Steuerlastquote

Steuerlastquote

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Volkswirtschaftliche Steuerquote

Volkswirtschaftlich versteht man unter Steuerquote (auch Steuerlastquote) den Anteil der erhobenen Steuern im Verhältnis zu einer anderen monetären Größe, wie dem Bruttonationaleinkommen oder dem Bruttoinlandsprodukt.

Sie wird beeinflusst vom Steuersatz einerseits, vom Vorhandensein von Steuerbefreiungen, Steuerschlupflöchern und Schwarzarbeit andererseits.

Eine hohe Steuerquote wird in der Regel gleichgesetzt mit umfangreicher staatlicher Umverteilung, fehlenden ökonomischen Anreizeffekten und geringer Attraktivität des Standorts aufgrund hoher Produktionsnebenkosten.

Bei einem gegebenen, unveränderten Steuerrecht und Besteuerungssystem ist die Steuerlastquote proportional zum Konjunkturverlauf und der Technik der Steuerzahlung. Ist der Quotient größer als 1, so ist ihre Aufkommenselastizität im Konjunkturverlauf steigend.

Die Steuerquote gibt nur einen groben Anhaltspunkt für die Gesamtbelastung einer Volkswirtschaft, da sie weder die Abgaben (siehe Abgabenquote), noch die Sozialversicherungsbeiträge beinhaltet. Sie sagt auch nichts über die Verteilung der Steuerlast aus. Diese wird u.a. durch Steuertatbestände, Steuerbefreiungen, die Möglichkeit des Steuerpflichtigen, seine Steuerlast zu überwälzen, das Verhältnis von direkten zu indirekten Steuern sowie durch die Steuerprogression beeinflusst. Die Steuerlastquote fließt als eine Komponente in die Betrachtung der Staatsquote ein, in die auch die wirtschaftlichen Aktivitäten z.B. von staatseigenen Unternehmen, wie z.B. Banken, Eisenbahnunternehmen, Post, Telekommunikation, Energieversorgungsunternehmen, Autobahnbetreibergesellschaften usw. eingehen.

Steuerquote in der Bundesrepublik Deutschland 1995-2007 [1]

Zur Berechnung der Steuerquote gibt es verschiedene Methoden der Abgrenzung:

  • Finanzstatistik (kassenmäßiges Steueraufkommen)
  • Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen (VGR)
  • Internationaler Vergleich (OECD)
Jahr Steuern insgesamt [2]
(Mrd. Euro)
Kassenmäßige Steuerquote [3]
(% vom BIP)
Steuerquote nach VGR [4]
(% vom BIP)
Steuerquote nach OECD [5]
(% vom BIP)
1991 338,4 22,0 % 22,0 % 22,1 %
1995 416,3 22,5 % 21,9 % 22,7 %
2000 467,3 22,7 % 24,2 % 22,7 %
2001 446,2 21,1 % 22,6 % 21,7 %
2002 441,7 20,6 % 22,3 %
2003 442,2 20,4 % 22,3 %
2004 442,8 20,0 % 21,8 % 20,7 %
2005 452,1 20,1 % 22,0 % 20,9 %
2006 488,4 21,0 % 22,8 % 22,0 %
2007 538,9 a) 22,2 % 23,8 %
2008 555,6 a)

a) Steuerschätzung 6./7. November 2007

Steuerquote im internationalen Vergleich 1990-2006 [6]

Nach den Abgrenzungsmerkmalen der OECD

Land 1990 1995 2000 2004 2005 2006
Deutschland 21,8 % 22,7 % 22,7 % 20,7 % 20,9 % 22,0 %
Belgien 28,1 % 29,2 % 31,0 % 30,8 % 31,5 % 31,1 %
Dänemark 45,6 % 47,7 % 47,6 % 48,1 % 49,2 % 48,0 %
Frankreich 23,5 % 24,5 % 28,4 % 27,3 % 27,8 % 28,1 %
Polen 25,2 % 22,4 % 20,0 % 20,7 %
Schweiz 19,9 % 20,3 % 23,1 % 22,0 % 22,6 % 23,0 %
Tschechien 22,0 % 19,7 % 22,1 % 21,6 % 20,4 %
Großbritannien 30,1 % 28,5 % 30,9 % 28,9 % 29,6 % 30,6 %
USA 20,5 % 20,9 % 23,0 % 19,2 % 20,6 % 21,4 %

Quellen:

  1. Deutsche Bundesbank, eigene Berechnungen, Monatsbericht des BMF
  2. Monatsbericht des BMF, Februar 2008, Seite 120
  3. Monatsbericht des BMF, Februar 2008, Seite 121
  4. Monatsbericht des BMF, Februar 2008, Seite 121
  5. Monatsbericht des BMF, Februar 2008, Seite 127
  6. Monatsbericht des BMF, Februar 2008, Seite 127

Betriebswirtschaftliche Steuerquote

Betriebswirtschaftlich beschreibt die Steuerquote den prozentualen Anteil der von einem Unternehmen abzuführenden Steuern am Jahresüberschuss vor Steuern.

Konzern-Steuerquote

Darunter versteht man das Verhältnis von Steueraufwand zu dem Gewinn vor Steuern, auch als ETR = Effective Tax Rate bezeichnet. Berechnung: (tatsächlicher+latenter Steueraufwand & Steuerertrag)/ handelsrechtlicher Ergebnis

Das Ziel ist die Minimierung der Steuerzahlungen.

Versorgungs-Steuerquote

Höhe und Entwicklung der Versorgungsausgaben sagen allein über die Tragfähigkeit des Versorgungssystems nur wenig aus. Entscheidend ist das Verhältnis der künftigen Versorgungsausgaben zum künftigen Bruttoinlandsprodukt (Versorgungsquote) und zu den künftigen Steuereinnahmen (Versorgungs-Steuerquote).

Als Versorgungs-Steuerquote wird der Anteil der Versorgungsausgaben an den Steuereinnahmen bezeichnet.

Die so ermittelte Versorgungs-Steuerquote, ist neben der Versorgungsquote eine wichtige Größe zur Beurteilung der Tragfähigkeit des Alterssicherungssystems und für die Finanzplanung der Gebietskörperschaften. Da die Steuereinnahmen den einzelnen Gebietskörperschaften zugeordnet werden, kann anhand der Versorgungs-Steuerquote die unterschiedliche Inanspruchnahme der Finanzkraft der Beschäftigungsbereiche verdeutlicht werden. Das ist deshalb von Bedeutung, weil die Versorgungsausgaben der Beamten, Richter, Berufssoldaten sowie deren Hinterbliebenen in der Regel aus dem laufenden Haushalt und somit grundsätzlich aus Steuereinnahmen finanziert werden. Die künftigen Steuereinnahmen werden auf der Grundlage einer konstanten Steuerquote aus dem Bruttoinlandsprodukt abgeleitet. Die Entwicklung der Versorgungsquote und der Versorgungs-Steuerquote gibt an, in welchem Umfang die Versorgungsausgaben das Bruttoinlandsprodukt und die Steuereinnahmen in Anspruch nehmen werden. Daraus lassen sich Folgerungen für die Nachhaltigkeit der Finanzierung des Versorgungssystems ableiten.

Siehe auch

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