- Smartshop
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Als Smartshop werden Läden oder Geschäfte bezeichnet, die legale Drogen (engl. smart drugs) und berauschende Nahrungsergänzungsmittel verkaufen. Dabei handelt es sich um Stoffe, die aufgrund mangelnder Popularität vom Gesetzgeber nicht in das Betäubungsmittelgesetz aufgenommen worden sind, oder deren Verkauf aufgrund mangelhaft formulierter Rechtsvorschriften nicht untersagt werden kann. Häufig ist es der Fall, dass in Smartshops verkaufte Drogen in das Betäubungsmittelgesetz nachträglich aufgenommen werden, wenn die Popularität der Droge sichtbar gestiegen ist.
Dazu zählen je nach Land und Gesetzeslage u. a. Guaranapräparate, psychoaktive Pilze (enthalten Psilocybin), Herba Ephedra (enthält Ephedrin), verschiedene Aphrodisiaka und Aufputschmittel (Energizer). Darüber hinaus stellen meskalinhaltige Kakteen, wie z. B. Peyote, sowie Herbal Ecstasy einen Teil des Sortiments eines Smartshops.
Bei der Behauptung, dass der Verkauf von halluzinogenen Pilzen in niederländischen Smartshops im Rahmen der niederländischen Drogenpolitik bewusst gewollt sei, handelt es sich um ein populäres Gerücht. Smartshops existieren in den Niederlanden aus dem selben Hintergrund, wie in anderen Ländern auch.
Siehe auch
Kategorien:- Handelsunternehmen nach Sortiment
- Drogenhandel
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