- Soziale Offerte
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Als soziale Sanktion wird in etlichen Theorien der Soziologie - sowohl in Ansätzen der Konfliktsoziologie als auch in solchen der Systemtheorie - jede motivierende Einwirkung eines Akteurs auf einen anderen, i. w. S. jede soziale Interaktion (Kommunikation) durch soziales Handeln aufgefasst.
Inhaltsverzeichnis
Negative und positive soziale Sanktionen
Anders als z. B. im Strafrecht werden mit einer „sozialen Sanktion“ nicht nur negative (abschreckende, bestrafende), sondern auch positive (ermutigende, belohnende) Sanktionen bezeichnet.[1] Die gefürchtete Peitsche und das erhoffte Zuckerbrot sanktionieren also beide.
Soziale Sanktionen werden zumal in der Konfliktsoziologie, in der Tauschsoziologie und in der Marktsoziologie als ein Mittel angesehen, Macht auszuüben.
Offerten als Sanktionen
Eine besondere Form der Sanktionen sind solche, die andere Sanktionen anbahnen (androhen oder verheißen): „soziale Offerten“. Man droht, und schon die Drohung schreckt ab; man verspricht, und schon das Versprechen motiviert.[2] Anschließend ist immer noch die Frage, ob man die angebahnte Sanktion auch ausführt: Man hat Schläge angedroht - schlägt man wirklich? Oder: Man hat die Ehe versprochen - heiratet man wirklich?
Dies ist anders als z. B. im Handelsrecht, wo "Offerten" nur positive Sanktionen meinen, nämlich Anerbieten von Vertragsleistungen mit selbstverpflichtendem Charakter, oder in der Betriebswirtschaftslehre, wo sie Bestandteil der Werbung um Einzelkunden oder allgemein in den Märkten sein können.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Vgl. Ralf Dahrendorf, Homo Sociologicus. Ein Versuch zur Geschichte, Bedeutung und Kritik der Kategorie der sozialen Rolle, [1965], 16. Aufl. 2006. VS Verlag Wiesbaden, ISBN 978-3-531-31122-7.
- ↑ Vgl. Lars Clausen, Tausch, Kösel, München 1978.
Weblinks
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