- Slowenischer Staatspräsident
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Der slowenische Staatspräsident (slowenisch: Predsednik Republike Slovenije) ist das Staatsoberhaupt Sloweniens. Sein Amtssitz befindet sich in der Prešernova-Straße in der Hauptstadt Ljubljana.
Inhaltsverzeichnis
Rechtsstellung und Kompetenzen
Die Stellung des Staatspräsidenten innerhalb des politischen Systems Sloweniens ist vorwiegend repräsentativer Natur. Er wird auf fünf Jahre direkt vom Volk gewählt, eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Der Präsident ist der Repräsentant der Republik sowohl in den Außen- wie auch in den Innenbeziehungen und der Oberbefehlshaber der Armee.
Nach Artikel 111 der Verfassung schlägt der Staatspräsident der Nationalversammlung (državni zbor), nach Konsultation mit den Vorsitzenden der in das Parlament gewählten Parteien, einen Kandidaten für das Ministerpräsidentenamt vor.
Im Fall, dass die Nationalversammlung aufgrund eines Ausnahmezustands oder Krieges nicht zusammentreten kann, hat er die Möglichkeit, Notverordnungen mit Gesetzeskraft zu erlassen (jedoch nur auf Vorschlag der Regierung). Solche Notverordnungen müssen jedoch von der Nationalversammlung bei ihrer nächsten Sitzung bestätigt werden.
Der Staatspräsident spielt auch eine wichtige Rolle in der Besetzung der wichtigsten Ämter innerhalb des slowenischen Justizwesens: So hat er das Recht, alle neun Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs (ustavno sodišče) und fünf Mitglieder des elfköpfigen Justizrats (sodni vet) der Nationalversammlung zur Wahl vorzuschlagen. Letzterer spielt eine wichtige Rolle in der Besetzung von Richterämtern.
Weitere Kompetenzen des Staatspräsidenten umfassen:
- die Ausrufung der Wahlen zur Nationalversammlung
- die Promulgation von Gesetzen
- die Ernennung von Staatsbeamten
- die Ernennung und Abberufung slowenischer Botschafter; die Akkreditierung ausländischer diplomatischer Vertreter
- das Begnadigungsrecht
- die Verleihung von Orden und Ehrenzeichen
Wenn die Nationalversammlung es fordert, muss der Staatspräsident in einer bestimmten Sache seine Meinung kundtun. Nach der gegenwärtigen Verfassung genießt der Präsident – im Vergleich zu anderen Staaten recht außergewöhnlicherweise – keine politische Immunität.
Amtsenthebung
Die Nationalversammlung kann den Staatspräsidenten, wenn dieser gegen die Verfassung beziehungsweise gravierend gegen ein Gesetz verstößt, vor dem Verfassungsgerichtshof anklagen. Eine Zweidrittel-Mehrheit der Richter kann in der Folge den Präsidenten seines Amtes entheben. Bis zu einer Entscheidung über das Zutreffen der Anklage kann der Gerichtshof den Präsidenten vorübergehend von der Ausübung seines Amtes entbinden.
Liste der slowenischen Staatspräsidenten
Staatspräsidenten der Republik Slowenien Nr. Name Lebensdaten Amtszeit Partei 1 Milan Kučan *1941 1992–20021) ZLSD 2 Janez Drnovšek 1950–2008 2002–2007 LDS 3 Danilo Türk *1952 seit 23. Dezember 2007 parteilos 1) Kučan wurde 1990 zum Präsidenten der jugoslawischen Teilrepublik Sloweniens gewählt. Zwischen der Unabhängigkeitserklärung 1991 und seiner Wahl im Jahr 1992 fungierte er als Interimspräsident. Weblinks
- Offizieller Webauftritt (slowenisch und englisch)
- Die Rechtsstellung und die Kompetenzen des Präsidenten (englisch)
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