- Sinnesgeschädigte
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Unter dem Oberbegriff Sinnesbehinderung werden solche Behinderungen zusammengefasst, die die Fern-Sinneskanäle (Gehörsinn und Gesichtssinn) betreffen.
Die anderen Sinne (Nah-Sinneskanäle: Geruchssinn, Geschmackssinn und Tastsinn) werden aus sonderpädagogischer Sicht nicht als in erster Linie zu fördernde Behinderungen angesehen, wobei auch hier Förderung begleitend bzw. ergänzend ansetzt.
Die Fern-Sinneskanäle erhalten allerdings als wichtige Träger der Informationsaufnahme besondere sonderpädagogische Beachtung.
Zu den Sinnesbehinderungen zählen Hörbehinderungen (Schwerhörigkeit, Gehörlosigkeit), Sehbehinderungen (Blindheit, Fehlsichtigkeit) und Taubblindheit.
Zur Förderung von Menschen mit einer Sinnesbehinderung gibt es speziell ausgebildete Sonderschullehrer und spezielle Fördereinrichtungen, die beginnend mit der Frühförderung über die Schule bis in die Berufsschule und -ausbildung reichen.
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