiken abgelehnt.
Unverändert geblieben sind die Ordnungswidrigkeit (§ 120 OWiG) und der Straftatbestand (§ 184d StGB) der verbotenen Prostitution, also der Zuwiderhandlung gegen eine auf Grundlage von Art. 297 EGStGB erlassene Sperrbezirksverordnung.
Eine Reihe von Gesetzen schützt Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen durch Prostitution. § 4 Absatz 3 Jugendschutzgesetz (JuSchG) untersagt Personen unter 18 Jahren den Aufenthalt in Nachtbars, Nachtclubs und vergleichbaren Vergnügungsbetrieben. § 8 JuSchG verbietet Minderjährigen den Aufenthalt an „jugendgefährdenden Orten“, dazu gehören unter anderem alle Orte, an denen Prostitution ausgeübt wird. Nach § 184e StGB macht sich strafbar, wer der Prostitution in der Nähe einer Schule oder einer anderen Örtlichkeit, die zum Besuch durch Minderjährige bestimmt ist, oder in einem Haus, in dem Minderjährige wohnen, nachgeht und die Minderjährigen dadurch sittlich gefährdet. Wer eine Person unter 18 Jahren zur Prostitution bestimmt oder der Prostitution einer Person unter 18 Jahren durch Vermittlung Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft (§ 180 Absatz 2 StGB). Nach § 180a StGB wird mit Freiheitsstrafe bis drei Jahre oder Geldstrafe bestraft, wer einer Person unter 18 Jahren zur Ausübung der Prostitution Wohnung beziehungsweise gewerbsmäßig Unterkunft oder Aufenthalt gewährt. Mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht sind Personen über 18 Jahren, die mit einer Person unter 18 Jahren gegen Entgelt sexuelle Handlungen ausüben (§ 182 Absatz 1 Nr. 1 StGB). Ist die missbrauchte Person nicht nur unter 18, sondern auch unter 14 Jahre alt, tritt (§ 176 oder § 176a ein, hier beträgt die Mindestfreiheitsstrafe zwei beziehungsweise (in schwerem Fall) fünf Jahre. Eine 16- oder 17-jährige Person für sexuelle Dienstleistungen zu entlohnen ist dabei erst seit dem 6. November 2008 strafbar, als das diesbezügliche Schutzalter von 16 auf 18 Jahre angehoben wurde.[12]
Siehe auch: Machtverhältnisse im deutschen Rotlichtmilieu
Österreich
Bis 18. Jahrhundert
Versuche, die Prostitution komplett zu verbieten, gab es in Österreich zuletzt unter Maria Theresia, die in den sogenannten Temeshvárer Wasserschüben Prostituierte gemeinsam mit anderen „Asozialen“ auf Schiffen die Donau hinunter in den Banat deportieren ließ.[13]
19. Jahrhundert
Ab Mitte des 19. Jahrhunderts setzte sich in Österreich beim Umgang mit der Prostitution im Wesentlichen das Regulationsprinzip durch, das Prostitution als notwendiges Übel toleriert und unter staatliche Kontrolle stellt.[13] In Wien wurde bereits 1850 vom Polizeiwundarzt Dr. Nusser vorgeschlagen, Prostituierte polizeilich zu „konskribieren“, sie zweimal wöchentlich zu untersuchen und mit Gesundheitspässen auszustatten. Gesundheitsbücher werden seit der Neuregelung der Prostitution durch Wiens Polizeichef Anton Ritter von Le Monnier 1873 verpflichtend geführt. Prostituierte, die dieser Bestimmung nachkamen, wurden von der Polizei nicht beanstandet.[13] Laut „Extra Blatt“ vom 27. Oktober 1874 sind 6.424 Prostituierte mit Gesundheitsbüchern versehen und stehen unter ärztlicher und polizeilicher Controle. Nach der Ansicht der Polizei leben jedoch in Wien außer den oberwähnten 6.424 noch mindestens 12.000 Frauenzimmer von dem Erträgniß der freien Liebe, können jedoch nicht controliert werden. Diese Mädchen arbeiten zumeist in Fabriken und werden durch den geringen Arbeitslohn zu diesem Nebenverdienst getrieben. Von den conscribierten Dirnen sind 5.312 ledig, 902 verwitwet und 210 verheiratet. Die jüngste derselben ist 15 Jahre, die älteste 47 Jahre alt.[14]
In 1885 stellt ein Gesetz – vielleicht von neuem – gewerbsmäßige Prostitution strafbar.[13]
20. und 21. Jahrhundert
Politik und Realität, 1900 bis 1988
Seit [ … ] ist gewerbsmäßige Prostitution von Erwachsene in Österreich nicht mehr strafbar.[15] Strafbar sind jetzt: einer Freier von Prostituierten unter 18 Jahren (laut Strafgesetzbuch § 207b (sexueller Missbrauch von Jugendlichen)), entgeltliche Vermittlung von Sexualkontakten mit Minderjährigen (§ 214), Zuführen zur Prostitution (§ 215), Förderung der Prostitution Minderjähriger (§ 215a), Zuhälterei (§ 216), und grenzüberschreitender Prostitutionshandel (§ 217). Weil es, laut Strafgesetzbuch § 216 verboten ist sich aus der Prostitution einer anderen Person eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen [15], gibt es keine Möglichkeit, als Prostituierte in einem Angestelltenverhältnis zu arbeiten.[16] Prostituierte gelten aber als "selbständig Erwerbstätige”. In den einzelnen Bundesländern behandeln Landesgesetze[17] weitere Regelungen von Prostitution wie Registrierungspflicht und zeitliche und örtliche Beschränkungen. Am strengsten ist die Regelung in Vorarlberg. Dort ist Prostitution nur in bewilligten Bordellen erlaubt, wobei aber bis jetzt kein Bordell bewilligt ist, sodass faktisch ein Prostitutionsverbot gilt.[16]
Eine Studie eines Wiener Marktforschungsinstituts hat in den 1960ern ergeben, dass jeder zweite erwachsene männliche Österreicher mindestens ein Mal in seinem Leben die Dienste einer Prostituierten in Anspruch nimmt.[18]
Das Wiener Prostitutionsgesetz aus 1983, novelliert 1991, definiert Prostitution als die gewerbsmäßige „Duldung sexueller Handlungen am eigenen Körper oder die Vornahme sexueller Handlungen“. Man kann in Wien legal als Prostituierte arbeiten wann man volljährig ist, sich bei der Bundespolizeidirektion Wien meldet, nach einer ärztlichen Untersuchung im Gesundheitsamt einen Lichtbildausweis erhaltet (die Kontrollkarte, „Deckel“) und sich wöchentlich beim Gesundheitsamt in der Gonzagagasse untersuchen lasst.[19]
Seit 1986 sind Prostituierte einkommensteuerpflichtig.[20]
1989 bis heute
Laut einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 1989 handelt es sich bei Prostitution um einen „sittenwidrigen Vertrag“; daher hat eine Prostituierte keine rechtliche Möglichkeit, ihr Entgelt einzufordern, wenn der Kunde nicht zahlen will (OGH 28. Juni 1989, 3 Ob 516/89)[21]. Nach der Aufhebung des Totalverbots gleichgeschlechtlicher Sexualkontakte im Jahre 1971 wurde 1989 das Verbot gleichgeschlechtlicher männlicher Prostitution (§ 210 StGB) aufgehoben[22][23], als erster der vier darauf folgenden Ersatzverbote. Ein wesentlicher Grund für die Legalisierung der homosexuellen männlichen Prostitution war, dass durch die regelmäßigen Untersuchungen und die behördliche Registrierung die AIDS-Bekämpfung erleichtert wird.[6]
Bis zur Ostöffnung bestand in beiderseitigem Interesse ein guter Kontakt zwischen der Polizei und der Prostitutionsszene. Die Polizei ließ die Zuhälter ihre Reviere in Ruhe selbst regeln und erhielte dafür im Gegenzug Informationen aus der Verbrecherszene. Der Fall des Eisernen Vorhangs änderte allerdings die Situation und bewirkte einen Zustrom von jungen Frauen aus dem ehemaligen Ostblock nach Österreich, die bereit waren, für weniger Geld als die Österreicherinnen als Prostituierte zu arbeiten. Zusätzlich versuchten Mafiabanden aus dem Süden und Osten Europas auf den Strichen Österreichs Fuß zu fassen.[24] In der Folge ging insbesondere in den 1990er Jahren die Zahl der legalen Prostituierten vorübergehend stark zurück, während die Zahl der illegalen stieg.
