- Verkehrsteilnehmer
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Verkehrsteilnehmer (VT) im straßenverkehrsrechtlichen Sinne ist, wer öffentliche Wege, Straßen und Plätze im Rahmen des Gemeingebrauchs benutzt. Es ist unerheblich, ob die Teilnahme bewusst erfolgt. Auch eine versehentliche Teilnahme ist somit möglich.
Dabei ist ein verkehrserhebliches Verhalten, das Einwirken auf einen Verkehrsvorgang, die Voraussetzung, um Verkehrsteilnehmer sein zu können.
Verkehrsteilnehmer finden sich auch im Zusammenhang mit dem Luftverkehr und dem Schiffsverkehr.
Straßenverkehr
Verkehrsteilnehmer sind dabei im Straßenverkehr Personen, die Flächen nutzen, die der Allgemeinheit zu Verkehrszwecken offenstehen. Auf den Benutzungswillen kommt es dabei nicht an. Es ist somit auch die versehentliche Verkehrsteilnahme möglich.
Fußgänger und Fahrzeugführer sind die klassischen Verkehrsteilnehmer, aber auch ein Beifahrer kann zum Verkehrsteilnehmer werden, wenn er z. B. dem Fahrer ins Lenkrad greift. Auch ein Tierführer (z.B. Hundeführer) ist ein Verkehrsteilnehmer.
Fahrzeugführer ist derjenige, der die maschinellen Einrichtungen des Fahrzeuges bedient und dieses in Bewegung setzt.
Weitere Beispiele für Verkehrsteilnahme:
Skateboard-Fahrer; Bauarbeiter, der eine Schubkarre auf der Straße schiebt; Lokomotivführer; Baggerführer, der ein Loch auf der Straße aushebt; Schieben eines Motorrades; Anrollenlassen eines Autos, um es zu starten.
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