- Sozialistengesetze
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Das Sozialistengesetz („Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“) – wegen seiner verschiedenen Einzelbestimmungen in 30 Paragraphen, der jährlichen Neuvorlage und kleinen Modifizierungen auch oft im Plural als Sozialistengesetze bezeichnet – wurde am 19. Oktober 1878 mit der Stimmenmehrheit der konservativen und der meisten nationalliberalen Abgeordneten im Reichstag des Deutschen Kaiserreichs verabschiedet. Drei Tage später, am 22. Oktober, trat es nach Unterzeichnung durch Kaiser Wilhelm I. in Kraft und galt durch Verlängerungen bis zum 30. September 1890.
Das Gesetz verbot sozialistische und sozialdemokratische Organisationen und deren Aktivitäten im Deutschen Reich außerhalb des Reichstags und der Landtage. Es kam damit einem Parteiverbot gleich.
Inhaltsverzeichnis
Vorgeschichte und Anlass
Schon vor der 1871 erfolgten Gründung des Deutschen Reiches als konstitutionelle Monarchie waren mit dem eher reformorientierten Allgemeinen Deutschen Arbeiterverein (ADAV), gegründet 1863 auf Initiative von Ferdinand Lassalle, und der sich in einem marxistischen Sinn als revolutionär-sozialistisch verstehenden Sozialdemokratischen Arbeiterpartei (SDAP), gegründet 1869 von Wilhelm Liebknecht und August Bebel, zwei zunächst noch gegeneinander konkurrierende sozialdemokratische Parteien aufgebaut worden. Nach dem kurz nach der Reichsgründung 1871 erfolgten Rücktritt des preußenfreundlichen ADAV-Präsidenten Johann Baptist von Schweitzer in Folge der Aufdeckung geheimer Absprachen mit der konservativ-monarchistisch geprägten preußischen Regierung hatten sich beide Parteien einander zunehmend angenähert, bis sie sich beim gemeinsamen Parteitag 1875 in Gotha zur Sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands (SAPD), die 1890 in Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) umbenannt werden sollte, vereinigt hatten.
Die Begriffe Sozialismus und Sozialdemokratie wurden im damaligen Sprachverständnis in der Regel als Synonyme verstanden und waren stark beeinflusst von den philosophischen, politischen und ökonomischen Theorien von Karl Marx und Friedrich Engels, die zu dieser Zeit im Londoner Exil lebten. Entsprechend der revolutionären Theorie beanspruchte die Sozialdemokratie bzw. ihre Partei im Deutschen Reich, die SAP, die parteipolitische Interessenvertretung der Arbeiterbewegung zu sein. Sie strebte eine Verbesserung der sozialen Lage der Arbeiterklasse und letztlich eine Überwindung der gegebenen sozialen und politisch undemokratischen Herrschaftsstrukturen an.
Reichskanzler Otto von Bismarck, im Grunde ein am monarchischen Prinzip ausgerichteter und demokratischen Ideen gegenüber reserviert bis ablehnend eingestellter Konservativer, betrachtete die SAP von Anfang an als „Reichsfeind“ und agierte schon vor dem Sozialistengesetz mit repressiven Maßnahmen gegen die Sozialdemokratie und die noch junge Gewerkschaftsbewegung. Wegen ihrer Opposition gegen den Deutsch-Französischen Krieg von 1870/71 und ihrer Solidarität mit der revolutionären Pariser Kommune 1871 waren August Bebel und Wilhelm Liebknecht bereits 1872 beim Leipziger Hochverratsprozess zu zwei Jahren Festungshaft verurteilt worden.
Als 1878 – am 11. Mai von Max Hödel und am 2. Juni von Dr. Karl Eduard Nobiling – zwei, wenn auch erfolglose, Attentate auf Kaiser Wilhelm I. verübt worden waren, nahm Bismarck diese Anschläge zum Anlass, mit dem Sozialistengesetz rigoroser und wirkungsvoller gegen die zumal in der Arbeiterschaft zunehmend einflussreicher werdende Sozialdemokratie durchzugreifen. Wahrheitswidrig ließ er verbreiten, dass die Attentate auf die Sozialdemokratie zurückzuführen seien, obwohl Hödel kurz vor seinem Anschlag aus der SAP ausgeschlossen worden war, und Nobilings Attentat von persönlichen Wahnvorstellungen geleitet war. Politische Motive bzw. für die Attentate ursächliche Verbindungen mit der Sozialdemokratie waren und sind bis heute nicht nachweisbar.