Rund 1997 gehörten registrierte Prostituierte laut Gesundheitsbericht der Stadt Wien zur „gesündesten“ Personengruppe.[25] Nach dem Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz (ASRÄG) 1997 sind Prostituierte in die Kranken- und Pensionsversicherung nach dem GSVG sowie in die Unfallversicherung nach dem ASVG einbezogen worden.[20]
Rund 2002 ward die illegale Prostitution vom österreichischen Innenministerium vor allem wegen der Begleitkriminalität wie Menschenhandel, Zuhälterei und Gewaltdelikten wie Vergewaltigung als Problem gesehen. Die illegale Prostitution war darüber hinaus ein gesundheitspolitisches Problem. Bei einem Viertel der festgenommenen Geheimprostituierten in Wien in 2002 haben die Gesundheitsbehörden Mehrfachinfektionen durch Geschlechtskrankheiten festgestellt.[19] Wiener Politikerinnen und Politiker überlegten sich 2002 Maßnahmen, um den illegalen Straßenstrich einzudämmen, vielleicht mit Geldstrafen auch für Freier von illegalen Prostituierten. Derzeitige Frauenstadträtin Mag. Renate Brauner meinte, solche Strafgelder sollten für Ausstiegsprojekte gewidmet werden.[19]
Am 2. Juni 2002, dem „Internationalen Hurentag“, wiesen der Verein Lateinamerikanische Emigrantinnen in Österreich (LEFÖ), die Wiener Grünen und die Plattform für Prostituierte auf die schlechten Lebens- und Arbeitsbedingungen der Prostituierten in Österreich hin, und forderten die arbeits- und sozialrechtliche Anerkennung von Sexarbeit und die Beseitigung „diskriminierender aufenthalts- und arbeitsrechtlicher Bestimmungen“.[19] In 2003 waren rund 460 Frauen und 14 Männer in Wien offiziell als Prostituierte registriert. Die jüngste war 19 Jahre alt; die älteste, eine 71-jährige Österreicherin, arbeitete in der Leopoldstadt. Die meisten registrierten Männer boten als Transvestiten ihre Dienste an.[19] Geschätzt wurde, dass in diesem Jahr 3.500 Frauen in Wien legal oder illegal zumindest fallweise als Prostituierte arbeiteten.[19] Ab etwa 2003 begann die Zahl der legalen Prostituierten wieder zu wachsen und Affären wie die sogenannte Sauna-Affäre zeugen von neuen Kontakten zwischen der Polizei und der Prostitutionsszene.
Anzahl registrierter Prostituierter in Wien Jahr Weiblich Männlich 1874 6.424[14] 1913 1.879[26] 1920 1.387[13] 1993 711[26] 2003 460[19] 14[19] 2004 625[27] 2006 1.132[28] 18[28] April 2007 1.352[29] 21[29] Nov 2008 1.728[30] Im April 2007 gab es in Wien 1.352 weibliche und 21 männliche registrierte Prostituierte mit Kontrollkarte („Deckel“)[29]. Eine Schätzung war, dass in jenem Jahr 6.000 Frauen in Wien legal oder illegal zumindest fallweise als Prostituierte arbeiteten.[4] Nach niedrigen Schätzungen bedient eine Prostituierte täglich durchschnittlich drei Freier,[31] sodass sich daraus eine Zahl von geschätzten 15.000 Freierkontakten pro Tag in Wien [4] ergibt. Ein ähnlicher Anteil der Prostituierten an der Einwohnerzahl findet sich auch in anderen österreichischen Städten. 2009 waren beispielsweise in der Stadt Linz, die etwa ein Zehntel der Einwohner Wiens hat, 161 (ausschließlich weibliche) Prostituierte[32] gemeldet. (2008: 120 Prostituierte[33]). Die Zahl der nichtregistrierten Prostituierten in Linz wird auf 300 geschätzt.[32]
2007 wurde angeblich nicht nur durch Die Grünen, sondern auch in der SPÖ und ÖVP darüber diskutiert, die ‚Sittenwidrigkeit‘ der Prostitution aufzuheben und eine rechtliche Lösung ähnlich wie in Deutschland einzuführen.[34][35][19]
Heute (2008) sind etwa 60 bis 80 Prozent[4] der Prostituierten Migrantinnen, vorwiegend aus den ehemaligen Ostblockländern, darunter auch viele Tagespendlerinnen aus der nahe gelegenen Slowakei. So wurden beispielsweise von der Polizei mehrere Krankenschwestern erwischt, die in einer einzigen Nacht in Wien auf dem Straßenstrich mehr Geld verdient haben als in einem ganzen Monat im Krankenhaus in Bratislava.
Lokalisierung der Prostitution
Im Gegensatz zu anderen Städten, wie dem Bahnhofsviertel in Frankfurt, der Reeperbahn in Hamburg oder dem Rotlichtbezirk Walletjes in Amsterdam, gibt es in den österreichischen Städten keine speziellen Rotlichtviertel. Die Prostitution zeigt sich eher subtil ohne ausdrücklich aufzufallen und ist großräumig verteilt, allerdings nicht völlig gleichmäßig. So gibt es in Wien entlang des Gürtels und angrenzenden Gebieten eine Häufung von Bordellen. Der Straßenstrich ist ebenso in diesem Gebiet konzentriert, sowie dem Stuwerviertel und dem nahe gelegenen Prater im 2. Wiener Gemeindebezirk. Darüber hinaus gibt es in fast jeder größeren Straße von Wien irgendeine Art von Sexshops, Swingerclubs, Peepshows oder eine Animierbars; die einheimische Bevölkerung nimmt das aber kaum wahr, erst bei näherem Hinsehen erkennt man das dichte Netz der Sexindustrie.[5]
Beratung für Prostituierte
Beratungsstellen für Prostituierte gibt es in Wien (Sophie[36], Linz (Lena[37]) und Graz (SXA-Info[38]). Der Verein Lefö – Beratung, Bildung und Begleitung von Migrantinnen[39] in Wien sowie Maiz[40] in Linz bieten ebenfalls Beratung für Migrantinnen in der Sexarbeit an.
