Siegfried II. (Bischof von Brandenburg)

Siegfried II. (Bischof von Brandenburg)

Siegfried II. († 1220) war von 1216 bis 1220 Bischof von Brandenburg. Er war der zweite Brandenburger Bischof mit diesen Namen. Im Gegensatz zu Siegfried I. von Anhalt war er kein Askanier.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Das Siegel vom Brandenburger Bischof Siegfried II. vom 28. Dezember 1216. Schriftzug: SIFRIDVS D(E)I GRA(CIA) BRANDEBVRG(E)NSIS EP(IS)C(OPVS). In Klammern sind die Auslassungen ergänzt.

Ein erster Beleg seiner Person ist seine Wahl zum Dompropst von Brandenburg, welche zwischen 1211 und 1214 erfolgte. 1216 wurde er zum Nachfolger von Bischof Balduin gewählt. Die Konsekration erfolgte im Dezember 1216.

Historisches Umfeld

Das Bistum Brandenburg wurde 949 von deutschen Königen gegründet und mit Reichsgut ausgestattet. Es hatte verfassungsrechtlich reichsunmittelbare Geltung. Diese Stellung konnten die Bischöfe gegenüber den mächtigeren Markgrafen nicht behaupten, was Folgen bei der Auswahl der Bischöfe und der Besteuerung hatte. Gegenüber den Askaniern, deren Herrschaft 1320 zu Ende ging, konnten sie die Unabhängigkeit aber bewahren. Mit dem Anstieg des Einflusses des Markgrafen schwand das ursprünglich enge Verhältnis zum Magdeburger Erzbischof. Nachweislich erfolgte bis 1250 die Weihe der Brandenburger Bischöfe durch den Magdeburger Erzbischof. Durch die Gebietserweiterungen zugunsten der Askanier wuchs auch das Brandenburger Bistumssprengel. Erst ab Mitte des 13. Jahrhunderts festigten sich die Grenzen. Bis ungefähr 1350 haben die Brandenburger Bischöfe abwechselnd in Brandenburg, Pritzerbe oder Ziesar Hof gehalten. Dann wurde Ziesar zur festen Residenz.

Eine Urkunde Siegfrieds und dessen Sinn

Kurz nach seiner Amtsübernahme bestätigte er in zwei erhalten gebliebenen Urkunden die Besitzungen in Ziesar. In der zweiten, wohl späteren Ausfertigung, wurden die Archidiakonatsrechte des Dompropstes für die neuen östlichen Bistumsteile bestätigt. In beiden Fassungen erschien der Markgraf von Brandenburg, Albrecht II., als Zeuge. Damit sollten dessen Pläne zur Gründung eines exemten Kollegiatstiftes abgewehrt werden. Zudem wurde das Recht der Bischofswahl allein dem Domkapitel zugesprochen. Die Wahlordnung von 1187 sah noch eine Beteiligung des Leitzkauer Stiftes, aus dem das Domkapitel hervorging, vor. Eine Regelung die auf Widerstand stieß und nach Siegfrieds Tod noch weiteren Streit verursachte.

Weitere bekannte Daten

Siegfried war auch Exekutor gegen das Kloster Ilsenstein, was allerdings nur im Einvernehmen mit dem Magdeburger Erzbischof Albrecht I. von Käfernburg, möglich war.

Ein Bruder war Domherr und Dompropst von Magdeburg sowie Zisterzienser im Kloster Lehnin.

Die Nachfolge Siegfrieds

Nach dem Tod Siegfrieds erfolgte eine Doppelwahl. Der Kandidat Ludolf von Schwanenbeck und der vom Leitzkauer Kapitel aufgestellte Gegenkandidat Wichmann von Arnstein erhielten aber keine päpstliche Bestätigung, sodass 1222 Gernand der eigentliche Nachfolger wurde.

Quellen

  • E. Gatz: Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches, 1198 bis 1448. Duncker & Humblot, Berlin 2002 ISBN 3-428-10303-3
  • G. Abb und G. Wentz: Das Bistum Brandenburg. Reihe Germania Sacra, Walter De Gruyter & Co., Berlin 1929



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