Bereits im Mai 1878 hatte Bismarck einen Sozialistengesetzentwurf vorgelegt, der jedoch abgelehnt worden war[1]; erst im Herbst setzte sich im zwischenzeitlich neu gewählten Reichstag ein verschärfter Entwurf mit 221 zu 149 Stimmen durch[2], nachdem es im Vorfeld zu Auseinandersetzungen zwischen den einzelnen Fraktionen im Reichstag gekommen war. Die meisten Nationalliberalen billigten das Ausnahmegesetz erst unter dem Eindruck des zweiten Attentats auf den Kaiser, bei dem dieser erheblich verletzt worden war. Die darauf einsetzende Attentatshysterie nutzte Bismarck dazu, den Reichstag aufzulösen und einen „Vernichtungsfeldzug“ gegen die Sozialdemokraten zu inszenieren, denen man geistige Mittäterschaft vorwarf. Die meisten Nationalliberalen warfen nun ihre rechtsstaatlichen Prinzipien über Bord, nachdem sie sich im Juli im Wahlkampf dem konservativen Rechtsruck angepasst hatten, um ihre Wiederwahl zu sichern.
Auswirkungen
Auf Grund des zunächst auf zweieinhalb Jahre befristeten und danach regelmäßig verlängerten Sozialistengesetzes wurden Unterverbände, Druckschriften und Versammlungen der Sozialdemokraten, namentlich der Sozialistischen Arbeiterpartei (SAP) und ihr nahestehender Organisationen, vor allem Gewerkschaften, verboten. Verstöße gegen das Gesetz wurden oft mit Geldstrafen oder auch mit Gefängnishaft geahndet. Viele Sozialisten setzten sich unter dem repressiven politischen Druck des Gesetzes ins ausländische Exil ab, vor allem nach Frankreich, die Schweiz oder England. Unter ihnen war mit der damals Mitte 20-jährigen Clara Zetkin auch eine später prominente Wegbereiterin der sozialistischen Frauenbewegung.
Allerdings konnten weiterhin Einzelpersonen bei Wahlen für die Sozialdemokratie kandidieren, so dass deren Fraktionen sich im Rahmen der parlamentarischen Arbeit des Reichstages bzw. der Landtage legal betätigen konnten. Unter den neun Reichstagsabgeordneten der SAP saßen bereits seit 1874 (teils schon als Vertreter ihrer Vorgängerorganisationen) beispielsweise Wilhelm Liebknecht, August Bebel und Wilhelm Hasenclever im Parlament des Kaiserreichs. Außerhalb des Reichstags war ein öffentliches Auftreten für die Ziele der SAP allerdings mit erheblichem juristischem Risiko verbunden. Nach § 28 des Sozialistengesetzes wurden 797 Sozialdemokraten als „Agitatoren“ aus Orten ausgewiesen, in denen der „kleine Belagerungszustand“ verhängt wurde, darunter als Hochburgen der Sozialisten Berlin, Leipzig, Hamburg und Frankfurt am Main.
Einige bedeutende Reichstagsabgeordnete der Sozialdemokratie während der Zeit der SozialistengesetzeWilhelm Liebknecht (1826–1900)
August Bebel (1840–1913)
Wilhelm Hasenclever (1837–1889)
Das Sozialistengesetz bekämpfte die Sozialdemokraten als „Reichsfeinde“ und erschwerte nachhaltig die Integration von Arbeitern und Sozialdemokratie in Staat und Gesellschaft. Die faktische politische Ausbürgerung der sozialdemokratischen Opposition ging mit einer sozialen Ausbürgerung einher, derzufolge Sozialdemokraten materiell entrechtet und am Arbeitsplatz verfolgt wurden. Die Verfolgung weckte die Solidarität großer Teile der Arbeiterschaft und führte seit 1881 zunehmend zu Wahlerfolgen für die für formell als Einzelpersonen auftretenden Kandidaten der SAP. Regional wurden verschiedene Arbeitersportvereine oder Naturfreundegruppen als Tarnorganisationen an Stelle der verbotenen Partei- oder Gewerkschaftsgruppen gebildet, in denen die politische Arbeit, wenngleich mit hohem Risiko behaftet, fortgesetzt wurde.
Zusätzlich zu den schon vertretenen Mandatsträgern wurden beispielsweise Karl Frohme 1881 oder Paul Singer 1884 für die Partei in den Reichstag gewählt. Eines der Hauptorgane der deutschen und der internationalen Sozialdemokratie, Der Sozialdemokrat, erschien seit 1879, von Paul Singer redigiert, in Zürich und wurde illegal im Reich verbreitet. Ab 1887 wurde die Zeitung in London gedruckt.