2008 verzeichnete Lena 3508 Kontakte zu Klientinnen, von denen 440 Fälle psychische Probleme betrafen, die oft in den parallel geführter Lebenswelten der Klientinnen begründet waren. Als häufiges Problem wird die fehlende Unterstützung beim versuchten Umstieg auf andere Berufsfelder empfunden.[32]
Liechtenstein
Prostitution ist in Liechtenstein verboten, allerdings wird sie von den Strafverfolgungsbehörden mit Ausnahme der Straßenprostitution toleriert.
Schweiz
In der Schweiz sind sexuelle Dienstleistung und Konsum von bezahltem Sex legal. Aus diesem Grund gibt es in diesem Land eine hohe Dichte an Bordellen, welche auch intensiv in Tageszeitungen, einschlägigen Magazinen und nicht zuletzt auch im Internet für sich werben. Ausländische Prostituierte brauchen ein Arbeitsvisum. Laut Art. 195 Schweizerisches Strafgesetzbuch ist es strafbar, eine unmündige Person, also eine Person unter 18 Jahren, der Prostitution zuzuführen; der Freier einer oder eines Prostituierten über 16 Jahre macht sich in der Schweiz allerdings nicht strafbar.[41]
Sonstige europäische Länder
Albanien
Prostitution ist in Albanien verboten, allerdings ist dieser Staat ein wichtiges Herkunftsland für Opfer des Menschenhandels.
Belgien
Die Gegebenheiten sind hier ähnlich wie in den Niederlanden. In Belgien findet lediglich eine etwas stärkere Kontrolle der Prostitution und der Etablissements durch die Behörden statt.
Bosnien und Herzegowina
Prostitution ist in Bosnien und Herzegowina verboten, allerdings werden viele Frauen und Mädchen in die Zwangsprostitution gezwungen.
Bulgarien
Prostitution ist in Bulgarien illegal, wird aber von der Polizei zugelassen. [42] 1989 gab es 3149 polizeilich registrierte Prostituierte in Bulgarien; 2007 ist die Zahl fast doppelt so hoch.[43] Seit Anfang 2007 gibt es Diskussionen, ob Prostitution total verboten oder innerhalb eines rechtlich geregelten Rahmens begrenzt werden soll.[43][44] Die Mehrheit der Bulgaren ist allerdings gegen eine Legalisierung der Prostitution.[45]
Dänemark
Prostitution ist in Dänemark erlaubt und gesellschaftlich akzeptierter als in den anderen skandinavischen Ländern. Prostituierte dürfen jedoch nicht allein von sexuellen Dienstleistungen leben, sondern müssen noch ein weiteres Einkommen nachweisen.
Finnland
Die Regierung Finnlands plante für 2006 ursprünglich ein Totalverbot der Prostitution mit Strafbarkeit der Freier nach schwedischem Vorbild. Da hierfür keine Mehrheit im Parlament in Sicht war, wurde am 21. Juni 2006 ein modifiziertes Gesetz erlassen. Demnach machen sich Freier lediglich strafbar, wenn sie Dienste von Prostituierten in Anspruch nehmen, die einen Zuhälter haben oder die Opfer von Menschenhandel sind. Der Strafrahmen für Freier liegt in diesem Fall bei Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe. Verboten ist bereits seit längerem öffentliche Werbung für Prostitution und Kontaktanbahnung auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie in Gaststätten.
Frankreich
Die Bordellkultur in Frankreich war weltberühmt. In allen französischen Kolonien war die Prostitution ein fester Bestandteil der französischen Lebensart, wie beispielsweise in New Orleans. Bordelle wie das One Two Two oder das Le Chabanais galten nicht nur als schlichte sexuelle Befriedigungsstätten, sondern als künstlerische und kulturelle Treffpunkte und während des Zweiten Weltkrieges als wichtige Stützpunkte und Unterschlüpfe der Résistance. Bordelle wurden allerdings in Frankreich 1946 durch ein von Christdemokraten und Kommunisten beschlossenes Gesetz („La lois Marthe Richard“) verboten. Prostitution an sich blieb weiterhin erlaubt und findet seitdem vor allem in den großen Städten als Straßenprostitution statt, daneben auch diskret in Hotels oder so genannten Anwerbelokalen, wo die Prostituierten wie normale Besucherinnen an der Theke sitzen und Interessenten anwerben. Seit Ende der 90er Jahre sind durch Gesetzgebung und kommunale Behörden immer stärker werdende Restriktionen gegen die Prostitution zu verzeichnen. „Aktives Anwerben“ (z. B. direktes Ansprechen) zur Kontaktaufnahme ist auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowohl für Prostituierte wie auch für Freier strafbar. Seit einer Gesetzesverschärfung von März 2003 („La loi Sarkozy“) können Prostituierte auch für „passives Anwerben“ (z. B. Anlächeln, Blickkontakt) mit zwei Monaten Gefängnis oder Geldstrafe bis 3.750 € bestraft werden. Freier wie Prostituierte werden im Zuge von Polizeikontrollen vermehrt wegen des Straftatbestandes „Sexueller Exhibitionismus“ angeklagt, zum Teil bis zu 15 Stunden inhaftiert und zu Geldstrafen verurteilt. Öffentlich diskutiert wird der Vorschlag, nach schwedischem Vorbild die Prostitution vollständig zu untersagen und ausschließlich die Freier zu bestrafen. Neben feministischen Gruppierungen wird diese Lösung vor allem sowohl von linksliberalen als auch von rechtskonservativen Kreisen vehement gefordert. Im Vorfeld der in Deutschland stattfindenden Fußballweltmeisterschaft bewegte sich am 30. Mai 2006 ein Demonstrationszug zur deutschen Botschaft in Paris. Die Teilnehmer übergaben Angestellten der Botschaft eine Liste mit 125.000 Unterschriften von Bürgern, die gegen die liberale deutsche Einstellung zur Prostitution protestierten. Die Ansicht, Prostitution sei „gegen die Menschenwürde“ und müsse somit abgeschafft werden, verbreitet sich offenbar immer weiter in der französischen Gesellschaft. Für 2007 hat die Sozialistische Partei einen Gesetzesentwurf zur grundsätzlichen Strafbarkeit der Freier („schwedisches Modell“) angekündigt.[46] Problematisch erscheint allerdings, dass durch die restriktive Haltung die Prostitution mehr in den anonymen Untergrund und ins Internet abgewandert ist, so dass sie und somit die Ausbreitung von Geschlechtskrankheiten nicht mehr wirklich kontrolliert werden kann.
Griechenland
Griechenland hat eine liberale Gesetzgebung, die den Vorschriften von Deutschland, der Schweiz oder den Niederlanden in etwa ähnelt. Alle Prostituierten müssen sich behördlich registrieren und regelmäßig ärztlich untersuchen lassen.
Irland (Republik)
In der Republik Irland ist Sex gegen Entgelt strikt verboten und stellt für Freier wie für Prostituierte eine Straftat dar. Dennoch existiert hauptsächlich in Dublin eine Untergrund-Szene. Die Kontaktanbahnung findet diskret vor allem in Pubs statt.
Island
Mangels sichtbarer Prostitution wurde in Island bis Anfang der 1990er Jahren keine gesetzliche Regelung in diesem Bereich erlassen. In der Mitte dieses Jahrzehntes entstanden, vor allem in Reykjavík, zahlreiche Nachtclubs, in denen insbesondere Osteuropäerinnen als Bardamen, Tänzerinnen und Prostituierte arbeiten.
