- Sportbootführerschein (Deutschland)
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Sportbootführerscheine sind Befähigungs- und Berechtigungsnachweise (ab Sportküstenschifferschein: Zertifikate) für das Führen von Sportbooten. Abhängig vom Geltungsbereich sowie der Nutzungs- und Antriebsart des Fahrzeugs sind unterschiedliche Sportboot-Führerscheine erforderlich. Dieser Artikel behandelt die deutschen Sportbootführerscheine. Darüber hinaus gibt es freiwillige, nicht gesetzlich vorgeschriebene Befähigungsnachweise für das Führen von Sportbooten, wie beispielsweise den Sportküstenschifferschein (SKS). Die Schweizer Äquivalente sind im Artikel Schiffsführerausweis beschrieben, die österreichischen im Artikel Befähigungsausweis und die englischen im Artikel Yachtmaster.
Eine Ausbildung ist nicht vorgeschrieben, so dass der Umfang und die Qualität der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten (durch eine Schule vermittelt oder im Selbststudium erarbeitet) unter Umständen sehr unterschiedlich sein können. Die reinen Prüfungsanforderungen stellen ein absolutes Mindestmaß dar. Die Prüfungsabnahme, die Erteilung, die Ausstellung und die Verwaltung übernehmen entweder Prüfungsausschüsse, die Verwaltungsstelle oder der Koordinierungsausschuss des Deutschen Segler-Verbandes e. V. (DSV) oder des Deutschen Motoryachtverbandes e. V. (DMYV). Diese Organe handeln im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung.
Dem Antragsteller wird nach bestandener Prüfung eine Fahrerlaubnis erteilt und, als schriftlicher Nachweis, der Sportbootführerschein ausgestellt und ausgehändigt. Es handelt sich um einen Lichtbildausweis, der mit Auflagen (z. B. Sehhilfe) versehen werden kann. Letztere sind dann entsprechend während des Führens mitzuführen. Das Nichtmitführen kann als Ordnungswidrigkeit nach der jeweiligen Verordnung (Sportbootführerscheinverordnung Binnen, -See usw.) mit einem Bußgeld geahndet werden.
Es handelt sich bei Sportbootführerscheinen nicht um seemännische Patente, sondern jeweils um die vorgeschriebene amtlichen Erlaubnis zum Führen eines Bootes zu Sportzwecken.
Inhaltsverzeichnis
Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen)
Amtliche Erlaubnis zum Führen eines Sportfahrzeugs auf Bundeswasserstraßen im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung zu nicht gewerblichen Zwecken. Es wird unterschieden, ob der Inhaber ein Motorboot, ein Segelboot oder ein Surfbrett führen darf. Ab einer Leistung an der Schraube von mehr als 3,68 kW (5 PS) ist der SBF Binnen (Motor) Pflicht, auf den Gewässern in Berlin auch unter 3,68KW. Der Führerschein berechtigt zum Führen von Fahrzeugen mit einer Länge über Alles (LüA) ohne Ruder und Bugspriet von unter 15 Meter.
Für Segelboote ohne Motor gibt es in Deutschland keine bundesweit geregelte Führerscheinpflicht. Landesrechtlich geregelte Führerscheinpflichten gibt es – auch außerhalb von Bundeswasserstraßen, etwa auf Binnenseen – zum Beispiel für die Gewässer in Berlin (ab 3 m² Segelfläche) und im Bundesland Sachsen (ab 6 m² Segelfläche). Für den Bodensee ist ab 12 m² Segelfläche das Bodenseeschifferpatent D vorgeschrieben. Im Übrigen ist es Sache der Eigentümer (z. B. Stadtverwaltung) eines Gewässers, eine Führerscheinpflicht zu erlassen. Außerdem verlangen viele gewerbliche Bootsverleiher die Vorlage des Führerscheins. Ein Kuriosum eigener Art stellt die Alster in Hamburg dar. Zwar traut man sozusagen jedem Hamburger auch ohne Führerschein von Geburt an zu, segeln zu können – aber nur mit vereinfachten Vorfahrtsregeln: Es gilt rechts vor links.
