- Staatsgut
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Eine Staatsdomäne bzw. ein Staatsgut ist eine im Eigentum des Staates stehende größere landwirtschaftliche Besitzung.
In Deutschland wurde bis zum 18. Jahrhundert oft der Begriff Kammergut verwendet, wobei meist nicht der Staat Eigentümer war, sondern der Landesherr oder auch die Herrscherfamilie. Es galt dabei überwiegend der Grundsatz, dass die Erträge des Kammerguts zur Deckung der Regierungsausgaben als auch der privaten Bedürfnisse des Landesherrn dienten. Staatsgüter entstanden vermehrt zur Zeit der Reformation und später durch die Säkularisation zu Anfang des 19. Jahrhunderts aus ehemals geistlichen Gütern. Sie wurden oft als „Musterlandwirtschaft“ betrieben, um moderne landwirtschaftliche Produktionsmethoden bei der Bauernschaft zu verbreiten.
Staatsgüter werden auch heute oft als Fortbildungszentren oder Versuchsanstalten für die Landwirtschaft genutzt, teilweise auch in Verbindung mit Landwirtschaftlichen Fakultäten (z. B. in Dürnast oder Hohenheim). Daneben bieten sie auch oft die Möglichkeit, Vorhalteflächen für die städtebauliche Entwicklung zu schaffen oder zu bewahren.
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