Die isländische Regierung sah sich gezwungen, diesen Bereich gesetzlich zu regeln, und führte 2005 zunächst ein restriktives Strafrecht in dieser Frage ein. Artikel 206 des isländischen Strafgesetzbuches (Almenn hegningarlög) besagte:
"Jeder, der sich für seinen Lebensunterhalt der Prostitution bedient, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft."
Damit war der Erwerb sexueller Dienstleistungen zwar weiterhin legal, die Prostituierten selbst befanden sich dadurch jedoch in der Illegalität. Diese Bestimmung wurde am 17. März 2007 geändert. Sowohl das Anbieten als auch der Erwerb sexueller Dienstleistungen sind in Island jetzt wieder legal, jedoch ist die Werbung dafür verboten und mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten belegt. Wer dritte Personen als Prostituierte beschäftigt, anbietet oder vermittelt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu vier Jahren bestraft.[47]
Die Regierung argumentierte für die Änderung, dass Prostituierte meist keine anderen Möglichkeiten des Erwerbs hätten oder aber Opfer von Menschenhandel seien und dadurch mit den Strafverfolgungsbehörden besser zusammenarbeiten könnten, da sie nicht mehr selbst von Strafe bedroht werden.
Gegner der Prostitution warfen der isländischen Regierung u. a. vor den Menschenhandel und Sextourismus damit eher zu fördern als einzuschränken.
Italien
Nach einem totalen Verbot in der faschistischen Ära erlaubte Italien 1948 zunächst Bordelle. Mit Gesetz von 1958 mussten diese jedoch wieder geschlossen werden. Weiterhin bestehen blieb die Straßenprostitution, die sich vor allem auf Landstraßen am Rand größerer Städte abspielt. Erlaubt ist auch Wohnungsprostitution, sofern keine dritte Person ihre Wohnung zu solchen Zwecken zur Verfügung stellt. Verboten ist das direkte Ankobern von Kunden durch Prostituierte. Strafbar sind sexuelle Handlungen auf öffentlichem Grund und Boden (auch im Auto). In neuerer Zeit bereitet die immer größer werdende Zahl von illegalen Prostituierten aus Afrika und Osteuropa Probleme. Ein 2002 von Sozialministerin Livia Turco unterbreiteter Vorschlag, wieder staatlich kontrollierte Bordelle zuzulassen, um so dem unkontrollierbaren Straßenstrich die Grundlage zu entziehen, stieß bei Politikern und in der Öffentlichkeit überwiegend auf Ablehnung bis Empörung. Feministische Gruppierungen und einige katholische Bischöfe fordern indessen die Bestrafung der Freier nach schwedischem Vorbild.
Luxemburg
In Luxemburg sind Bordelle verboten, Straßen- und Wohnungsprostitution dagegen gestattet.
Niederlande
Die Niederlande haben eine ähnlich liberale Prostitutionsgesetzgebung wie etwa Deutschland oder die Schweiz. Insbesondere in Großstädten gelten Rotlichtviertel auch als Touristenattraktionen (ganz besonders das Viertel Walletjes in Amsterdam). Typisch für die Rotlichtviertel in den Niederlanden (wie auch teilweise in Belgien) sind die Koberfenster.
Norwegen
Bereits 1884 wurden Bordelle in Norwegen verboten, 1893 hob man die Registrierungspflicht sowie die verpflichtenden ärztlichen Untersuchungen für Prostituierte auf. Nicht verboten wurde Prostitution als solche. Seit 1995 ist es strafbar, Räume zum Zwecke der Prostitution zu vermieten. Illegal ist Straßenprostitution, diese kommt jedoch vor. Die meisten Anbieter/innen sexueller Dienstleistungen arbeiten in ihren eigenen Wohnungen und inserieren in Zeitschriften. Diese Vorgehensweise entspricht den (bisher noch geltenden) gesetzlichen Vorschriften. Frauen- und Sozialverbände forderten seit etwa 2000 verstärkt die Einführung des „schwedischen Modells“. Rückhalt in Teilen der Bevölkerung und in den politischen Parteien gewannen diese Forderungen durch einen Anstieg der Straßenprostitution in jüngster Zeit sowie durch Berichte über Menschenhandel. Im April 2007 kündigte die aus der sozialdemokratischen Arbeiterpartei, den Linkssozialisten und der Zentrumspartei bestehende Regierungskoalition einen Gesetzesentwurf an, der nach schwedischem Vorbild alle Freier mit Strafe bedroht, während Prostituierte selbst sich nicht strafbar machen. Auch die oppositionellen Christdemokraten signalisierten Zustimmung. Die neue Regelung, die von Teilen der Bevölkerung und selbst von einigen Koalitionspolitikern skeptisch betrachtet wird, soll voraussichtlich zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Die Interessenvertretung der norwegischen Prostituierten Pion bemängelte, die Prostituierten würden dadurch in den Untergrund gedrängt und seien so gewalttätigen Freiern und anderen Gefahren schutzloser ausgeliefert als bisher.[48]
Portugal
Bis 1962 gab es staatlich konzessionierte Bordelle. Wer dort als Prostituierte arbeitete, unterlag einer Registrierungspflicht und musste sich regelmäßig auf Geschlechtskrankheiten untersuchen lassen. 1963 verbot die Militärregierung jede Form von Prostitution. Nach der Rückkehr Portugals zur Demokratie wurde das Verbot zum 1. Januar 1983 aufgehoben, allerdings unterblieb die Wiedereinführung der Registrierungs- und Untersuchungspflicht. Unter Umständen können Prostituierte wegen „Verstoßes gegen die öffentliche Moral“ belangt werden, doch kommen solche Verfahren selten vor. Eine große Rolle spielt die Straßenprostitution, daneben werden sexuelle Dienstleistungen in Bordellen, Nachtlokalen und Modellwohnungen ausgeübt. In der Hauptstadt Lissabon arbeiten schätzungsweise ca. 6.500 Prostituierte.[49]
Rumänien
Prostitution ist in Rumänien gesetzlich verboten, aber dennoch weit verbreitet. Da Gesundheitskontrollen nicht üblich sind, ist eine hohe Zahl von Prostituierten mit Geschlechtskrankheiten infiziert. Vereinzelt wird daher eine Legalisierung der Prostitution gefordert; für die meisten Politiker ist dieses Thema aber zu heikel.[50]
Russland
Die Ausübung der Prostitution ist in Russland lediglich mit Geldstrafe bedroht und wird weitgehend geduldet. Jegliche Form der Beihilfe (Zuhälterei, Betreiben eines Bordells etc.) stellt dagegen eine Straftat dar.