Aus seiner Niederlage im Kulturkampf, der sich gegen die Macht der katholischen Kirche gerichtet hatte, lernend, versuchte Bismarck, sozusagen begleitend zur „Peitsche“ des Sozialistengesetzes, den Sozialdemokraten durch das „Zuckerbrot“ der für die Zeit als fortschrittlich geltenden Sozialgesetzgebung die Grundlage zu entziehen und so ihren weiteren Erfolg zu verhindern.
Ein wesentliches Ziel des Sozialistengesetzes, die Reduzierung der Stimmen für die Sozialdemokraten bei den Reichstagswahlen, wurde jedoch nicht erreicht – im Gegenteil: Hatten die Sozialdemokraten 1881 nur 311.961 Stimmen erhalten, waren es 1884 bereits 549.990, 1887 763.128 Stimmen, 1890 sogar 1.427.000 Stimmen. Mit letzterem Ergebnis wurde die SAP, noch vor ihrer Umbenennung in SPD, zum ersten Mal die wählerstärkste Partei des Reiches.
Auch international war die deutsche Sozialdemokratie trotz der Unterdrückung im eigenen Land zur weltweit einflussreichsten sozialistischen Partei ihrer Zeit geworden. Nach der Spaltung der Internationalen Arbeiterassoziation im Jahr 1872 und deren bis 1876 erfolgten Auflösung aufgrund des Konflikts zwischen dem anarchistischen Flügel um Michail Bakunin und dem marxistischen Flügel um Karl Marx war es nach Marx’ Tod 1883 vor allem Liebknechts Bestreben, zu einer neuen Einheit der internationalen Arbeiterbewegung zu kommen. Darin war er sich mit Friedrich Engels, der Marx’ ideelles Erbe übernommen hatte, einig.
Bei der Gründung der Sozialistischen Internationale 1889 in Paris war die sozialistische Bewegung aus dem Deutschen Reich mit 85 der 400 Delegierten aus 20 Staaten am Gründungskongress dieser Zweiten Internationale vom 14. bis 20. Juli 1889 beteiligt − unter ihnen neben August Bebel und Eduard Bernstein auch Carl Legien als ein Vertreter der deutschen Gewerkschaftsbewegung, und mit Clara Zetkin eine Vertreterin der sozialistischen Frauenbewegung, zu jener Zeit Exilantin in Paris. Liebknecht leitete die deutsche Delegation und war zusammen mit dem französischen Sozialisten Édouard Vaillant Vorsitzender des Kongresses.
Angesichts des gewachsenen Einflusses der SAP war das Sozialistengesetz im Deutschen Reich langfristig nicht mehr aufrecht zu erhalten. Im Jahresturnus ab 1879 immer wieder verlängert, wurde die weitere Gültigkeit des Gesetzes am 25. Januar 1890 im Reichstag abgelehnt. Das Scheitern einer auf dauerhafte Gültigkeit angelegten und auch sonst verschärften Sozialistengesetzvorlage durch Bismarck sowie das Erstarken der Sozialdemokratie bei den Reichstagswahlen im Januar 1890 spielten eine ausschlaggebende Rolle beim Sturz Bismarcks bzw. seiner Entlassung durch den 1888 inthronisierten Kaiser Wilhelm II. Bereits 1888 war Bismarck mit einer Gesetzesvorlage gescheitert, der zufolge Sozialdemokraten förmlich als Deutsche hätten ausgebürgert werden können. Ursache des Scheiterns war nicht zuletzt, dass die Abgeordneten der SAP die skrupellosen Praktiken der politischen Polizei im Reichstag enthüllten.
Längerfristige Nachwirkungen für die SPD bis zu ihrer Spaltung
Nach der Aufhebung des Sozialistengesetzes blieb die Sozialdemokratie, die sich seit dem Erfurter Programmparteitag 1891 SPD nennt, ein ernstzunehmender Machtfaktor. 1912 schließlich sollte sie gar stärkste Partei im Reichstag werden.
