- Sichtdreieck
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Sichtdreieck bedeutet das Sichtfeld, das ein Verkehrsteilnehmer zur Verfügung hat, wenn er von einer untergeordneten in eine übergeordnete Straße einbiegen will.
Für das Einbiegen benötigt er eine gewisse Zeitspanne. Die Strecke, die ein Fahrzeug auf der bevorrechtigten Straße innerhalb dieser Zeit zurücklegen kann, muss in jede Richtung frei überschaubar sein. Vom Standpunkt des Verkehrsteilnehmers auf der untergeordneten Straße ergibt sich durch diese Wegstrecke ein Sichtdreieck.
Die Verdeckung des Sichtdreiecks durch parkende Fahrzeuge, Gartenzäune, Hecken oder ähnlichem erschwert daher das Einbiegen und stellt eine Verkehrsbehinderung dar.
Kategorie:- Straßenverkehrsordnungsrecht
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