- Stahlrute
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Ein Totschläger (manchmal auch Todesschläger genannt) ist eine Schlagwaffe. Es ist ein mit einem Gewicht, z. B. einer Eisenkugel, befüllter Beutel aus Stoff, z. B. eine Socke. Einsatz findet er bei der Fischerei, um die gefangenen Fische zu betäuben.
Für den Gebrauch an größeren Tieren gedachte Totschläger sind meist aus Leder gefertigt und manchmal mit Glasfasern verstärkt. Sie bestehen aus einer Lederschlaufe als Handgriff, an dessen einem Ende sich eine ins Leder eingenähte, etwa golfballgroße, meist bleierne Metallkugel befindet.
Totschläger sind in Deutschland verbotene Waffen im Sinne des Waffengesetzes. Die Rechtsprechung definiert Totschläger als „biegsame, an einem Ende beschwerte Schlaggeräte, die die menschliche Hiebenergie durch Schleuderbewegung zu einer erheblichen, zielbaren Bewegungs- und Auftreffenergie potenzieren“.[1]
Verwechslungen
Manchmal wird auch ein aus Federstahl oder Kunststoff gefertigter flexibler Teleskopschlagstock, an dessen Ende eine Stahl- bzw. Eisen- oder Bleikugel befestigt ist als Totschläger bezeichnet, obwohl „Stahlrute“ der genauere Begriff wäre. Schläge auf den Schädel können jedoch durch den Peitscheneffekt des Endgewichtes, die dieses vom Treffpunkt an zusätzlich über den Federstahl weiter verteilt, schwerste Verletzungen bis hin zu einem Aufplatzen des Schädels verursachen. Die Stahlrute ist wie der oben genannte Totschläger nach deutschem Waffenrecht § 1 WaffG eine Waffe.
Der Teleskopschlagstock aus festen unflexiblen Rohrstücken ist in Deutschland waffenrechtlich eine Schlagwaffe, welche von Personen über 18 Jahren erworben und besessen werden darf. Das Führen von Teleskopschlagstöcken ist seit dem 1. April 2008 in Deutschland verboten und ordnungswidrig, soweit kein berechtigtes Interesse des Führenden vorliegt, das zumindest bereits in einem allgemein anerkannten Zweck bestehen kann. Vor dem 1. April 2008 war nur das Führen bei Versammlungen oder auf öffentlichen Veranstaltungen für Privatpersonen untersagt.
Siehe auch
- Totschlag (im deutschen Strafrecht (§ 212 StGB) wird die Person, die einen Totschlag begeht, ebenfalls als Totschläger bezeichnet)
- Der Totschläger (Buch von Emile Zola)
Einzelnachweise
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