- Staatsgründung
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Die Staatsgründung bezeichnet den formalen Akt der Gründung eines neuen Staates, zumindest bestehend aus der Festlegung der territorialen Grenzen des Staatsgebietes und der Proklamation des neu entstehenden Staates.
Die Proklamation schließt das Gesuch der Anerkennung des neuen Staates durch die Staaten der Weltgemeinschaft (→ Vereinte Nationen) ein. Zur Staatsgründung kann entweder eine Verfassung oder Übergangsverfassung festgelegt worden sein, oder es wird festgelegt, nach der Gründung eine Nationalversammlung einzuberaumen, welche die Bildung einer Verfassung (→ Verfassunggebende Versammlung) und die Wahl eines Staatsoberhauptes vollzieht.
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