- Sterbesakrament
-
Die Krankensalbung ist ein Sakrament der katholischen und der orthodoxen Kirche. Evangelisch-Freikirchliche Gemeinden praktizieren die Krankensalbung als "Ältestendienst nach Jakobus 5". Auch die lutherische Kirche sieht für die Krankenseelsorge wieder eine Salbung vor, die jedoch nicht als Sakrament verstanden wird.
Inhaltsverzeichnis
Krankensalbung in der römisch-katholischen Kirche
Volkstümlich wurde die Krankensalbung auch Letzte Ölung genannt, wie sie früher auch offiziell hieß. Die zutreffendere Bezeichnung, die auch die Konstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils über die Liturgie der Kirche „Sacrosanctum Concilium“ verwendet, ist jedoch Krankensalbung. Die Krankensalbung ist (wie alle sakramentalen Salbungen) ein Mittel der Stärkung und Ermutigung. Die Krankensalbung soll nach der Beichte empfangen werden. Im Anschluss an die Krankensalbung ist je nach Gesundheitszustand der Empfang des Heiligen Kommunion möglich. Die Salbung gibt in schwerer Krankheit Anteil am Heiligen Geist und dem Kreuz Christi (vgl. Jak. 5,14.15). In diesem Sinn hat das Zweite Vatikanische Konzil mit der Konstitution über die heilige Liturgie beschlossen, den Ritus und die Deutung dieses Sakraments zu erneuern. Mit der Apostolischen Konstitution „Sacram Unctionem Infirmorum“ erteilte Papst Paul VI. die Approbation zur erneuerten Form der Krankensalbung.
Sakramentale Handlung und Form
Gesalbt werden Stirn und Hände des Kranken, im Notfall genügt die Salbung der Stirn oder, falls das durch besondere Umstände nicht möglich sein sollte, eine andere, besser geeignete Stelle des Körpers. Zur Salbung mit dem Krankenöl spricht der Priester: "Durch diese heilige Salbung helfe dir der Herr in seinem reichen Erbarmen, er stehe dir bei mit der Kraft des Heiligen Geistes: Der Herr, der dich von Sünden befreit, rette dich, in seiner Gnade richte er dich auf."
Nach dem tridentinischen Usus ist die Salbung der Sinne vorgesehen: gesalbt werden die Sinnesorgane (Augen, Ohren, Nase, Mund, Hand, Füße) mit dem Öl oder – falls dies nicht möglich ist – die Stirn. Der Priester spricht die Worte "Durch diese heilige Salbung und seine mildreichste Barmherzigkeit lasse dir der Herr nach, was du durch das Sehen (Hören, Riechen, Schmecken und Reden, Berühren, Gehen) gesündigt hast. Amen"; bei Salbung der Stirn wird diese Formel abgeändert "... was immer du gesündigt hast".
Materie der Krankensalbung
Bei der Krankensalbung wird nicht Chrisam, sondern Krankenöl (geweihtes Olivenöl, im Notfall ein anderes Pflanzenöl) verwendet. Dieses Krankenöl (lat.: oleum infirmorum) wird jedes Jahr in der Chrisammesse am Morgen des Gründonnerstags oder an einem früheren osternahen Tag vom Bischof im Konzelebration mit seinem Presbyterium geweiht und danach in die Pfarreien der Diözese verteilt. Dort soll es, zusammen mit den anderen Heiligen Ölen zu Beginn der Messe vom Letzten Abendmahl am Gründonnerstag oder zu einem anderen geeigneten Zeitpunkt feierlich in die Kirche hineingetragen und seine Bedeutung der Gemeinde jährlich aufs Neue erklärt werden. Sowohl die Chrisammesse als auch die heiligen Öle selbst sind Sakramentalien.
Der Bischof kann das Krankenöl in jeder von ihm geleiteten Feier der Krankensalbung weihen. In Notsituation darf jeder Priester, der die Krankensalbung vollzieht, innerhalb dieser Feier das Krankenöl weihen.
Spender der Krankensalbung
Das Sakrament wird heute durch den zuständigen Pfarrer gespendet. Kann die Erlaubnis des Ortsbischofs angenommen werden, dürfen es auch andere Priester spenden. Im Notfall darf und soll dieses Sakrament jedoch jeder Priester spenden. Wichtig für das Zustandekommen des Sakraments ist die entsprechende Absicht („Intention“) des Spenders, das Sakrament spenden zu wollen.
