- Regelschule
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Mit Regelschule werden in der Bundesrepublik Deutschland alle allgemeinbildenden Schulen (wie Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gesamtschule oder Gymnasium mit Ausnahme der Sonderschule oder Förderschule) bezeichnet, die in Trägerschaft des Landes bzw. des Staates sind. Damit wird das Regelschulsystem abgegrenzt vom System freier Schulen.
Sonderschulen oder Förderschulen (die Länder verwenden hier unterschiedliche Terminologien) sind insofern keine Regelschulen, als sie ausschließlich von Schülern besucht werden, bei denen eine spezielle Behinderung oder ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde. Auch Kinder und Jugendliche mit Behinderung werden zunehmend in Regelschulsysteme integriert (zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichts). Durch die UN-Behindertenrechtskonvention, die für die Bundesrepublik Deutschland seit dem 26. März 2009 rechtsverbindlich ist, wird das deutsche System der Sonder- bzw. Förderschulen grundsätzlich in Frage gestellt. Die Konvention ermöglicht es allen Eltern, vom zuständigen Schulträger nicht nur eine Integration ihrer behinderten Kinder in das Regelschulsystem, sondern sogar eine Inklusion zu verlangen.[1]
In Deutschland besteht eine Unterrichtspflicht, und zwar grundsätzlich in Form der Schulpflicht. Da die Einhaltung dieser Pflicht von den Schulaufsichtsbehörden streng überwacht wird, besucht in Deutschland ein großer Anteil eines Jahrgangs die Grundschule sowie die weiterführenden Schulen des Regelschulsystems.
Schülerschaft der Regelschulen
Zurzeit (2009) gilt (vorbehaltlich der erforderlichen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention noch) die folgende Sprachregelung: Die Schüler, die eine Regelschule besuchen, werden Regelschüler genannt. Schüler mit einer Behinderung, die als Integrationsschüler anerkannt sind und die Integrationsklasse einer Regelschule besuchen, gelten nicht als Regelschüler. Sehr wohl als Regelschüler gilt allerdings ein Schüler mit einer Behinderung, die ihm nicht die Anerkennung als Integrationsschüler ermöglicht, aber das Recht zum Besuch einer Integrationsklasse einräumt. Zu dieser Gruppe gehören beispielsweise sinnesgeschädigte (blinde, sehbehinderte, schwerhörige, gehörlose) Schüler, die gegebenenfalls die Möglichkeit haben, an Regelschulen durch den mobilen Dienst unterstützt zu werden, soweit es diese oder eine vergleichbare Einrichtung in dem betreffenden Bundesland gibt.
Einzelnachweise
- ↑ Spiegel.de: Matthias Bartsch: Schulen - Ende des Aussortierens. Ausgabe 50/2009, 7. Dezember 2009, S. 46f.
Kategorien:- Schulwesen (Deutschland)
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