Schweden
In Schweden trat am 1. Januar 1999 das „Gesetz zum Verbot des käuflichen Erwerbs sexueller Dienstleistungen“ in Kraft: „Wer sich gegen Entgelt Gelegenheit zu sexuellen Handlungen verschafft, wird – sofern die Tat nicht nach dem Strafgesetzbuch mit Strafe bedroht ist – wegen käuflichen Erwerbs sexueller Dienstleistungen mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten bestraft.“ Im Gegensatz zu den Vorschriften in vielen anderen Ländern machen sich hier also nur die Kunden strafbar, nicht die Prostituierten. Das Verbot der Prostitution wurde damit begründet, dass diese mit der Würde der Frau nicht vereinbar sei. Prostituierte sollen also nicht bestraft, sondern geschützt werden. Von Januar 1999 bis Januar 2002 gab es 249 Strafanzeigen nach dem neuen Gesetz. 26-mal wurde ein Bußgeld erlassen, in 33 Fällen kam es zu Gerichtsverhandlungen, die alle mit geringen Geldstrafen endeten. Die übrigen 190 Verfahren wurden eingestellt. In keinem Fall wurde eine Freiheitsstrafe ausgesprochen.[51] Nach einer von der schwedischen Regierung in Auftrag gegebenen und 2004 veröffentlichten Studie hat das Gesetz zu einem fast vollständigen Verschwinden des Straßenstrichs geführt. Andererseits existiert weiterhin ein von Polizei und Justiz praktisch nicht zu kontrollierendes großes Angebot, das sich auf Kontaktmittel wie Handy und Internet stützt.[52] Nicht wenige schwedische Männer reisen auch als Sextouristen in die benachbarten baltischen Staaten. Im Jahr 2005 begannen die Strafverfolgungsbehörden, mit aufwändigen und systematischen Fahndungsmethoden, darunter auch Hausdurchsuchungen, gegen Freier vorzugehen. Das führte allein in diesem Jahr zu einer Rekordzahl von 460 Ermittlungsverfahren und 94 Verurteilungen (48 in mündlicher Verhandlung, 46 in schriftlichem Verwaltungsverfahren). 366 Verfahren mussten wegen mangelnder Beweislage eingestellt werden.[53] Das so genannte „schwedische Modell“ wird auch in anderen Ländern öffentlich diskutiert und findet zahlreiche Befürworter. Im April 2006 forderte der schwedische Beauftragte für die Gleichstellung von Mann und Frau, Claes Borgström, die schwedische Fußballnationalmannschaft zum Boykott der Weltmeisterschaft in Deutschland auf, da der deutsche Staat durch seine Legalisierung der Prostitution permanente Menschenrechtsverletzungen an Frauen begehe.
Spanien
In Spanien ist Prostitution grundsätzlich erlaubt und findet vor allem als Straßenprostitution, seltener in Bordellen und Modellwohnungen statt. Ähnlich wie in Italien betrachtet man auch hier die immer größer werdende Anzahl von illegalen Prostituierten vor allem aus Afrika mit Sorge. Die katalanische Regierung plant für 2006 ein Gesetz, das den ausufernden Straßenstrich in Katalonien verbieten und die Prostitution auf staatlich überwachte Bordelle beschränken soll.
Türkei
In der Türkei gibt es staatlich konzessionierte Bordelle. Außerhalb dieser ist Prostitution offiziell untersagt. Weitgehend geduldet wird allerdings insbesondere die vielerorts vorkommende Straßenprostitution.
Ungarn
In Ungarn ist Prostitution seit 1999 legal, darf aber nur in genehmigten Zonen ausgeübt werden. Bis jetzt gibt es aber keine legalen Rotlichtviertel, da sich die Bürgermeister gegen deren Einrichtung wehren. Die Prostitution in Ungarn ist somit nach dem Gesetz an sich legal, kann aber in der Praxis nur illegal ausgeübt werden. Geschätzt wird, dass es in Budapest 500 illegale Bordelle gibt sowie in ganz Ungarn 100.000 Prostituierte.[54] Gemäß einem Gerichtsurteil des ungarischen Komitats Baranya im Jahr 2006 müssen Sexarbeiterinnen ihre Einnahmen aus der Prostitution versteuern.[55]
Vereinigtes Königreich
Das Vereinigte Königreich gestattet die Ausübung der Prostitution in Wohnungen oder Häusern, in denen höchstens drei Personen gleichzeitig ihre Dienste anbieten. Größere Etablissements sind untersagt. Um dem Gesetz Genüge zu tun, teilen sich mehrere Prostituierte häufig zu verschiedenen Tagen oder Uhrzeiten ein Zimmer in einer Dreizimmer-Wohnung. Da Prostituierte nicht öffentlich werben dürfen, werden vor allem öffentliche Telefonzellen mit kleinen Zetteln beklebt, auf denen Name und Telefonnummer von Dienstanbieterinnen zu finden sind. Bekannte Rotlichtviertel sind unter anderem in London der Stadtteil Soho und die Gegend um den Bahnhof King’s Cross.
Außereuropäische Länder
Armenien
Prostitution ist in Armenien verboten, allerdings ist dieser Staat seit dem Zusammenbruch der Sowjetunion ein wichtiges Herkunftsland für Opfer des Menschenhandels.
Aserbaidschan
Prostitution ist in Aserbaidschan verboten, allerdings ist dieser Staat seit dem Zusammenbruch der Sowjetunion ein wichtiges Herkunftsland für Opfer des Menschenhandels.
Australien
Australien ging in den letzten Jahrzehnten den Weg einer fortschreitenden Legalisierung. Die Vorschriften sind in den einzelnen Bundesstaaten verschieden. Die Staaten New South Wales und Victoria gestatten bisher als einzige die Einrichtung von Bordellen. Wer Beschaffungsprostituierte für sexuelle Dienstleistungen bezahlt, kann unter Umständen wegen Beihilfe zum Drogenhandel angeklagt werden.
Brasilien
Prostitution in Brasilien ist legal und verbreitet. Allerdings ist es Dritten verboten, aus der Prostitution Anderer Vorteile oder Gewinne zu erzielen. Ein besonderes Kapitel der Prostitution in Brasilien bilden die jüdischen Prostituierten.[56] 1867 gingen im Hafen von Rio de Janeiro auch siebzig Jüdinnen aus Polen an Land, die unter falschen Versprechungen angelockt worden waren und dann als Prostituierte missbraucht worden sind. Wie ihre nachfolgenden jüdischen Leidensgenossinnen aus Russland, Litauen, Rumänien, Österreich und selbst Frankreich wurden sie im Volksmund bald nur noch Polacas genannt. Etwa 1200 Frauen folgten ihnen in den Jahren unmittelbar danach. Die meisten wurden Opfer der jüdischen Zuhälter-Mafia Zwi Migdal. Deren Mitglieder reisten in die verarmten Stettl Osteuropas und gaben sich als etablierte Geschäftsleute aus Lateinamerika auf Brautschau aus. In Wahrheit betrieben sie Menschenhandel. Die Frauen, die ihren Versprechungen glaubten, wurden Sex-Sklavinnen.
1931 zählt Brasilien mehr als 400 jüdische Bordelle. 1936 besucht der Schriftsteller Stefan Zweig Rios bekanntes Rotlicht-Viertel Mangue. Er notierte darüber in seinem Tagebuch über das Elend dieser Frauen aber auch, dass jene Jüdinnen aus Osteuropa aufregende und ausgefallene Perversionen versprächen. Notgedrungen gründeten die weiterhin gläubigen und frommen Prostituierten in Rio eine zweite jüdische Gemeinde, mit eigenem Friedhof, eigener Synagoge. Dort feierten die Frauen die jüdischen Feste, obwohl es damals noch gar keine Liturgie für Frauen gab. Die Zuhälter waren wichtige Sponsoren des jüdischen Theaters. Bei den Premieren saßen luxuriös aufgemachte Polacas in den ersten Reihen und wurden so der potentiellen Kundschaft präsentiert. Der Zweite Weltkrieg beendete diesen Frauenhandel. Die jüdischen Prostituierten beeinflussten das kulturelle Leben und die Künstlerszene Rios. Sie inspirierten Musiker zu vielen Kompositionen. Im Durchschnitt wurden die Frauen nur vierzig Jahre alt. Es gibt in Brasilien drei Friedhöfe von Prostituierten. 1970 wurde auf dem jüdischen Prostituierten-Friedhof von Rio die letzte der ins Land gelockten Prostituierten begraben.
