- Sexhotline
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Inhaltsverzeichnis
Privat
Ähnlich wie beim Cybersex bauen hier zwei Partner, die nicht in direkten körperlichen Kontakt treten, über eine verbale Kommunikation per Telefon, bei der erotische Fantasien ausgetauscht werden, eine sexuelle Stimmung auf, um sich dabei selber zu befriedigen.
Der Telefonsex wird im privaten Rahmen aus unterschiedlichsten Gründen praktiziert. Darunter u. a.:
- Das Telefon hält eine Distanz zwischen den Partnern, so dass eine persönliche Bindung unwahrscheinlicher ist.
- Bei festen Partnern kann eine länger anhaltende räumliche Trennung der Grund für das Praktizieren von Telefonsex sein. Damit erweitert sich - z. T. aus der Notsituation heraus, nicht körperlich zusammen kommen zu können - das sexuelle Betätigungsfeld, ohne dass dritte Personen einbezogen werden müssen.
- Telefonsex kann aber auch einfach als Abwechslung des "normalen" Sexlebens praktiziert werden. Hier bringt das Medium den Partnern einen zusätzlichen Reiz und vermeidet Langeweile in der Partnerschaft.
Als das Telefon in den 1920er Jahren verstärkt auch in die privaten Wohnstuben Einzug hielt, wurde bereits in Benimmkolumnen das Problem der überhand nehmenden verbalen Intimitäten bei physischer Entfernung diskutiert. Man erörterte sogar ob ein anständiges Mädchen seine Telefonnummer preisgeben dürfe oder nicht. Und man fragte, ob es für eine Frau schicklich sei, mit einem Mann zu telefonieren, während sie selbst im Bett lag und nicht vollständig bekleidet war. Heutzutage haben die meisten westlichen Menschen keine Probleme mehr mit intimen Gesprächen oder dem heißen Liebesgeflüster am Hörer. Das bei vielen Menschen vorhandene Bedürfnis, seinen Sexualtrieb rein verbal auszuleben, befriedigen seit einigen Jahren kommerzielle Anbieter von Telefonsex.
Kommerziell
Telefonsex findet oft in einem kommerziellen Rahmen statt, in dem die Teilnehmer dann anonym bleiben. Dabei sind in der Regel Männer die zahlenden Kunden, die über eine kostenpflichtige 09005-Rufnummer anrufen. Die bislang in Deutschland hierfür verwendeten 0190-Rufnummern wurden zum Ende des Jahres 2005 gemäß Vorgabe der Bundesnetzagentur deaktiviert (siehe Verfügung 61/2005 der Bundesnetzagentur). Die Preise bewegen sich meist zwischen zwölf Cent pro Minute und dem für Telefonmehrwertdienste maximal erlaubten Tarif von knapp zwei Euro pro Minute, wobei die meisten Angebote den Maximaltarif nehmen. Frauen sind meist Angestellte eines Dienstleisters, oder wählen sich über eine kostenlose 0800-Rufnummer ein. Bei vielen Angeboten finden keine echten Gespräche statt. Stattdessen laufen Tonbänder, die entsprechende erotische Geschichten oder Monologe abspielen.
Der Markt für virtuellen Sex boomt. Die Fernsehwerbung, die nach Mitternacht inzwischen auf den meisten deutschen Privatsendern gezeigt wird (im Teletext oft auch tagsüber), ist meist sehr direkt. Der potentielle Kunde weiß dadurch schon vor dem Anruf ziemlich genau, um was es geht: um eine junge Frau, eine alte Frau, eine (angebliche) Studentin, eine (angebliche) Hausfrau, eine Orgie, um Gay-Sex oder SM. Bei den sogenannten Vanity-Rufnummern weist sogar bereits die Rufnummer selbst auf das zu erwartenden Angebot hin. Meistens fragen die Damen am anderen Ende der Leitung, welche genauen Wünsche man hat, doch sollte man sich im klaren sein, dass nicht jede Frau am Telefon alle Perversitäten mitmacht, die sich ein Kunde wünscht. Anstelle eines Einzelgesprächs kann man auch zu einer Gruppe zugeschaltet werden, um bei einer Telefonsex-"Orgie" dabei zu sein.
