- Sportpilot
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Inhaltsverzeichnis
Voraussetzung
Zum Erwerb der Sportpilotenlizenz ist zu Beginn der Ausbildung ein Mindestalter von 16 Jahren vorausgesetzt, der Lizenzerhalt erfolgt frühestens mit 17 Jahren.
Berechtigungen und Bedingungen
Die Sportpilotenlizenz berechtigt zum Führen von Luftsportgeräten, welche ein maximales Startgewicht (MTOW) von 472,5 kg nicht überschreiten dürfen. Die Flugzeuge bis zu diesem Gewicht bezeichnet man als Ultraleichtflugzeuge.
Mit dem entsprechenden englischen Funksprechzeugnis sind europaweite Flüge möglich.
Die Passagierflugberechtigung wird nach bestehen der praktischen Prüfung eingetragen, wenn der Pilot mindestens 5 Überlandflüge – davon 2 Flüge über mindestens 200 km mit Zwischenlandung und Lehrerbegleitung – nach Lizenzerhalt erfolgreich abgeschlossen hat.
Ausbildung
Die Ausbildung gliedert sich, wie bei der Privatpilotenlizenzausbildung, in einen theoretischen und praktischen Teil mit jeweils anschließender Prüfung. Die Ausbildungsinhalte sind größtenteils identisch.
Kosten
In Vereinsschulen muss man mit etwa 3500 – 4000 Euro Ausbildungskosten rechnen. Kommerzielle Flugschulen bieten die Lizenz von 4000 Euro aufwärts an.
Allgemeine Ausbildungsvoraussetzungen
- Mindestalter 17 Jahre
- Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse II
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Erklärung über schwebende Strafverfahren
- Nachweis einer Kursteilnahme über Lebensrettende Sofortmaßnahmen und eine Führerscheinkopie (wenn nach 1969 erworben)
- Kopie des Personalausweises
- 4 Passfotos
- Weiterhin sollte eine gute physische und psychische Verfassung mitgebracht werden.
Weblinks
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