Rio de Janeiros jüdische Gemeinde hat 2007 erstmals mit einer nur von Frauen gestalteten Sabbat-Zeremonie der jüdischen Prostituierten gedacht. Die Feier wurde nicht in einer Synagoge, sondern im Kulturzentrum des Stadtteils Lapa abgehalten. Das Thema ist unter Juden heikel und Vorurteile bestehen weiter, berichtet Rios Rabbiner Nilton Bonder, der die Zeremonie organisierte. [57]
Japan
In Japan wurde Prostitution 1958 verboten. Dabei wird Prostitution sehr eng als vaginaler Geschlechtsverkehr gegen Entgelt definiert. Oraler und analer Geschlechtsverkehr sowie sonstige Sexualpraktiken wie Schenkelverkehr (jap. 素股 Sumata) sind nicht explizit verboten.
→ Hauptartikel: Prostitution in Japan
Kanada
Prostitution an sich ist in Kanada nicht verboten, ihre Ausübung jedoch durch zahlreiche Reglementierungen eingeschränkt. Um einer Strafbarkeit zu entgehen, müssen Prostituierte nachweisen, dass sie nicht allein von den Einnahmen des Sexgeschäftes leben, sondern noch ein weiteres Einkommen haben. Kontaktanbahnung auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist untersagt, ebenso Werbung sowie das direkte Ansprechen von potentiellen Kunden. Dritte Personen machen sich strafbar, wenn sie Prostituierten zum Zwecke sexueller Dienstleistungen Räume vermieten oder zur Verfügung stellen. Ebenso ist es eine Straftat, Prostituierte in irgendeiner Weise bei der Ausübung ihres Gewerbes zu unterstützen oder behilflich zu sein.
Neuseeland
Mit einem Gesetz von 2003 wurden die Rahmenbedingungen der Prostitution, die bereits zuvor grundsätzlich legal war, weiter liberalisiert. Seitdem dürfen unter staatlicher Kontrolle Bordelle eingerichtet werden. Prostitution ist in Neuseeland gesellschaftlich weitaus akzeptierter als in den meisten anderen englischsprachigen Ländern.
Thailand
In Thailand ist Prostitution zwar verboten, wird aber geduldet und an vielen Orten direkt oder indirekt angeboten. Kinderprostitution wird allerdings aktiv verfolgt und ertappte Konsumenten müssen mit langjährigen Haftstrafen rechnen.
USA
Mit Ausnahme zweier Bundesstaaten (siehe unten) ist Prostitution sowie die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen durchweg strafbar. Das bedeutet allerdings nicht, dass es in den USA keine Prostitution gäbe. Im Gegenteil, es sind vom Straßenstrich bis zu teuren Callgirls viele Formen vertreten. Letztere werden insbesondere von Agenturen an Kunden vermittelt, unter dem Vorwand, einen reinen Escort-Dienst ohne sexuelle Kontakte zu betreiben. Die gesetzlichen Vorschriften und deren praktische Ausführung unterscheiden sich von Bundesstaat zu Bundesstaat, bisweilen sogar von Kommune zu Kommune. Teilweise wird Prostitution mehr oder weniger geduldet, teilweise streng verfolgt. In New York City beispielsweise wurde in den 70er und 80er Jahren der Straßenstrich weitgehend geduldet. Der Spielfilm Taxi Driver bietet ein durchaus wirklichkeitsnahes Bild der Straßenprostitution in dieser Stadt in den 70er Jahren. Bürgermeister Rudolph Giuliani brachte den Strich seit 1994 im Rahmen seiner Nulltoleranzstrategie praktisch zum Erliegen. Eine in den USA beliebte Strategie zum Kampf gegen die Prostitution ist das so genannte denouncing („An-den-Pranger-Stellen“). Dabei werden Namen und Fotos sowohl ertappter Prostituierter als auch ertappter Freier von den lokalen Polizeibehörden zur Abschreckung ins Internet gestellt oder in Zeitungen veröffentlicht.
Im Bundesstaat Nevada sind in elf von 17 Countys Bordelle gestattet. Die Countys, in denen die großen Städte Las Vegas, Reno und Carson City liegen, gehören allerdings nicht dazu. Besonders bekannt für ihre legalen Etablissements ist die Stadt Pahrump im Nye County, die etwa 80 Kilometer westlich von Las Vegas liegt und von vielen Las Vegas-Touristen besucht wird. In Nevada arbeiten insgesamt ca. 300 Prostituierte in etwa 30 lizenzierten Bordellen. Jegliche Prostitution außerhalb dieser Etablissements ist allerdings im gesamten Staat Nevada verboten. Vor und in den Spielcasinos und Hotels in Las Vegas und anderen Städten bieten jedoch zahlreiche Frauen illegal ihre Dienste an.
Im Bundesstaat Rhode Island ist Prostitution an sich nicht verboten. Untersagt sind jedoch Bordelle sowie Kontaktanbahnung auf öffentlichen Straßen und Plätzen.
Volksrepublik China
→ Hauptartikel: Prostitution in der Volksrepublik China
In der maoistischen Ära versuchte die Kommunistische Partei, die Prostitution zu vernichten. Doch seit den 1980er Jahren ist sie wieder weit verbreitet und hat sich zu einer Industrie entwickelt. Die Regierung geht mit verschärften Gesetzen und Polizeikampagnen dagegen vor. Allerdings gibt es auch Stimmen, die eine Legalisierung fordern.
Prostitution im Islam bzw. in islamischen Ländern
Die Prostitution ist nach islamischem Recht als Unzucht verboten und wird drakonisch geahndet, es gibt aber eine Sonderform, welche das „Prostitutionsverbot“ gewissermaßen unterläuft: Die islamische Genussehe, welche nur bei den Schiiten erlaubt, bei den Sunniten – der muslimischen Mehrheit – jedoch verboten ist. Ein Schiit darf eine Frau für eine Zeitdauer von einer Stunde bis mehreren Jahren „heiraten“ (Koran, Sure 4 Vers 24) und muss ihr danach ihren (vorher festgelegten) Pflichtteil entrichten, daher ist die Prostitution vor allem im Iran weit verbreitet. Nach Auffassung der Sunniten hat der Prophet Mohammed diese Art der Heirat (Mut'a-Ehe) untersagt. Sie sehen die Genussehe als Prostitution, welche verboten (haram) ist.
Übersicht islamische Länder
Land Verbot Bestrafung Saudi-Arabien ja Todesstrafe für alle beteiligten Personen1 Sudan ja Haft- oder Todesstrafe Jemen ja Haft- oder Todesstrafe Mauretanien ja unbekannt Malediven ja Haftstrafe Vereinigte Arabische Emirate ja teilweise2 Pakistan teilweise3 keine oder Haftstrafe Oman ja Geldstrafe Ägypten ja keine oder Geldstrafe 1 Saudi-Arabien: Als „beteiligt“ gelten hier Freier, Prostituierte und Zuhälter. Personen, die vom Tatbestand wussten, ohne ihn zu melden, werden ebenfalls bestraft.