Bei Streitigkeiten vor Gericht ging es oft auch um die Frage, ob solche Telefonsexgespräche sittenwidrig sind, oder nicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart (21. April 1999, 9 U 252/98) entschied zunächst gegen die Deutsche Telekom, die eine Gebührenforderung für Telefonsexgespräche gegen einen Anschlussinhaber einklagen wollte. Die Begründung des Gerichts lautete, dass sich die Telekom in vorwerfbarer Weise, an der kommerziellen Ausnutzung eines sittenwidrigen Geschäftes beteilige. Der deutsche Bundesgerichtshof hat nunmehr die Frage, ob Telefonsex-Verträge sittenwidrig sind, in der Entscheidung vom 22. November 2001 (III ZR 5/01) offen gelassen und entschieden, dass sich Kunden nicht auf die etwaige Sittenwidrigkeit von Telefonsex berufen könnten, denn das Telefonnetz selbst und der Vertrag mit dem Betreiber sei wertneutral. Eine Telefonkundin hatte die Zahlung mit dem Hinweis verweigert, ihr Vater habe die hohen Rechnungsbeträge verursacht, weil er über teure Mehrwertnummern Telefonsex betrieben hätte. Doch die Frau musste zahlen. Der BGH argumentierte, dass bei den teuren Mehrwertnummern ein Vertragsverhältnis der Kundin gegenüber dem Netzbetreiber bestehe und der Netzbetreiber keinen Einfluss darauf habe, welche Teilnehmer zu welchen Zwecken in telefonischen Kontakt treten; er könne den Inhalt der geführten Gespräche auch gar nicht kontrollieren.
Die Frage, ob Telefonsex sittenwidrig sei, wurde auch in Österreich von gerichtlicher Seite verneint. Das Abspielen von vorgefertigten Bandaufnahmen eindeutigen Inhalts sei vergleichbar mit dem Kauf von Pornoheften oder -filmen und daher im Sinne der herrschenden Meinung nicht sittenwidrig. Erotische Echtzeit- oder Livegespräche mit sexuellem Inhalt sind ebenfalls nicht sittenwidrig, denn es besteht nur ein akustischer, aber kein unmittelbarer körperlicher Kontakt zwischen den Gesprächspartnern. Außerdem würden die Damen am anderen Ende der Leitung die sexuellen Handlungen und die Erregung bloß vorspiegeln, und dies sei nicht mit Prostitution im herkömmlichen Sinn vergleichbar.
Im Jahr 2000 wurde die Dienstleistung von ungefähr 30.000 Anrufern täglich genutzt. [1]
Telefonsex im Internet
Mit einer immer schneller und günstiger werdenden Internetanbindung hat sich in recht kurzer Zeit eine ganz neue Form der Telefonerotik herauskristallisiert und etabliert. Mittlerweile gibt es im Internet unzählige Telefonsexseiten, die nicht nur herkömmlichen Telefonsex anbieten, sondern mit Webcamübertragung in Echtzeit & Prepaidguthaben auf sich aufmerksam machen. Neuerdings funktioniert die ganze Geschichte auch ohne die bekannten Servicenummern 0190 oder mittlerweile 0900.
Telefonsex in der Literatur
In seinem Roman Vox (1992) beschreibt Nicholson Baker ein Telefonat zwischen einem Mann und einer Frau, die sich nicht persönlich kennen. Sie schildern sich gegenseitig ihre erotischen Phantasien und kommen dabei zum Orgasmus.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Sibylle Fritsch/Axel Wolf: Der schwierige Umgang mit der Lust. Auf der Suche nach dem richtigen Maß. In: Psychologie Heute, Heft 8, 2000, S. 26
Weblinks
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