Sozialplan

Sozialplan

Nach der gesetzlichen Definition des § 112 Abs. 1 S. 2 BetrVG ist ein Sozialplan eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die dem Arbeitnehmer infolge von geplanten Betriebsänderungen entstehen. Eine spezielle Form des Sozialplans ist der Sozialtarifvertrag.

Beschreibung

Der Zweck des Sozialplans wird sowohl in der zukunftsorientierten Überbrückungsleistung für den Arbeitnehmer als auch in der vergangenheitsorientierten Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes gesehen. Hauptsächlicher Inhalt sind Abfindungszahlungen bei Verlust des Arbeitsplatzes. Oft finden sich in Sozialplänen separate Regelungen für das Ausscheiden älterer Arbeitnehmer. Weitere Regelungsbereiche sind Regelungen zu Transfergesellschaften gemäß SGB III.[1] Regelungen zu Versetzungen und Umsetzungen sowie zur Qualifizierung. Neben Fahrtkostenzuschüssen oder Umzugsbeihilfen werden oft auch befristete Arbeitsplatzgarantien nach Umsetzung sowie Besitzstandsklauseln und Härtefallregelungen vereinbart.

Ein Sozialplan hat die normative Wirkung einer Betriebsvereinbarung. Die Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 BetrVG gilt für ihn aber nicht. Das bedeutet, dass ein Sozialplan auch dann wirksam vereinbart werden kann, wenn ein Tarifvertrag , etwa in Form eines Sozialtarifvertrags, bereits Regelungen über den Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile bei Betriebsänderungen enthält.

Im Gegensatz zum Interessenausgleich ist der Sozialplan über die Einigungsstelle grundsätzlich erzwingbar. Ausnahmen gelten jedoch bei Neugründungen (das Unternehmen besteht noch keine vier Jahre) und Betriebsänderungen, die sich in bloßer Personalverringerung erschöpfen, wenn die erforderliche Mindestzahl an Kündigungen (§ 112a BetrVG) nicht erreicht wird.

Einzelnachweise

  1. SGB III Bundesrecht.
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Sozialplan — So|zi|al|plan 〈m. 1u; Wirtsch.〉 Plan zum Ausgleich od. zur Minderung wirtschaftlicher Nachteile, die für die Arbeitnehmer eines Betriebes durch eine geplante Betriebsänderung, z. B. Personalabbau, entstehen * * * So|zi|al|plan, der: ↑ soziale (1… …   Universal-Lexikon

  • Sozialplan — So·zi·a̲l·plan der; ein Plan bei Massenentlassungen in einem Betrieb, der soziale Härten vermeiden helfen soll (und in dem z.B. festgelegt ist, dass allein verdienende Familienväter nicht entlassen werden) …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Sozialplan — I. Grundsätzlich:1. Begriff: ⇡ Betriebsvereinbarung über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die Arbeitnehmern durch eine geplante ⇡ Betriebsänderung entstehen (§ 112 I 2 BetrVG). 2. Erzwingbare ⇡ Mitbestimmung zur… …   Lexikon der Economics

  • Sozialplan — So|zi|al|plan …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Sozialplan — dient nach BauGB § 180 der Milderung nachteiliger Auswirkungen von Bebauungsplänen, städtebaulichen Sanierungs und Entwicklungsmaßnahmen auf die persönlichen Lebensumstände der in dem Gebiet wohnenden und arbeitenden Menschen. Geplante Maßnahmen… …   Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens

  • Tarif-Sozialplan — Nach der gesetzlichen Definition des § 112 Abs. 1 BetrVG ist unter einem Sozialplan eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile zu verstehen, die dem Arbeitnehmer… …   Deutsch Wikipedia

  • Interessensausgleich — Der Interessenausgleich ist ein Instrument der betrieblichen Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) im deutschen Arbeitsrecht. Dieses Beteiligungsrecht gehört zur Gruppe der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in… …   Deutsch Wikipedia

  • Namensliste — Der Interessenausgleich ist ein Instrument der betrieblichen Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) im deutschen Arbeitsrecht. Dieses Beteiligungsrecht gehört zur Gruppe der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in… …   Deutsch Wikipedia

  • Interessenausgleich — Der Interessenausgleich ist ein Instrument der betrieblichen Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) im deutschen Arbeitsrecht. Dieses Beteiligungsrecht gehört zur Gruppe der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in… …   Deutsch Wikipedia

  • BetrVG — Betriebsverfassung ist die grundlegende Ordnung der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und der von den Arbeitnehmern gewählten betrieblichen Interessenvertretung. Ihre Grundlage ist in Deutschland das Betriebsverfassungsgesetz. Zur… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”