2 Vereinigte Arabische Emirate: Sie ist offiziell verboten aber in den Provinzen Abu Dhabi und Dubai weit verbreitet und wird hier im Regelfall nicht bestraft.
3 Pakistan: In schiitischen Provinzen ist sie erlaubt (Mut'a-Ehe), in sunnitischen nicht.
Siehe auch
- Begleitagentur
- Männliche Prostitution
- Internationaler Hurentag (2. Juni)
- Sittengeschichte
- Sittlichkeitsverein
- Tempelprostitution
- Zwangsprostitution
Literatur zu Prostitution allgemein
- Vern Leroy Bullough, History of Prostitution, New Hyde Park, NY: University Books, 1964, (übersetzt in italienisch als Italian as Storia Della Prostituzione, Mailand: dall Oglio, 1967)
- Norbert Campagna: Prostitution. Eine philosophische Untersuchung. Berlin 2005.
- Nils Johan Ringdal: Die neue Weltgeschichte der Prostitution, Piper, München, Zürich 2006, ISBN 3-492-04797-1
- Max Gruber: Die Prostitution vom Standpunkte der Sozialhygiene aus betrachtet. Vortrag, 1900 (Volltext als PDF)
- Tamara Domentat: Laß dich verwöhnen. Prostitution in Deutschland. 1. Aufl., Aufbau-Taschenbuch-Verlag, Berlin 2004, ISBN 3-7466-7046-2. (Rezension von Richard Utz vom 6. Oktober 2006 in: socialnet.de)
- Elisabeth von Dücker (Hrsg.): Sexarbeit. Prostitution – Lebenswelten und Mythen. Edition Temmen, Bremen 2005, ISBN 3-86108-542-9
- Marcel Feige: Das Lexikon der Prostitution. Das ganze ABC der Ware Lust. Schwarzkopf & Schwarzkopf Verlag, Berlin 2003, ISBN 3-89602-520-1
- Alice Frohnert: Ansichten der Prostitution. Dimensionen des heutigen Frauenbildes, dargestellt am Beispiel der Prostitutionsthematik in Texten der Boulevardpresse. R.G. Fischer Verlag, Frankfurt (Main) 1992, ISBN 3-89406-675-X
- Alice Frohnert: Dimensionen der Prostitution, Poly- und Monogamie: analysiert im Rahmen der patriarchalischen Gesellschaftsordnung. Weidler, Berlin 1992, ISBN 3-925191-67-4
Konsumentenkreis
- Sabine Grenz: (Un)heimliche Lust. Über den Konsum sexueller Dienstleistungen. 1. Aufl., VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2005, zugleich: Diss. a. d. Humboldt-Univ. Berlin, ISBN 3-531-14776-5. (Rezension von Richard Utz v. 18. Oktober 2006 in: socialnet.de)
- Helag Bilitewski: Freier: das heimliche Treiben der Männer. Galgenberg, 1991, ISBN 3-87058-103-4
- Doris Velten: Aspekte der sexuellen Sozialisation: eine Analyse qualitativer Daten zu biographischen Entwicklungsmustern von Prostitutionskunden. Berlin, 1994 (Dissertation)
- Dieter Kleiber; Doris Velten: Prostitutionskunden. Nomos-Verlag, 1994 (Schriftenreihe des Bundesministeriums für Gesundheit; Band 30)
- Context e. V. (Hrsg.): Prostitutionskunden – sich austauschen, um um Standpunkte zu verrücken – Dokumentation der Fachtagung, 2004
Freiwillige Prostitution und Sexarbeit
- Felix Ihlefeldt: Abenteuer Hure. Schwarzkopf & Schwarzkopf Verlag, Berlin 2009, 3. Aufl., ISBN 978-3-89602-911-9
- Sonia Rossi: Fucking Berlin. Ullstein Verlag Berlin 2008, ISBN 978-3-548-37264-8
- Lisa Moos: Das erste Mal und immer wieder. Schwarzkopf & Schwarzkopf Verlag, Berlin, ISBN 3-89602-656-9
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bundestagsfraktion: „Auf dem Prüfstand: Das Prostitutionsgesetz – Dokumentation des Fachgesprächs am 16. August 2004 im Deutschen Bundestag“
- Micha Ebner: Berufsratgeber für Huren. ISBN 3-8370-1418-5
Milieuprostitution und Zuhälterwirtschaft
- Marcel Feige: Lude! Eine Rotlicht-Karriere. Schwarzkopf & Schwarzkopf Verlag, Berlin 2006, ISBN 3-89602-708-5
- Marcel Feige: Die Wa(h)re Lust. Zwanzig Zuhälter, Prostituierte und Freier erzählen. Schwarzkopf & Schwarzkopf, Verlag, Berlin 2004, ISBN 3-89602-487-6
- Roland Girtler, Der Strich. Soziologie eines Milieus. LIT Verlag, Wien 2004, ISBN 3-8258-7699-3
- Laura Ibis: Im Rotlicht tanzend. Erzählungen und Gedichte einer Prostituierten aus dem Revier. Unser-Forum-Verlag, Dortmund 1996, ISBN 3-9805117-2-3
Callgirls und Escorts
- Martin Auer: Hurentaxi – Aus dem Leben der Callgirls. LIT Verlag, Wien 2006, ISBN 3-8258-9939-X
Zwangsprostitution und Menschenhandel
- Alexandra Geisler: Gehandelte Frauen. Menschenhandel zum Zwecke der Prostitution mit Frauen aus Osteuropa. Trafo Verlag, Berlin 2005, Schriftenreihe: Hochschulschriften Nr. 7, ISBN 3-89626-530-X. (Rezension von Soraya Levin v. 5. Januar 2007 in: socialnet.de)
- Juanita Henning: Kolumbianische Prostituierte in Frankfurt. Ein Beitrag zur Kritik gängiger Ansichten über Frauenhandel und Prostitution. Lambertus-Verlag, Freiburg/B. 1997, ISBN 3-7841-0990-X
- Laura Ibis: Im Rotlicht tanzend. Erzählungen und Gedichte einer Prostituierten aus dem Revier. Unser-Forum-Verlag, Dortmund 1996, ISBN 3-9805117-2-3
- Vera Jost: Fliegen oder Fallen. Prostitution als Thema in Literatur von Frauen im 20. Jahrhundert. Helmer, Königstein/Taunus 2002, ISBN 3-89741-109-1
- Néstor O. Perlongher: O negócio do michê. Prostituição viril am São Paulo. Editora Brasiliense, Sao Paulo 1987
- Néstor O. Perlongher: La prostitución masculina. Ed. de la Urraca, Buenos Aires 1993, ISBN 950-9265-28-4
- Terre des Femmes: „Ohne Glanz und Glamour – Prostitution und Frauenhandel im Zeitalter der Globalisierung“ – Wanderausstellung (Informationen zur Ausstellung [1])
Migration und Sexarbeit
- Laura María Agustín (2007): Sex at the Margins: Migration, Labour Markets and the Rescue Industry. London: Zed Books. 2007 (Rezension [2])
Männliche Prostitution
- John Preston: Hustling: A Gentleman’s Guide to the Fine Art of Homosexual Prostitution. Masquerade Books, New York 1994, ISBN 978-1-56333-517-4.
