- Sportbootführerschein (Schweiz)
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Ein Schiffsführerausweis ist in der Schweiz ein Befähigungs- und Berechtigungsnachweis zum Steuern von Sportbooten. Ab einer gewissen Segelfläche und Motorstärke ist in der Schweiz ein Führerschein vorgeschrieben. Es gibt zwei Hauptkategorien: Führerscheine für Binnengewässer und Führerscheine für Hochsee. Sie sind das Schweizer Äquivalent zu den deutschen Sportbootführerscheinen, den österreichischen Befähigungsausweisen und dem englischen Yachtmaster.
Inhaltsverzeichnis
Binnengewässer
Den Binnen-Schein gibt es in der Schweiz für die folgenden Kategorien:
Kategorie A Schiffe mit Maschinenantrieb, die nicht Kat. B oder C sind B Fahrgastschiffe C Güterschiffe mit Maschinenantrieb, Schubschiffe, Schlepper D Segelschiffe E Schiffe besonderer Bauart, die nicht Kat. A bis D sind. Zuständig für die Durchführung der Prüfungen und die Ausstellung der Führerausweise sind die kantonalen Schifffahrtsämter.
Theoretische Prüfung
Die theoretische Prüfung ist für Segel- und Motorschiffe identisch. Sie wird im Single-Choice Verfahren durchgeführt (60 Fragen aus einem Katalog von rund 300, 56 Antworten müssen korrekt sein). Die praktische Schiffsführerprüfung der gewünschten Kategorie kann erst nach Bestehen der Theorieprüfung absolviert werden.
Praktische Prüfung
Der Binnen-Schein für Segelschiffe (Kat. D) wird ab einer Segelfläche von 15 m² verlangt (Bodensee 12 m²). Die praktische Prüfung umfasst die folgenden Manöver auf einer Segelyacht (ohne Motoreinsatz):
- Seemannschaft (beinhaltet z. B. Knoten, Kenntnis des Schiffes, etc.)
- Sicherheit an Bord (beinhaltet z. B. Brandbekämpfung, Wasser im Schiff, etc.)
- Klarmachen / Ablegen
- Segeln, beinhaltet u. a.
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- Mann über Bord
- Aufschiesser
- Manöverkreis
- Fahren auf verschiedenen Kursen (nach Kursansage) fahren
- Klare Kommandos
- Reffen
- Anlegen
Bei Nichtbestehen der Prüfung muss nur der ungenügende Teil wiederholt werden.
Bei der praktischen Prüfung der Kat. A (Motorboot) werden die folgenden Gebiete geprüft:
- Seemannschaft
- Sicherheit an Bord
- Klarmachen / Ablegen
- Fahren, beinhaltet u. a.
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- Mann über Bord
- Manövrieren auf engem Raum
- Befahren von Hafen- oder Steganlagen
- Manöver an Bojen, Pfählen
- Anlegen
Hochseeausweis
Der Hochseeausweis ist die Voraussetzung zum Führen von Sport- und Vergnügungsschiffen in Küstengewässern und auf hoher See. Er wird in den beiden Kategorien „Segelschiffe mit oder ohne Maschinenantrieb“ und „Motorschiffe“ ausgestellt. Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Bestandene Theorieprüfung
- Kantonaler Schiffsführerausweis ("Binnen-Schein") oder gleichwertiger Ausweis
- Max. 6 Jahre alter Nothelferausweis
- Sehtest
- Fahrtennachweis / Praxis auf See
Bis zum 31. März 2007 wurde ein nichtamtlicher Hochseeschein mit gleichen Anforderungen ausgestellt. Der nun amtliche Hochseeausweis ist gleichzeitig „International Certificate for Operators of Pleasure Craft, Valid for Coastal Waters“.
Theoretische Prüfung
Die theoretische Hochseeausweisprüfung wird durch vom Schweizerischen Seeschifffahrtsamt anerkannte Seefahrtsschulen (wie etwa der Cruising Club der Schweizoder das Hochseezentrum HoZ) durchgeführt. Diese Schulen bieten auch die entsprechenden Ausbildungen an.
Die Prüfung umfasst die folgenden Gebiete:
- (Terrestrische) Navigation und Schiffsführung
- Seemannschaft
- Meteorologie
- Rechtsfragen
- Medizin an Bord
- Kartenaufgaben
Die Prüfung erfolgt im Multiple Choice Verfahren. Pro Prüfungsfach müssen mindestens 75% der Antworten korrekt sein; eine nicht bestandene Teilprüfung kann innert eines Jahres wiederholt werden.
Praktischer Nachweis
Zum Erwerb des Hochseeausweises sind nebst der theoretischen Prüfung Nachweise über praktische Erfahrung zu erbringen. Die nachzuweisenden Leistungen müssen innert 4 Jahren vor und nach der theoretischen Prüfung erfolgen.
Für die Erteilung des Segelscheins ist der Nachweis von mindestens 1000 zurückgelegten Seemeilen erforderlich, wovon mindestens 700 nach bestandener Theorieprüfung absolviert werden müssen. Die Mindestdauer beträgt 3 Wochen, wovon mindestens 18 Tage auf See verbracht worden sein müssen. Für die Erteilung des Motorbootscheins ist der Nachweis von mindestens 500 Seemeilen (400 nach bestandener Theorieprüfung) erforderlich, es müssen von 2 Wochen Seefahrt mindesten 10 Tage auf See verbracht worden sein.
Zur Ergänzung eines bestehenden Segel- bzw. Motorbootscheines durch die jeweils andere Kategorie muss nur ein reduzierter Praxisnachweis zusätzlich zu erwerbenden Kategorie erbracht werden.
Siehe auch
Weblinks
- Binnenschifffahrtsverordnung in der Sammlung des Bundesrechts der Schweizerischen Eidgenossenschaft
- Hochseeausweis-Verordnung in der Sammlung des Bundesrechts der Schweizerischen Eidgenossenschaft
- Prüfungsreglement 2006 für den früheren Hochseeschein des Cruising Clubs der Schweiz
- Informationen zu Schweizer Schiffsführerausweisen auf Theorie-Navigation.ch
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