Staatliches Hebraicum

Staatliches Hebraicum

Das Hebraicum (von examen hebraicum) ist eine Ergänzungsprüfung, die das Verständnis des alttestamentlichen Hebräischen nachweist. Hebräisch wird an den theologischen und altphilologischen Seminaren der Universitäten unterrichtet. Darüber hinaus gibt es einzelne Sprachenkonvikte, die Sprachkurse mit anschließenden Zertifikaten anbieten. Das Hebraicum ist u. a. in Deutschland Voraussetzung für die Zwischenprüfung des Theologiestudiums.

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es mehrere unterschiedliche Abschlussarten, die sich in zwei Kategorien einordnen lassen.

Inhaltsverzeichnis

Universitäres Hebraicum

Das universitäre Hebraicum ist eine universitäre Ergänzungsprüfung. Die Prüfung wird in der Regel intern vor einer Prüfungskommission der entsprechenden Fakultät abgelegt und besteht aus einer Klausur, in der eine Übersetzung von etwa 10 Zeilen [Anmerkung 1] verlangt wird.

Das universitäre Hebraicum ist in der Regel nur für bestimmte Studiengänge an eben dieser Hochschule gültig, andere Bundesländer und Universitäten erkennen die Abschlüsse möglicherweise nicht an.

Über die Westfälische Wilhelms-Universität in Münster wird seit einiger Zeit auch das Hebraicum im Selbststudium angeboten.

Kirchliches Hebraicum

Das Kirchliche Hebraicum ist eine der universitären Ergänzungsprüfung gleichgestellte Prüfung, die das Verständnis des alttestamentlichen Hebräischen nachweist. Es wird nur noch am Theologischen Vorseminar Ambrosianum in Baden-Württemberg abgenommen. Das kirchliche Hebraicum wird an sämtlichen katholisch-theologischen Fakultäten und einigen evangelisch-theologischen Fakultäten anerkannt, da es von den Anforderungen her der früher üblichen staatlichen Ergänzungsprüfung entspricht.

Die Prüfung wird in der Regel intern vor einer Prüfungskommission des Vorseminares abgelegt und besteht aus einer Klausur. In der Regel entspricht die Klausur in Umfang und Anforderungen der Klausur bei der staatlichen Prüfung.

Das Ambrosianum in Tübingen bietet im deutschsprachigen Raum anerkannte kirchliche Hebraicum-Abschlüsse an.

Schulischer Erwerb

Mit dem Wegfall des staatlich anerkannten Hebraicums können allgemeinbildende und humanistische Gymnasien in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Bayern aufgrund von Abkommen selbstständig Hebräischprüfungen, die universitären Prüfungen gleichgestellt sind, durchführen.

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Üblich ist die Übersetzung eines erzählenden Textes, im Gegensatz zu den poetischen Texten (z.B. Den Psalmen, für deren richtige Übersetzung auch exegetisches Wissen nötig ist).

Weblinks


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