Einzelnachweise
- ↑ Das Gilgamesch-Epos, übersetzt und mit Anmerkungen versehen von Albert Schott, Verlag Reclam, Stuttgart 1988, ISBN 3-15-007235-2; Seite 12
- ↑ Franz Kogler (Hrsg.) Herders neues Bibellexikon. Freiburg im Bresgau 2008, ISBN 978-3-451-32150-4.
- ↑ Quelle vielleicht (!): Der Spiegel, 4. Januar 2004
- ↑ a b c d e http://www.sjoe.at/content/frauen/themen/koerper/article/618.html Interview mit Eva van Rahden von SILA
- ↑ a b http://www.falter.at/print/F2004_23_3.php Julia Ortner: Verunsicherte Voyeure. Falter 23/04 vom 2. Juni 2004
- ↑ a b http://www.statistik.at/web_de/Redirect/index.htm?dDocName=017760 Statistik Austria: Gerichtliche Kriminalstatistik 2005, ISBN 3-902479-92-2, S 21: Durch das Bundesgesetz BGBI. Nr. 243/1989 wurde der § 210 StGB, der bislang die gewerbsmäßige gleichgeschlechtliche Unzucht mit einer Person männlichen Geschlechts unter Strafe stellte, aufgehoben. Diese gesetzliche Maßnahme ist das Ergebnis einer ausführlichen Diskussion, in der die Befürworter hauptsächlich dahingehend argumentierten, dass die im Zusammenhang mit der Verbreitung von AIDS getroffenen Gegenmaßnahmen, insbesondere die Durchführung regelmäßiger Untersuchungen sowie die behördliche Registrierung aller Prostituierten, durch die allgemeine Strafbarkeit der männlichen homosexuellen Prostitution in ihrer Effizienz stark beeinträchtigt würden.
- ↑ C. M. Earls, H. David (1990): „Early family and sexual experiences of male and female prostitutes.“ Canada’s Mental Health 11:7–11,
- ↑ S. Zumbeck (2001): „Die Prävalenz traumatischer Erfahrungen, Posttraumatischer Belastungsstörung und Dissoziation bei Prostituierten. Eine explorative Studie.“ Hamburg, Verlag Dr. Kovač
- ↑ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 1. Empirische Daten zu Prostitution in Deutschland, 24. Januar 2007
- ↑ Deutscher Bundestag, Drucksache 14/5958, 8. Mai 2001
- ↑ Monatszeitschrift Deutscher Frauenrat 5/97, zitiert nach GSA
- ↑ http://www.bmj.de/enid/58.html?presseartikel_id=2549 Autopsie 25. September 2006
- ↑ a b c d e http://www.bmi.gv.at/oeffentlSicherheit/2000/11_12/artikel_12.asp Geschichte der Prostitution. In Öffentliche Sicherheit. Das Magazin des Innenministeriums Nr. 11–12/2000 November-Dezember
- ↑ a b Anna Ehrlich. Auf den Spuren der Josefine Mutzenbacher. Amalthea Signum Verlag, Wien 2005, S. 205f. ISBN 3-85002-526-8
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- ↑ Anna Ehrlich. Auf den Spuren der Josefine Mutzenbacher. Amalthea Signum Verlag, Wien 2005, S. 259. ISBN 3-85002-526-8
- ↑ a b c d e f g h i http://www.bmi.gv.at/oeffentlSicherheit/2003/01_02/artikel_4.asp Illegale Prostitution. In Öffentliche Sicherheit. Das Magazin des Innenministeriums Nr. 1-2/2003 Jänner-Februar
- ↑ a b http://www.frauenratgeberin.at/cms/frauenratgeberin/stichwort_thema.htm?doc=CMS1174648057771 Frauenratgeberin der BMGF, Themengebiet Frauen und Gewalt, Prostitution (28. Juni 2007)
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- ↑ http://www.sbg.ac.at/ssk/docs/stgb/bgbl/1989_243.htm BGBl. Nr. 243/1989
- ↑ Roland Girtler. Der Strich. Soziologie eines Milieus. 5. Auflage, Lit Verlag, Wien, 2004. ISBN 3-8258-7699-3. Zur 5. Auflage: Rückblickendes Vorwort, S. 9–11.
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- ↑ Prostitution in Bulgarien
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- ↑ Libération 6. Juli 2006, http://www.liberation.fr/actualite/politiques/191649.FR.php, Autopsie 19. Januar 2007.
- ↑ www.icelandreview.com (engl.)
- ↑ die tageszeitung, 30. April 2007, http://www.taz.de/dx/2007/04/30/a0119.1/text.ges,1 Autopsie 1. Mai 2007.
- ↑ Country Report Of Portugal
- ↑ Deutschlandfunk – Europa heute – In Rumänien blüht das illegale Geschäft mit der Prostitution
- ↑ http://www.donacarmen.de/Internationales.html
- ↑ http://72.14.221.104/search?q=cache:xtia6mPORz0J:www.aidslaw.ca/Maincontent/issues/sexwork/sw-info/e-sw-no09.pdf (Autopsie am 27. Juni 2006)
- ↑ Die Zeit 28. September 2006, http://www.zeit.de/2006/40/Schwedens-Freier?page=all, Autopsie 19. Januar 2007.
- ↑ http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID4799358_REF3,00.html
- ↑ Der Standard, 28. Juni 2006. online-Version (5. August 2006)
- ↑ Informationsstelle Lateinamerika e. V.: Jüdische Prostituierte in Brasilien – Die große jüdische Gemeinde des Tropenlandes brach ein heikles Tabu ihrer Geschichte (Klaus Hart) 29. August 2007
- ↑ Christ in der Gegenwart: Ausgabe 36, 59. Jahrgang, Ins gelobte Land ins Bordell. 9. September 2007
Weblinks
- www.bmfsfj.de – Prostitutionsgesetz
- August Bebel: Die Prostitution – eine notwendige soziale Institution der bürgerlichen Welt
- Brief aus Rio: Ansichten einer Bordsteinschwalbe
- Mitteldeutscher Rundfunk: Honeckers Huren. Manuskript des Beitrages von Andrea Besser
- Seite der Gewerkschaft ver.di für Prostitution
- www.c6-magazin.de – Dossier über die „Ware Sex“
- Querstrich – Informations- und Beratungsportal speziell für männliche Prostituierte
- www.busd.de – Website des Bundesverbandes Sexuelle Dienstleistungen
- Bericht über Prostituiertenaktivistin Felicitas Weigmann
- Bericht über Prostituiertenaktivistin Stefanie Klee
- Aufklärung über Sexarbeit als Sozialarbeit
- Auszug über das Parteiprogramm der „Feministischen Partei“ zum Thema Prostitution
- Presseartikel zur Prostitution auf dieStandard.at
- Internetseiten der ARD-Sendereihe „planet-wissen“ mit umfangreichen Artikeln zur Prostitution
- Dokumentation einer ExpertInnenanhörung der GRÜNEN Bundestagsfraktion zu den Erfahrungen mit dem Prostitutionsgesetz
- Hurentaxi – Auszüge aus einem Feldforschungsbericht
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