Steuerreform 2000

Steuerreform 2000

Die Steuerreform 2000 wurde am 6. Juli 2000 vom Deutschen Bundestag mit dem Steuersenkungsgesetz beschlossen und ist am 1. Januar 2001 in Kraft getreten. Wesentliche Inhalte der Steuerreform sind die Senkung des Eingangs- und Spitzensteuersatzes in der Einkommensteuer, Erhöhung des Grundfreibetrags sowie die Entlastung von Unternehmen in Deutschland. Die letzte Stufe der Steuerreform ist am 1. Januar 2005 in Kraft getreten. Der Eingangssteuersatz liegt jetzt bei 15 % (1998: 25,9 %), der Spitzensteuersatz bei 42 % (1998: 53 %).

Die Steuerreform geht im Grundsatz auf den Koalitionsvertrag zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen von Oktober 1998 zurück. Dieser sah jedoch wesentlich geringere Steuersenkungen vor, in der dritten und letzten Stufe 2002 sollte der Spitzensteuersatz 48,5 % und der Eingangssteuersatz 19,9 % betragen.[1] Im Wahlprogramm zur Bundestagswahl 1998 hatte die SPD einen Spitzensteuersatz von 49 % und einen Eingangssteuersatz von 15 % angestrebt, wobei bei gesicherter Finanzierung auch eine noch stärkere Senkung erfolgen könnte. Diese Reform sollte schon bis zum 1. Januar 1999 verabschiedet werden, als eine SPD-Mehrheit im Bundesrat noch gesichert war.[2] Die leichte Differenz beim Spitzensteuersatz zwischen SPD-Wahlprogramm und Koalitionsvertrag ist auf die Grünen zurückzuführen, die sich für einen niedrigeren Spitzensteuersatz eingesetzt hatten.

Inhaltsverzeichnis

Gesetzgebungsverfahren

Der ursprünglich von der Bundesregierung im Februar 2000 eingebrachte und im Mai 2000 verabschiedete Gesetzentwurf zur Steuerreform beinhaltete die Senkung von Spitzen- und Eingangssteuersatz auf 45 und 15 %. Der oppositionsgeführte Bundesrat lehnte den Gesetzentwurf am 9. Juni 2000 ab und rief den Vermittlungsausschuss an. Für die Länder war die Reform ebenso wie für den Bund mit großen Einnahmeausfällen verbunden. Um den Bundesrat zum Einlenken zu bewegen, verschob Finanzminister Hans Eichel das Inkrafttreten der Steuerbefreiung für Veräußerungsgewinne um ein Jahr auf den 1. Januar 2002. Die FDP als damaliger Koalitionspartner der SPD in Rheinland-Pfalz forderte eine stärkere Senkung des Spitzensteuersatzes. Dieser Forderung wurde entsprochen, indem der Spitzensteuersatz entgegen dem Regierungsentwurf auf 42 % und damit um drei Prozentpunkte stärker als vom Bundestag beschlossen abgesenkt wurde.

Auch nach diesen Korrekturen kam insbesondere aus dem finanzschwachen Berlin (Große Koalition), aus Brandenburg (Große Koalition), aus dem hochverschuldeten Bremen (Große Koalition) und aus Mecklenburg-Vorpommern (SPD-PDS-Regierung) Widerstand. In der Folge bemühte sich die Bundesregierung, diesen Ländern durch finanzielle Zusagen entgegenzukommen. Berlin wurden 200 Millionen Euro für die Hauptstadtaufgaben Innere Sicherheit und Kultur (Sanierung von Museen) sowie für die Modernisierung des Olympiastadions in Aussicht gestellt. Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wurde seitens der Bundesregierung ebenfalls die Übernahme von ursprünglichen Landesaufgaben zugesagt. Bremen erhielt bis heute nicht eingelöste finanzielle Hilfszusagen in unbezifferter Höhe. In der Plenarsitzung des Bundesrates am 14. Juli 2000 wurde die Steuerreform schließlich auch von den genannten Ländern gebilligt, sodass sie in Kraft treten konnte. Die Vorgehensweise der Bundesregierung, sich die Zustimmung zum Gesetz mittels finanzieller Zusagen zu „erkaufen“, stieß in der Öffentlichkeit auf breite Kritik.[3]

Zielsetzung

  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft
  • Förderung von Wachstum und Beschäftigung
  • Steuergerechtigkeit, Transparenz und Planungssicherheit im Steuersystem
  • Steuerentlastungen für Arbeitnehmer, Familien und Unternehmen

Im Einzelnen:

  • Steuersatzsenkung bei der Körperschaftsteuer von bisher 40 % (Thesaurierungssatz) bzw. 30 % (Ausschüttungssatz) auf einheitlich 25 %
  • Wahlmöglichkeit für Personenunternehmen, sich wie eine Kapitalgesellschaft besteuern zu lassen („Optionsmodell“)
  • Ersetzung des Vollanrechnungsverfahrens bei der Körperschaftsteuer durch das Halbeinkünfteverfahren
  • Steuerbefreiung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften durch Kapitalgesellschaften

Einzelnachweise

  1. Koalitionsvertrag zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 20. Oktober 1998
  2. Wahlprogramm der SPD zur Bundestagswahl 1998
  3. Artikel in der Wochenzeitung DIE ZEIT vom 8. September 2005

Weblinks

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