Steuerstraftat

Steuerstraftat

in Deutschland

Für Steuerstraftaten gelten die allgemeinen Gesetze über das Strafrecht, soweit die Strafvorschriften der Steuergesetze nichts anderes bestimmen, § 369 II AO. Das Steuerstrafrecht unterscheidet Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten.

Zu den Steuerstraftaten (Zollstraftaten) gehören nach § 369 I AO:

  1. Taten, die nach den Steuergesetzen strafbar sind,
  2. der Bannbruch,
  3. die Wertzeichenfälschung und deren Vorbereitung, soweit die Tat Steuerzeichen betrifft,
  4. die Begünstigung einer Person, die eine Tat nach den Nummern 1 bis 3 begangen hat.


Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um folgende Einzeltatbestände:

Literatur

  • Hans W. Többens: Wirtschaftsstrafrecht, 1. Auflage 2006, Verlag Franz Vahlen, München, ISBN 3-8006-3362-0
  • Stefan Rolletschke: Steuerstrafrecht, 2. Auflage 2008, Carl Heymanns Verlag, Köln/München, ISBN 978-3-452-26723-8


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