Die Frage nach dem Spender der Krankensalbung ist in den letzten Jahren aktuell geworden. Die aktuelle Rechtslage in dieser Frage ist klar. Im kirchlichen Gesetzbuch heißt es: „Die Krankensalbung spendet gültig jeder Priester, und nur er.“ (c.1003 § 1 CIC). Allerdings sind immer mehr Anfragen zu hören, die unter Berufung auf eine angebliche altkirchliche Praxis eine Ausweitung wünschen, nämlich, dass auch Diakone und Laien die Krankensalbung spenden dürfen. Ein Grund dafür ist sicherlich der immer größer werdende Priestermangel. Insbesondere in den Krankenhäusern sind immer weniger Priester und immer mehr Laien für die Seelsorge verantwortlich.
Versehgang
Wird die Krankensalbung Sterbenden gespendet, so wird der Kranke, soweit er hierzu jeweils noch in der Lage ist, auch mit den Sakramenten der Buße (vor der Krankensalbung) und der als Wegzehrung gespendeten Eucharistie (nach der Krankensalbung; daher heißen diese dann auch „Sterbesakramente“) versehen (daher der Name „Versehgang“). Gemäß vom Papst erteilter Vollmacht spendet der Priester zusätzlich den mit vollkommenem Ablass verbundenen apostolischen Segen.
Krankensalbung in der Praxis evangelisch-freikirchlicher Gemeinden
In der Verkündigung und Unterweisung wird die Krankensalbung als zeichenhafte Handlung für das heilende Handeln Jesu Christi der glaubenden Gemeinde angeboten. Wichtig für die Durchführung der Krankensalbung ist, dass der Kranke nach biblischer Anweisung danach verlangt und die Ältesten der Gemeinde zu sich rufen lässt: "Ist einer unter euch krank, so soll er die Ältesten der Gemeinde rufen, damit sie für ihn beten und ihn im Namen des Herrn mit Öl salben." (Jakobusbrief 5,14). Eine Ausnahme von dieser Regel wird gemacht, wenn Eltern die Gemeindeältesten zu ihrem erkrankten Kind rufen. Eine Salbung bereits Verstorbener findet jedoch nicht statt.
Spender der Krankensalbung sind in evangelisch-freikirchlichen Gemeinden die Ältesten der Gemeinde. Der Gemeindepastor ist als Mitältester in der Regel bei einer Krankensalbung anwesend, sein Mitwirken ist aber nicht unbedingt erforderlich. Da die neutestamentlichen Stellen, die vom Ältestendienst handeln, immer von einem Ältestenkollegium ausgehen, sollen auch bei der Krankensalbung nach Möglichkeit wenigstens zwei Gemeindeälteste präsent sein.
Materie der Krankensalbung
Bei einer freikirchlichen Krankensalbung wird schlichtes Pflanzenöl verwendet, mit dem das Haupt des Kranken (Psalm 23,5), manchmal auch der erkrankte Bereich des Körpers gesalbt wird. Das verwendete Öl bedarf keiner besonderen vorherigen Weihe. Es kann aber wohlriechendes Salböl sein.
Die Krankensalbung als Handlung
Eine vorgeschriebene Liturgie gibt es hier nicht. In der Regel hat die Krankensalbung jedoch folgenden Verlauf: Sie wird mit einem Gebet und Schriftlesung (Jakobusbrief 5,14-16) eröffnet. Danach berichtet der Kranke auf Nachfragen der Ältesten von seiner Krankheit und deren Verlauf. Die Ältesten und der Kranke bekennen voreinander ihre Schuld (Jakobusbrief 5,16) und sprechen sich gegenseitig im Namen Jesu Vergebung zu. Anschließend wird der Kranke im Namen Jesu mit Öl gesalbt. Die Ältesten legen ihm danach die Hände auf und beten für seine Genesung. Der Psalm 23 und/oder das Vater Unser sowie ein Segenswort beschließen die Krankensalbung.
siehe auch
Literatur
- Hans Mallau: Wenn du glauben könntest - Krankenheilung durch Gebet, Kassel (1975), [ISBN 3-7893-0483-2]
- Marc Retterath: Die Krankenliturgie der Trierer Kirche seit dem Konzil von Trient, Hamburg (2003) [ISBN 3-8300-0732-9]
- Benedikt Kranemann: Krankenöl. In: Reallexikon für Antike und Christentum 21. Stuttgart 2006, 915-965.
Weblinks
- katholische Kirche in Deutschland: Die Krankensalbung
- K. Hörmann: Krankensalbung - Lexikonartikel im Lexikon der christlichen Moral
- Erzbistum München: Der Ablauf einer Krankensalbung
Taufe | Konfirmation | Menschenweihehandlung | Beichte | Letzte Ölung | Priesterweihe | Trauung
Wikimedia Foundation.