- Sozialistische Persönlichkeit
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Das Erziehen sozialistischer Persönlichkeiten war oberstes Gebot des Bildungssystems der DDR, da in der DDR, wie auch in den sozialistischen „Bruderstaaten“ , die Jugend als Hoffnungsträger der führenden sozialistischen Partei galt.
Das Bildungssystem der DDR umfasste nicht nur die Schul- und Hochschulbildung. Schon im Kindergarten begann die Erziehung und Bildung der Kinder.
Die "Sozialistische Persönlichkeit" war Abschnitt I ("Die Entwicklung der Jugend zu sozialistischen Persönlichkeiten") des Jugendgesetzes der DDR von 1974 beschrieben.
Als vorrangige Aufgabe definierte das Gesetz, die Jugend so zu erziehen, dass diese
- den Ideen des Sozialismus treu ergeben sind
- als Patrioten und Internationalisten denken und handeln und
- den Sozialismus stärken und gegen alle Feinde zuverlässig schützen.
„Die Arbeit zu achten“, „Die Sowjetunion zu lieben“ und „die Grenzen zu verteidigen“ (notfalls auch mit Waffengewalt), waren Hauptkriterien für eine sozialistische Persönlichkeit.
Das Gesetz regelte in § 2 „Die Entwicklung der jungen Menschen zu sozialistischen Persönlichkeiten ist Bestandteil der Staatspolitik der Deutschen Demokratischen Republik“ und brachte damit zum Ausdruck, dass die Indoktrination der Jugend nicht nur Aufgabe der Schule sondern aller Institutionen des Staates war.
Für Kinder vom sechsten bis neunten Lebensjahr gab es die „Gebote der Jungpioniere“, vom zehnten bis vierzehnten Lebensjahr die „Gesetze der Thälmann-Pioniere“, später die an die christlichen Zehn Gebote angelehnten Zehn Gebote der sozialistischen Moral.
Instrumente der Bildung der Sozialistische Persönlichkeit waren u.a.
- in der Schule die Staatsbürgerkunde in der Marxismus-Leninismus gelehrt wurde und
- Wehrerziehung sowie Wehrunterricht zur Militarisierung der Gesellschaft (bzw. nach Eigendarstellung, um den Sozialismus gegen seine Feinde zu schützen)
- die Leistungsabzeichen für Kinder in der DDR zur Erziehung hin zu einem sozialistischen Leistungsdenken
Die Erziehung zu Sozialistischen Persönlichkeiten war auch Teil der Medienpolitik der DDR. Das Jugendgesetz schrieb "Presse, Rundfunk, Film und Fernsehen der Deutschen Demokratischen Republik sind verpflichtet, die Qualität und die Anzahl von Veröffentlichungen, Sendungen und Produktionen zu erhöhen, die den vielseitigen Interessen der Jugend und den Erfordernissen sozialistischer Jugenderziehung entsprechen." Hierzu gehörte auch das Bemühen, durch Zensur eine kritische Auseinandersetzung der Jugend mit der Realität des Sozialismus im Ostblock zu unterbinden.
Literatur
- Sabine Dengel: Untertan, Volksgenosse, Sozialistische Persönlichkeit: Politische Erziehung im Deutschen Kaiserreich, dem NS-Staat und der DDR, Campus Verlag; Auflage: 1 (November 2005), ISBN 3593378728
- Gesetz über die Teilnahme der Jugend der Deutschen Demokratischen Republik an der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und über ihre allseitige Förderung in der Deutschen Demokratischen Republik -Jugendgesetz der DDR- vom 28. Januar 1974
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