- Skelettanteil
-
Als Grobboden bzw. Bodenskelett wird der Anteil des Gesamtbodens bezeichnet, dessen Partikel einen Äquivalentdurchmesser von mehr als 2 mm aufweisen. Er wird unterschieden vom Feinboden mit einer Korngröße von weniger 2 mm.
Bei dem Grobboden wird zwischen gerundeten und eckigen Formen unterschieden. Gerundete Formen mit einem Durchmesser von 2 bis 63 mm werden als Kies (Abk. G), solche mit einem größeren Durchmesser als runde Steine bzw. Blöcke (Abk. O) bezeichnet. Eckige Formen mit einem Durchmesser von 2 bis 63 mm werden als Grus (Abk. Gr), solche mit einem größeren Durchmesser als kantige Steine bzw. Blöcke (Abk. X) bezeichnet.
Böden, die zu mehr als 75 % aus Grobboden bestehen, werden als Skelettböden bezeichnet. Anstelle der Bodenart wird bei ihnen die domierende Fraktion des Grobbodens angegeben.
Quellen
- Scheffer/Schachtschabel: Lehrbuch der Bodenkunde. 14. Aufl. Stuttgart 1998.
- AG Boden: Bodenkundliche Kartieranleitung. 4. Aufl. Hannover 1994.
Wikimedia Foundation.