Sportbootführerschein See (SBF See)
Der SBF See ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von motorisierten Booten, welche für Sport- und Freizeitzwecken gebaut wurden,[1] im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, d. h. auf den Seeschifffahrtsstraßen (3-Seemeilen-Zone und Fahrwasser innerhalb der 12-Seemeilen-Zone). Er ist vorgeschrieben beim Führen von Fahrzeugen mit einer Leistung an der Schraube von mehr als 3,68 kW. Anders als in der Binnenschifffahrt gibt es keine Beschränkung der Rumpflänge des Bootes. Der Bootsführer kann einen geeigneten Rudergänger bestimmen, der keinen Führerschein zu haben braucht. Der Sportbootführerschein See schließt den Sportbootführerschein Binnen nicht ein und setzt den Besitz des Sportbooführerschein Binnen auch nicht voraus.
Voraussetzungen und Erwerb:
- Allgemein
- Lebensalter: mindestens 16 Jahre
- Tauglichkeit: Ärztliches Zeugnis (Sehfähigkeit/Allgemeiner Gesundheitszustand)
- Zuverlässigkeit: KFZ-Führerschein oder Führungszeugnis „O“
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten
- Prüfungen
- Theorie – Aufgaben: Navigation, Seemannschaft, Kollisionsverhütungsregeln, Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, Wetterkunde und Fahrzeugführung (Freitextlicher Fragebogen und ggf. mündliche Prüfung)
- Praxis – Aufgaben: Manöver und Knotenkunde
Die theoretische Prüfung ist in einen theoretischen Fragenteil und einen Kartenteil gegliedert, in welchem man navigatorische Grundkenntnisse im Umgang mit einer Seekarte nachweisen muss. Bei beiden Prüfungsteilen sind die Fragen samt Musterantworten vorab bekannt und im Handel erhältlich. In der Prüfung werden 30 Fragen und eine Kartenaufgabe gestellt, die innerhalb von 75 Minuten ohne Hilfsmittel zu bearbeiten sind. Die Antworten werden, wenn sie komplett richtig sind, mit 2 Punkten, wenn sie nur teilweise richtig sind, mit einem Punkt bewertet. In der Kartenaufgabe können 6 Punkte erreicht werden. Es sind also 66 zu erreichende Punkte möglich. Wenn man mehr als 55 Punkte erreicht hat, kann man von der mündlichen Prüfung befreit werden, was auch meist getan wird. Wenn man weniger als 55, aber mehr als 43 Punkte erreicht hat, ist eine mündliche Prüfung erforderlich. Wenn man 43 oder weniger Punkte erreicht, hat man die Prüfung nicht bestanden. Darüber hinaus werden in einer praktischen Prüfung Grundkenntnisse im Umgang mit einem Motorboot sowie einige Knoten geprüft. Obwohl es sich um den amtlichen Schein für Seeschifffahrtsstraßen handelt, ist es nicht erforderlich, die praktische Prüfung auf einer Seeschifffahrtstraße (also auf Nord- oder Ostsee) abzulegen, da die regionalen DSV-/DMYV-Prüfungsausschüsse auch auf Binnengewässern Prüfungsmöglichkeiten für den SBF See anbieten.
Der SBF See bescheinigt die gesetzliche Mindestqualifikation (ausreichende Kenntnisse der maßgebenden schifffahrtspolizeilichen, nautischen und technischen Vorschriften für das sichere Führen eines Sportbootes auf den Seeschifffahrtsstraßen) Die Kenntnisse in Navigation und Schifffahrtsrecht, welche für das Befahren von Küsten- und Hochseerevieren erforderlich sind, sind weitaus umfangreicher als sie bei dem Sportbootführerschein See geprüft werden. Obwohl man z. B. mit diesem Schein die Erlaubnis erhält, in Gezeitenrevieren zu fahren, wird die Gezeitenkunde nicht geprüft. Da zur Führung eines Segelfahrzeugs ohne Motor auf Seeschifffahrtstraßen kein amtlicher Schein vorgeschrieben ist, wird während der SBF-See-Prüfung keine Segeltheorie oder -praxis abgefragt. Auch das Thema Seemannschaft wird nur sehr kurz angeschnitten.
