Sportgroschen

Sportgroschen

Der Sportgroschen des DFB war ein Zuschlag auf den Preis jeder verkauften Fußballkarte, der an das DFB-Sozialwerk gespendet wurde. Obwohl der Name eine Höhe von 0,10 DM vermuten lässt, ergab sich der Zuschlag tatsächlich aus dem Rundungsbetrag auf den nächsten vollen DM-Betrag. In Deutschland hat der DFB den Sportgroschen Mitte der 1990er Jahre abgeschafft, andere Verbände wie der Sportbund Rheinhessen erheben ihn jedoch weiterhin.

In Wien wird der Sportgroschen analog zur Vergnügungssteuer eingehoben, falls die Veranstaltung einen sportlichen oder überwiegend sportlichen Charakter besitzt. Die beträgt meist 10% des Eintrittsgeldes (ohne Ust.), aber in Ausnahmefällen kann er bis auf 5% gesenkt werden. Definiert ist er im Sportgroschengesetz 1983 idF LGBl 1990/73.


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