- Sprungkissen
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Das Sprungpolster wird als Sprungrettungsgerät der Feuerwehr zur Menschenrettung aus brennenden Gebäuden oder zur Sicherung absturzgefährdeter Personen eingesetzt. Die häufig benutzten Bezeichnungen „Sprungretter“ und „Lorsbach“ (=Bauart) sind eigentlich falsch: die DIN benutzt den Begriff „Sprungpolster“. In diesem Artikel enthaltene Angaben beziehen sich, sofern nicht anders angegeben, nur auf das „Sprungpolster 16“
Inhaltsverzeichnis
Größen
Bei den öffentlichen Feuerwehren in Deutschland werden in der Regel nur „Sprungpolster 16“ („SP 16“, nach DIN 14151-1:2004-08 und DIN 14151-3:2002-04) eingesetzt. Diese Sprungpolster ermöglichen Sprunghöhen bis zu 16 m, was etwa dem vierten bis fünften Obergeschoss eines Wohngebäudes entspricht. Das SP 16 ist im aufgeblasenen Zustand je 3,50 m lang und breit sowie etwa 1,70 m hoch. Es wiegt einsatzbereit ca. 55 kg. Die benötigte Aufstellfläche beträgt rund 3,80 × 3,80 m.
Weiterhin sind noch die Größen „SP 23“ und „SP 40“ verfügbar, diese werden jedoch bei öffentlichen Feuerwehren kaum eingesetzt und werden in diesem Artikel daher (noch) nicht behandelt.
Konstruktion
Das Sprungpolster besteht aus einem aufblasbaren Schlauchgerüst mit speziellen Planen, das mit Hilfe einer Druckluftflasche innerhalb von rund 30 Sekunden einsatzbereit gemacht wird. Dazu werden lediglich die Hülle und danach die Druckluftflasche geöffnet. Das Sprungpolster entrollt sich selbsttätig und richtet sich auf. Das mit Druckluft gefüllte Schlauchgerüst bildet oben und unten einen quadratischen, luftgefüllten Rahmen, welcher in den Ecken durch senkrechte Schlauchsäulen verbunden ist. Das Sprungpolster ist komplett mit Spezialplanen umgeben, die zum einen die springende Person auffangen und zum anderen die Luft im Hohlraum des Sprungpolsters daran hindern, zu schnell zu entweichen. Am unteren Rahmen wird eine Pressluftflasche angeschlossen und das Gerüst mit einem Überdruck von 0,3–0,45 bar gefüllt, wodurch sich die Konstruktion aufrichtet. Beim Aufrichten des Sprungpolsters wird der Innenraum mit Umgebungsluft gefüllt, welche beim Aufprall durch in Grösse und Anzahl definierte Öffnungen an den Seiten langsam entweicht. So wird die kinetische Fallenergie des Körpers kontrolliert in Reibungsverluste ausströmender Luft umgesetzt. Nach dem Sprung ist das Sprungpolster bereits nach zehn Sekunden ohne Zutun der Einsatzkräfte wieder einsatzbereit. Pressluft muss dabei nicht nachgefüllt werden. Die Sprungfrequenz richtet sich lediglich danach, wie schnell die eingesprungene Person aus dem Gerät entfernt werden kann.
Das Sprungpolster kann durch zwei Personen bedient werden; im Vergleich dazu werden beim Einsatz eines Sprungtuchs sechzehn, beim Sprungtuch mit Unterstützung sechs Feuerwehrangehörige als Haltemannschaft benötigt, weshalb insbesondere Sprungtücher heute kaum mehr verwendet werden.
Einsatz des Sprungpolsters
Sprungpolster kommen, wie alle Sprungrettungsgeräte dann zum Einsatz, wenn beispielsweise der Einsatz einer Drehleiter nicht möglich ist (z. B. Hinterhof, keine Anfahrt möglich) und auch andere Rettungswege nicht zur Verfügung stehen. Im Einsatzfall (Person droht zu springen, absturzgefährdete Person) wird das Sprungpolster außerhalb des möglichen Aufschlagsbereichs der gefährdeten Person komplett aufgebaut und erst wenn es einsatzbereit ist in Stellung gebracht. Dadurch wird vermieden, dass die zu rettende Person zu früh springt. Nachdem das Sprungpolster in Stellung gebracht wurde, müssen die Einsatzkräfte einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum Rettungsgerät einhalten, weil die Gefahr besteht, dass die zu rettende Person das Sprungpolster verfehlt oder davon abprallt, was wiederum ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Einsatzkräfte darstellt.
Übungen und Vorführungen
Echte Sprünge zu Schau- und Übungszwecken sind wegen der hohen Unfallgefahr ausdrücklich verboten. Zur Übung dürfen nur geeignete Fallkörper (Sandsäcke, Dummys) benutzt werden.
Weblinks
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