Aus gesetzlicher Sicht ist der SBF See nicht auf die 3-Meilen-Zone beschränkt. Er reicht offiziell auch aus, um beispielsweise eine Yacht im Wattenmeer zu führen, obwohl Gezeitenkenntnisse bei der Prüfung kaum abgefragt werden. Aus zivilrechtlicher Sicht muss der Schiffsführer nach einem Unfall allerdings nachweisen, dass er die erforderliche Qualifikation für das entsprechende Fahrtgebiet besitzt, beispielsweise durch Seemeilennachweise oder freiwillige zusätzliche Kenntnisnachweise. Ist dies nicht der Fall, kann ihm dies von einem Seeamt oder einer Versicherung als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden.
Der Erwerb der Kenntnisse und Fertigkeiten kann auch in privatwirtschaftlichen Ausbildungseinrichtungen erworben werden, wobei es große Unterschiede gibt in Umfang und Qualität dieser Ausbildungseinrichtungen.
Weiterführende Ausbildungen und Befähigungszertifikate (Schifferscheine)
→ Hauptartikel: Ausbildungen und Befähigungszertifikate (Schifferscheine)
- Sportküstenschifferschein (SKS)
- Sportseeschifferschein (SSS)
- Sporthochseeschifferschein (SHS)
- Traditionsschifferschein (TSS)
- Bodenseeschifferpatent (BSP)
- Sportschifferzeugnis/Rheinsportschifferpatent
Der Besitz des amtlichen Führerscheins SBF See ist stets Voraussetzung.
Siehe auch
- Befähigungszeugnis („Berufsführerschein“)
- Charterbescheinigung (Bootscharter ohne Sportbootführerschein)
- Verbandsführerschein
- Schweizer Schiffsführerausweise
- Österreichische Befähigungsausweise
- Britischer Yachtmaster
Literatur
- SBF Binnen
- Heinz Overschmidt, Ramon Gliewe: Sportbootführerschein Binnen – Segel/Motor. Delius-Klasing, Bielefeld 2004 (11. Auf.). ISBN 3-7688-0657-X (Mit offiziellen Prüfungsfragen)
- Axel Bark: Der Sportbootführerschein Binnen: Segel und Motor Delius Klasing, 2007 (6. Auflage). ISBN 3-7688-0979-X
- SBF See
- Heinz Overschmidt, Axel Bark: Sportbootführerschein See. Delius-Klasing, Bielefeld 2006 (26. Aufl.). ISBN 3-7688-0736-3 (Mit amtlichen Fragenkatalog)
- Kurt Graf, Dietrich Steinicke: Der amtliche Sportbootführerschein See. Mit den Prüfungsfragen und -antworten. Delius-Klasing, Bielefeld 2006 (15. Aufl.). ISBN 3-7688-1496-3
Weblinks
- SportBootFSV (PDF) – Verordnung über die Eignung und Befähigung zum Führen von Sportbooten auf den Seeschiffahrtstraßen (Deutschland)
- SportbootFüV-Bin (PDF) – Verordnung über das Führen von Sportbooten auf den Binnenschiffahrtsstraßen (Deutschland)
- SportSeeSchV (PDF) – Verordnung über den Erwerb von Sportsee- und Sporthochseeschifferscheinen und die Besetzung von Traditionsschiffen (Deutschland)
- Informationen zum Sportseeschifferschein und Sporthochseeschifferschein
- Deutscher Segler-Verband DSV
- Verband Deutscher Sportbootschulen
Einzelnachweise
- Allgemein
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