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Der Stabshauptmann (scherz- und boshaft: Schweinemajor) ist ein Offizierdienstgrad verschiedener Armeen und bezeichnet in Deutschland einen Soldaten im höchsten Offizierdienstgrad in der Laufbahn des militärfachlichen Dienstes bei der Bundeswehr. Bei der Deutschen Marine heißt dieser Dienstgrad Stabskapitänleutnant. In der Laufbahn der Sanitätsoffiziere der Bundeswehr gibt es keinen vergleichbaren Dienstgrad. Offiziere in diesem Dienstgrad sind regulär, gemäß der Vorgesetztenverordnung (VorgV) Mannschaften, Unteroffizieren ohne Portepee, Unteroffizieren mit Portepee und Leutnanten vorgesetzt.
In der Bundeswehr ist der Stabshauptmann ein recht neuer Dienstgrad (erst seit 1993) und auch nicht sehr häufig. Es werden nur Offiziere des Militärfachlichen Dienstes (OffzMilFD) zum Stabshauptmann befördert. Dies sind Soldaten, die erst die Unteroffizierlaufbahn eingeschlagen haben und dann aufgrund ihrer Eignung und Befähigung in diese Offizierslaufbahn aufsteigen. Der Stabshauptmann trägt zum Zeichen seines Dienstgrades vier silberne Sterne auf seinen Schulterabzeichen. Offiziere des Truppendienstes werden stattdessen nach Absolvierung des Stabsoffizierlehrganges (SGL) zum Major befördert, sobald eine entsprechende Planstelle frei ist. Sie überspringen folglich diesen Dienstgrad. Gelegentlich werden Offiziere des Truppendienstes auf Haushaltsstellen der Stabshauptleute befördert, wenn keine Stellen als Major verfügbar sind.
Nächstniedrigerer Dienstgrad ist der Hauptmann, und dienstranghöher ist der Major. Der Stabshauptmann wird – wie der Major – nach der Besoldungsgruppe A 13 besoldet. Mit der Schaffung dieses Dienstgrades sollten die Beförderungsmöglichkeiten für Berufsoffiziere des Militärfachlichen Dienstes denen der Beamten des gehobenen Dienstes angeglichen werden, wobei die Befähigung für die Laufbahn des gehobenen Dienstes eher mit der für Offiziere des Truppendienstes vergleichbar ist. Beamte des gehobenen Dienstes können die Besoldungsgruppe A 13 erreichen. Berufsoffizieren war dies bisher verwehrt, sofern sie – mangels Stabsoffizier-Grundlehrgang, der Fachoffizieren nicht offensteht, oder entsprechenden Planstellen – nicht Major werden konnten.
In den deutschen Heeren bis in die erste Hälfte des 18. Jahrhunderts war Stabshauptmann ein Dienstgrad zwischen Oberleutnant und Hauptmann. Diesen Dienstgrad, eine andere Bezeichnung war Stabskapitän oder Kapitänleutnant, erhielten meist die tatsächlichen Führer von Kompanien, die nicht gleichzeitig deren Inhaber waren.
niedrigerer Dienstgrad
HauptmannOffizierdienstgrad
Stabshauptmannhöherer Dienstgrad
MajorEinordnung: Mannschaften - Unteroffiziere o.P. - Unteroffiziere m.P. - Leutnante - Hauptleute - Stabsoffiziere - Generale/Admirale
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