- Staatsanleihen
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Staatsanleihen sind kurz-, mittel- oder langfristige Anleihen (Schuldverschreibungen), die von der öffentlichen Hand und anderen staatlichen Körperschaften ausgegeben werden.
Wie bei jeder andere Anleihe auch, besteht bei Staatsanleihen das Adressausfallrisiko, d.h. das Risiko, dass Zinsen oder Kapital nicht oder nicht fristgerecht zurückgezahlt werden können.
Dieses Risiko wird durch Ratingagenturen wie Moody's ermittelt. Den Staatsanleihen Österreichs, Finnlands, Frankreichs, Deutschlands, Irlands, der Niederlande und Spaniens wurde allen (Stand: Dezember 2005) die höchstmögliche Bonität zugesprochen, also nach Moody's Aaa. Belgien mit Aa1, Griechenland mit A1, Italien mit Aa2, und Portugal mit Aa2 liegen schlechter, wobei Griechenland mit A1 noch eine Stufe über der Ratingstufe liegt, bis zu der hinunter die Europäische Zentralbank Staatsanleihen für Rückkaufvereinbarungen hinzunehmen bereit ist. Kommt es zu einem Staatsbankrott, entfallen die Zinszahlungen oder Kapitalrückzahlungen der Staatsanleihen.
In Abhängigkeit von der Bonität eines Staates und dem Rating, muss der betreffende Staat für seine Staatsanleihen einen Risikoaufschlag bezahlen.
Staatsanleihen werden in heimischer Währung oder als Fremdwährungsanleihe (typischerweise in "harten Währungen" also zum Beispiel in US-Dollar) ausgegeben. Werden Staatsanleihen in einer Fremdwährung erworben, so müssen zusätzlich zur Rendite und zum Ausfallsrisiko auch noch die Währungsrisiken (und Währungschancen) beachtet werden.
Ist die Zeichnung von Staatsanleihen verpflichtend, so spricht man von einer Zwangsanleihe.
Weblinks
- ftd.de: Staatsanleihen - Grenzen der Gemeinsamkeit (20. Januar 2009)
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