Der Geist des Sozialistengesetzes wirkte jedoch auch nach 1890 in Gesellschaft und Politik des Deutschen Reiches fort. Die Sozialdemokraten wurden noch lange nach der Aufhebung des Gesetzes als „vaterlandslose Gesellen“ diffamiert (u.a. 1907 bei der sogenannten „Hottentottenwahl“). Erst bei der Auslösung des Ersten Weltkrieges im August 1914, als es darum ging, die Volksmassen für den Krieg zu mobilisieren, überdachte Kaiser Wilhelm II. als „Oberster Kriegsherr “ Deutschlands die auch von ihm bis zuletzt vertretene Strategie der politischen Isolierung der Sozialdemokratie und verkündete – nach seinem Verständnis im Interesse des Reiches – mit Blick auf die Sozialdemokraten, er kenne „keine Parteien mehr, sondern nur noch Deutsche“. Darauf stimmte die SPD-Reichstagsfraktion, seit dem Tode August Bebels (1913) unter dem Vorsitz des gemäßigt reformorientierten Friedrich Ebert – neben Hugo Haase – geschlossen für die ersten Kriegskredite und leitete die Burgfriedenspolitik ein. Im Dezember 1914 war Karl Liebknecht der erste SPD-Reichstagsabgeordnete, der sich der kriegsbilligenden Politik seiner Partei widersetzte und gegen weitere Kriegskredite stimmte, nachdem er im August der entsprechenden Abstimmung aus Gründen der Parteiräson noch ferngeblieben war. Bis 1917 spalteten sich die Kriegsgegner der nunmehr staatstragenden SPD von der Mutterpartei ab und gründeten die Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands (USPD). Als sich nach der Novemberrevolution von 1918 und dem Ende des Ersten Weltkriegs, damit auch dem Sturz der Monarchie, am 1. Januar 1919 die KPD aus dem linken Flügel der USPD, dem am Ende parteiunabhängigen Spartakusbund, konstituierte, zu deren Mitbegründern vormalige Sozialdemokraten wie Karl Liebknecht, Rosa Luxemburg und andere gehörten, war die Spaltung der deutschen Sozialdemokratie in eine pluralistisch-reformorientierte und eine revolutionär-sozialistische Partei unumkehrbar vollzogen. Die USPD wurde zunehmend zwischen der SPD und der KPD zerrieben und war ab 1922 bis zum Ende der 1919 gegründeten Weimarer Republik nur mehr eine Splitterpartei im linken Spektrum der Parteienlandschaft.
Literatur
Allgemeine Literatur
- August Bebel: Aus meinem Leben. 3, Stuttgart 1914.
- Eduard Bernstein: Die Geschichte der Berliner Arbeiterbewegung. 3 Bände, Berlin 1907.
- Paul Kampffmeyer:Vor dem Sozialistengesetz. Berlin 1928.
- Paul Kampffmeyer: Unter dem Sozialistengesetz. Berlin 1928.
- Wolfgang Pack: Das parlamentarische Ringen um das Sozialistengesetz Bismarcks 1878–1890. Düsseldorf 1961.
- Christof Rieber: Das Sozialistengesetz und die Sozialdemokratie in Württemberg 1878–1890. Müller & Graef, Stuttgart 1984.
- Rainald Maaß: Die Generalklausel des Sozialistengesetzes und die Aktualität des präventiven Verfassungsschutzes. Heidelberg 1990.
- Beutin, Heidi/Beutin, Wolfgang/Malterer, Holger u.a. (Hrsg.): 125 Jahre Sozialistengesetz. Beiträge der öffentlichen wissenschaftlichen Konferenz vom 28.-30. November 2003 in Kiel. Peter Lang, Frankfurt am Main 2004.
Juristische Aufsätze
- Rainald Maaß: Entstehung, Hintergrund und Wirkung des Sozialistengesetzes. In: Juristische Schulung (JuS) 9/1990, S. 702–706.
- Hans-Ernst Böttcher: Das Recht als Waffe im politischen Kampf – das Sozialistengesetz von 1878 unter juristischem Aspekt. In: Schleswig-Holsteinische Anzeigen (SchlHA) 2004, S. 143–146.
Weblinks
- Informationen in der Preußen-Chronik des rbb
- http://www.erziehung.uni-giessen.de/studis/Robert/sozialis.html
- Originaltext des Sozialistengesetzes (auf documentArchiv.de)
- Thema Sozialistengesetz – mit Unterseiten in der Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung Bonn
- Dokumentation zur Geschichte der SPD: 1863 – 1890 aus: „Sozialdemokratie in Deutschland – Bilddokumentation zur Geschichte der SPD“; herausgegeben vom SPD-Parteivorstand, Berlin 2002
Quellennachweise
- ↑ Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr sozialdemokratischer Ausschreitungen (Anlage Anlage Nr. 274 im Reichstagsprotokoll) sowie die Beratungen dazu bis zum Scheitern des Gesetzentwurfs am 24. Mai 1878 in digitalisierter Form beim Münchener Digitalisierungszentrum der Bayerischen Staatsbibliothek
- ↑ Vgl. Reichstagsprotokoll der namentlichen Gesamtabstimmung über den Gesetzesentwurf am 19. Oktober 1878: Seite 387 bis Seite 389 (die Protokolle der 3. Lesung des Gesetzes finden sich ab Seite 333) in digitalisierter Form beim Münchener Digitalisierungszentrum der Bayerischen Staatsbibliothek
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