- Sexualkunde
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Die Sexualkunde ist die schulische Auseinandersetzung mit Sexualität. Sie wird meist im Rahmen des Biologieunterrichts oder Projekttagen zur sexuellen Aufklärung gelehrt. Dabei werden den Schülern Informationen über den Geschlechtsverkehr, die Geschlechtsorgane und Möglichkeiten der Empfängnisverhütung vermittelt. Eine Benotung der schülerischen Leistung findet in diesem Zeitraum nicht statt.
In den 1980er Jahren kam mit der AIDS-Prävention das Gebiet der sexuellen Infektionen in den Fokus der Öffentlichkeit und schlug sich auch in den Lehrplänen nieder.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und nichtstaatliche Organisationen wie Pro Familia verfügen über etliche Materialien zur Sexualkunde. Zum Teil werden diese kostenlos an Multiplikatoren verteilt.
Immer wieder geschieht es, dass insbes. muslimische Eltern versuchen, ihre Kinder von der Teilnahme am schulischen Sexualkundeunterricht "aus religiösen Gründen" befreien zu lassen. Am 19. Januar 2004 erging hierzu von Seiten des Hamburger Verwaltungsgerichts ein vielbeachtetes Urteil, mit dem ein Antrag zur Befreiung zweier moslemischer Schülerinnen vom Sexualkundeunterricht abgewiesen wurde: "Nach Ansicht der Richter verletzt die Teilnahmepflicht an Aufklärungsstunden im Biologieunterricht weder die Religionsfreiheit der Mädchen noch das Erziehungsrecht ihrer Eltern, wie das Gericht mitteilte. Bei einer reinen Wissensvermittlung werde die weltanschauliche Neutralität gewahrt, argumentierte das Gericht... Zudem habe der Staat ein berechtigtes Interesse, der Entwicklung von "Parallelgesellschaften" entgegenzuwirken. Eine Befreiung von der Sexualkunde aus weltanschaulichen Gründen würde aber nach Ansicht der Richter das "Gefühl einer Andersartigkeit" gerade fördern"[1]. Das Urteil wurde u.a. von Sprechern der Türkischen Gemeinde in Deutschland (TGD) und der "Islamischen Gemeinden Norddeutschlands" begrüßt (vgl. [2]).
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