Sperrvermerke

Sperrvermerke
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Der Begriff Sperrvermerk wird in unterschiedlichen Bedeutungen verwendet:

Inhaltsverzeichnis

Aufstellung öffentlicher Haushalte

Im Rahmen der Aufstellung öffentlicher Haushalte besteht die Möglichkeit, einzelne Ausgabenpositionen mit einem Sperrvermerk zu versehen. Diese Geldmittel dürfen erst nach Aufhebung des Sperrvermerks ausgegeben werden. Hierdurch erhält das Parlament eine Steuerungsmöglichkeit bezüglich des Haushaltsvollzugs.

Sperrung von Datensätzen gemäß Bundesdatenschutzgesetz

Das Bundesdatenschutzgesetz gibt den Bürgern das Recht, unter bestimmten Umständen eine Löschung personenbezogener Daten verlangen zu können. Dieses Recht kollidiert oftmals mit anderen rechtlichen Verpflichtungen, die Daten vorzuhalten (z. B. für Bilanzierungszwecke). In diesem Fall schreibt das Bundesdatenschutzgesetz eine „Sperrung“ der betroffenen Daten vor, d. h. die technische Kennzeichnung der Daten mit einem Sperrvermerk. Die gesperrten Daten dürfen dann nur noch gemäß den gesetzlichen Anforderungen genutzt werden.

Sperrvermerk zur Sicherstellung gleichzeitiger Veröffentlichung

Vielfach werden Presseerklärungen mit einem Sperrvermerk versehen. Dieser besagt, dass die Veröffentlichung des Inhalts erst nach Ablauf einer Sperrfrist vorgenommen werden soll. Üblich ist dies z. B. bei der Vorabverteilung von Reden. Der Sperrvermerk soll eine Gleichbehandlung aller Medienvertreter und die Sicherstellung der Veröffentlichung der aktuellen Information (z. B. bei kurzfristigen Änderungen der Rede) sicherstellen.

Weitere

Als Sperrvermerk wird eine Rechtliche Bestimmung bezeichnet, die ein Dokument oder eine andere Schrift vor unberechtigter Benutzung schützt. So kann z. B. die Verwendung des Inhalts für Wettbewerbszwecke untersagt werden. Der Sperrvermerk steht in der Regel am Anfang eines Dokuments nach der Titelseite und vor dem Inhaltsverzeichnis. Vorzugsweise schreiben Firmen Sperrvermerke vor, die bei wissenschaftlichen Arbeiten (Diplomarbeiten, Dissertationen u. ä.) verwendet werden, um Inhalt wiederzugeben der nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sein soll. Es wird somit vermieden Betriebsgeheimnisse zu veröffentlichen. Kommt auch bei Bewerbungen zum Zuge, wenn Kontakt z. B. durch Headhunter erfolgt.

Ein Beispiel:

Sperrvermerk: Die Weitergabe sowie Vervielfältigung dieses Dokumentes, dessen Verwertung und die Mitteilung seines Inhaltes sind verboten, soweit nicht ausdrücklich durch Firma XY gestattet. Alle Rechte zum Erwerb und zur Anmeldung gewerblicher Schutzrechte, insbesondere zur Anmeldung von Patenten, Gebrauchsmustern und/oder Geschmacksmustern sind Firma XY vorbehalten.


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  • strikte — strịk|te 〈Adv.; selten〉 = strikt * * * strịk|te <Adv.> (seltener): ohne Einschränkung, Abweichung, Ausnahme; aufs Genaueste, strengstens: etw. s. verbieten, untersagen; sich s. an eine Weisung halten; Allfällige Sperrvermerke werden s.… …   Universal-Lexikon

  • Sperrvermerk — Spẹrr|ver|merk, der: einschränkender Vermerk, an etw. hindernde Eintragung in Dokumenten wie Ausweisen o. Ä.: ein S. im Sparbuch eines Minderjährigen. * * * Sperrvermerk,   die Eintragung einer Verfügungsbeschränkung oder eines… …   Universal-Lexikon

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