StIGH

StIGH
Sitz des Gerichtshofs im Friedenspalast in Den Haag

Der Ständige Internationale Gerichtshof (StIGH) (engl. Permanent Court of International Justice, PCIJ; franz. Cour permanente de Justice internationale, CPJI) war ein von September 1922 bis Oktober 1945 bestehendes internationales Gericht mit Sitz in der niederländischen Stadt Den Haag. Er entstand auf der Grundlage der Satzung des Völkerbundes, dessen Organe unter anderem auch für die Ausarbeitung der Rechtsgrundlagen des Gerichtshofes und die Wahl der Richter zuständigen waren. Mit dem Ende des Völkerbundes nach dem Zweiten Weltkrieg wurde auch der StIGH aufgelöst, seine Nachfolgeinstitution wurde 1946 der als Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen geschaffene Internationale Gerichtshof.

Inhaltsverzeichnis

Einrichtung

Gemäß Artikel 14 seiner Satzung war es eine der Hauptaufgaben des Völkerbundes, einen Ständigen Internationalen Gerichtshof zu errichten. Der Völkerbund setzte zu diesem Zweck 1920 ein beratendes Komitee ein, das ein Statut für dieses Gericht ausarbeitete. Die erste Versammlung des Völkerbundes nahm dieses Statut an, und am 16. Dezember 1920 wurde es in Form eines Protokolls den Mitgliedstaaten des Völkerbundes sowie weiteren Staaten zur Unterzeichnung vorgelegt. Im September 1921 traten das Protokoll und mit ihm das Statut in Kraft.

Die erste Sitzung des StIGH fand am 15. Februar 1922 unter dem Vorsitz des niederländischen Richters Bernard Loder statt. Erster Registrar des Gerichts war der damals erst 28jährige Åke Hammarskjöld, der 1936 selbst zum Richter ernannt wurde; er war der Bruder des späteren Generalsekretärs der Vereinten Nationen Dag Hammarskjöld.

Das Gericht war zusammen mit dem Ständigen Schiedshof im Haager Friedenspalast untergebracht.

Präsidenten des Ständigen Internationalen Gerichtshofs

Siehe auch: Liste der Richter am Ständigen Internationalen Gerichtshof

Niedergang und Ende des Gerichts

In den ersten Monaten des Zweiten Weltkrieges und in Erwartung der Eröffnung einer Front im Westen des Deutschen Reichs plante der StIGH, mit der Hilfe des diplomatischen Corps Den Haag en bloc zu verlassen und an einem anderen Ort die Funktionsfähigkeit des Gerichts wiederherzustellen. Hierzu kam es aber nicht, als mit dem plötzlichen Einmarsch deutscher Truppen in den Niederlanden Königin Wilhelmina, die Regierung und die diplomatischen Vertreter der Alliierten die Stadt am 13. Mai 1940 überhastet verließen. Das Personal harrte teilweise in Den Haag aus. Direkt nach dem am 15. Mai 1940 unterzeichneten Waffenstillstand sicherten die deutschen Behörden dem Gericht dieselben diplomatischen Immunitäten zu, die zuvor auch von den Niederlanden gewährt worden waren, widerriefen jedoch mit Wirkung zum 15. Juli 1940 sämtliche Rechte aller diplomatischen Missionen und auch die des StIGH. Am 16. Juli 1940 wurden das nicht-holländische Personal des Gerichts zusammen mit dem verbliebenen diplomatischen Corps in einem Sonderzug nach Bern in der Schweiz verbracht. Bis zum Ende des Krieges unterhielt das Gericht mit nur fünf Angestellten ein Büro in Genf und erfüllte nur noch Verwaltungsaufgaben.

Der StIGH wurde 1946 vom neugegründeten Internationalen Gerichtshof (IGH) abgelöst. Sofern zuvor geschlossene Verträge eine Zuständigkeit des StIGH begründeten, geht diese nach Art. 37 des IGH-Statuts auf den IGH über; gleiches gilt nach Art. 36 Abs. 5 des IGH-Statuts für Unterwerfungserklärungen.

Entscheidungen

Siehe auch: Liste der Entscheidungen des Ständigen Internationalen Gerichtshofs

Der StIGH befasste sich zwischen 1922 und 1940 mit 29 zwischenstaatlichen Streitfällen und erstattete 27 Gutachten. Einige seiner Entscheidungen, so beispielsweise die im Wimbledon-Fall von 1923 oder die Lotus-Entscheidung von 1927, waren wegweisend für die Entwicklung des Völkerrechts. Darüber hinaus trug der Gerichtshof zur Klärung verschiedener Aspekte des internationalen Rechts bei.

Die letzte prozessuale Handlung des Gerichts erfolgte am 7. März 1940. In dem 1939 von Liechtenstein gegen Ungarn angestrengten Gerliczy-Verfahren wurden zuvor festgelegte Fristen für die Einreichung von Schriftsätzen verlängert. Zu weiteren Verfahrensschritten war es aufgrund des Krieges nicht mehr gekommen, und eine nach dem Krieg an Liechtenstein gerichtete Anfrage bezüglich des weiteren Fortgangs der Streitigkeit blieb unbeantwortet.

Literatur

  • Heinz Lingemann: Der ständige internationale Gerichtshof. Noske, Göttingen 1932.
  • Nachrichten-Abteilung, Sekretariat des Völkerbundes (Hrsg.): Der Ständige Internationale Gerichtshof. Rikola Verl., Wien 1923.
  • Åke Holmbaeck: Der ständige internationale Gerichtshof in den Jahren 1922 - 1929. Gräfe & Unzer, Königsberg 1930.
  • Alexander P. Fachiri: The Permanent Court of International Justice: Its Constitution, Procedure and Work, 2. Auflage. Humphrey Milford: London 1932.
  • Manley O. Hudson: The Permanent Court of International Justice 1920-1942: A Treatise, 2. Auflage. MacMillan: New York 1943.
  • Ole Spiermann: A Permanent Court of International Justice. In: Nordic Journal of International Law 72 (2003) S. 399-418.
  • Ole Spiermann: International Legal Argument in the Permanent Court of International Justice: The Rise of the International Judiciary. Cambridge University Press: Cambridge 2005.

Weblinks


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