- Stiftung Preußische Schlösser und Gärten
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Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
(SPSG)Zweck: Stiftung Vorsitz: Prof. Dr. Hartmut Dorgerloh Gründungsdatum: 1. April 1927 (als „Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten“) Sitz: Berlin Website: www. SPSG.de Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, kurz SPSG, wurde nach der Wiedervereinigung Deutschlands mit Staatsvertrag vom 23. August 1994 zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg als Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet. Am 1. Januar 1995 trat der Vertrag in Kraft.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Die SPSG ist ein Zusammenschluss der durch die Teilung Deutschlands entstandenen Verwaltungen der „Staatlichen Schlösser und Gärten Potsdam-Sanssouci“ (DDR) und der „Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten“ (West-Berlin). Diese Institutionen sind aus der preußischen „Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten“ hervorgegangen, die nach der Vermögensauseinandersetzung zwischen dem Haus Hohenzollern und dem preußischen Staat am 1. April 1927 gegründet worden war und 1945 aufgelöst wurde.
Die SPSG hat ihren Sitz in der brandenburgischen Landeshauptstadt Potsdam. Träger sind die Länder Berlin (21,35 %), Brandenburg (36,60 %) sowie der Bund (42,05 %). Weitere Unterstützung erhält die Stiftung durch zahlreiche Fördervereine und private Sponsoren.
Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg wurde in das im Jahre 2001 erschienene Blaubuch aufgenommen. Das Blaubuch ist eine Liste national bedeutsamer Kultureinrichtungen in Ostdeutschland und umfasst zur Zeit 20 sogenannte kulturelle Leuchttürme. Die Auswahl der Kulturstätten erfolgte auf Initiative des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien in Abstimmung mit den ostdeutschen Kultusministern.
Die Aufgaben der Stiftung
In über dreihundertjähriger Bautätigkeit entstanden durch die brandenburg-preußischen Herrscher Schlösser und Gartenanlagen von internationaler Anerkennung. 1990 wurden die Schlösser und Gärten in Potsdam, die auf Berliner Gebiet liegende Pfaueninsel sowie Schloss und Park Glienicke als Weltkulturerbe unter den Schutz der UNESCO gestellt.
Um die kulturhistorisch bedeutenden Anlagen und Gebäude zu erhalten, ist die SPSG nach dem Gesetz zum Staatsvertrag, Artikel 2 (1), verpflichtet:
- „…, die ihr übergebenen Kulturgüter zu bewahren, unter Berücksichtigung historischer, kunst- und gartenhistorischer und denkmalpflegerischer Belange zu pflegen, ihr Inventar zu ergänzen, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und die Auswertung dieses Kulturbesitzes für die Interessen der Allgemeinheit insbesondere in Wissenschaft und Bildung zu ermöglichen.“
Neben der denkmalpflegerischen Aufgabe und der Öffnung der Schlossanlagen für Besichtigungen werden jährlich Sonderveranstaltungen und Sonderausstellungen, vor allem zu Themen der preußischen Kulturgeschichte, durchgeführt. Konzerte, wie die „Schlössernacht“ in Potsdam-Sanssouci oder das „Kammeroperfestival“ in Rheinsberg, gehören seit Jahren zu den feststehenden, gut besuchten Veranstaltungen in den Schlossanlagen.
Liegenschaften der SPSG
Die Stiftung betreut und verwaltet mit rund 500 Angestellten in Potsdam, den Ländern Brandenburg und Berlin circa 300 bauliche Anlagen, davon über 150 historische Gebäude und knapp 800 Hektar Gartenanlagen, wobei die Potsdam-Berliner Kulturlandschaft den größten Teil bildet. Mit in Kraft treten des Staatsvertrags wurden der SPSG folgende Grundstücke und Gebäude mit Inventar übergeben:
Im Land Brandenburg
Gebäude und Parkanlagen in Potsdam:
- Park Sanssouci (289 ha) mit den Gebäuden Sanssouci, Neues Palais, Charlottenhof, Bildergalerie, Neue Kammern, Orangerieschloss, Drachenhaus, Belvedere auf dem Klausberg, Römische Bäder, Chinesisches Haus, Fasanerie, Meierei, Historische Mühle, Ruinenberg, Marstall sowie Parkarchitekturen und weitere Parkgebäude.
- Neuer Garten einschließlich des Heiligen Sees (146 ha) mit den Gebäuden Marmorpalais, Schloss Cecilienhof, Meierei, Orangerie, Gotische Bibliothek sowie Gartenarchitekturen und weitere Parkgebäude.
- Park Babelsberg (114 ha) mit den Gebäuden Schloss Babelsberg, einschließlich Küchengebäude, Dampfmaschinenhaus, Flatowturm, Gerichtslaube, Kleines Schloss, Matrosenhaus sowie diverse Nebengebäude.
Historische Gebäude in Potsdam außerhalb der Parkanlagen:
- Jagdschloss Stern, ehemaliger Marstall des Stadtschlosses, Dampfmaschinenhaus (Moschee), Kopfbau zum Langen Stall, Schloss Lindstedt, Belvedere auf dem Pfingstberg, Pomonatempel, Thiemann-Haus.
Schlossanlagen im Land Brandenburg:
- Schloss und Park Rheinsberg (27 ha), einschließlich aller Nebengebäude, Wasserflächen und Brücken, Schloss und Park Sacrow (38 ha), Schloss und Park Caputh (5 ha), Schloss und Park Königs Wusterhausen (5 ha), einschließlich der Nebenanlagen
Zur musealen Betreuung kamen im Jahr 2001 die Schlösser Oranienburg und Paretz hinzu.
Im Land Berlin
- Park Charlottenburg (55,44 ha) mit den Gebäuden Schloss Charlottenburg, Belvedere, Mausoleum, Schinkelpavillon
- Jagdschloss Grunewald
- Pfaueninsel (76 ha) mit dem Schloss Pfaueninsel und Parkgebäuden
- Park Glienicke (7,2 ha) mit Schloss Glienicke und einigen Parkgebäuden
- Schloss Schönhausen
Die Vermögensauseinandersetzung
Nach dem Ersten Weltkrieg und dem Ende der Monarchie wurde im November 1918 das Vermögen, der Grundbesitz und die Immobilien des Hauses Hohenzollern von der neuen Regierung beschlagnahmt. Nach achtjähriger Verhandlung zwischen dem ehemaligen Königshaus und dem preußischen Staat mit dem Ziel eines Vergleichs wurde am 26. Oktober 1926 ein „Gesetz über die Vermögensauseinandersetzung zwischen dem Preußischen Staat und den Mitgliedern des vormals regierenden Preußischen Königshauses“ verabschiedet.
Dem voraus ging ein von sozialdemokratischen und kommunistischen Parteien angestrebter Volksentscheid mit dem Ziel der entschädigungslosen Enteignung aller zweiundzwanzig Fürstenhäuser des Deutschen Reichs. Die am 20. Juni 1926 durchgeführte Abstimmung, die erste in der Weimarer Republik, brachte 14,5 Millionen Wahlstimmen, die einem „Gesetz zur Enteignung des Fürstenvermögens“ zusagten. Eine für die Durchführung erforderliche Stimmenzahl von mindestens 20 Millionen wurde jedoch nicht erreicht. (siehe: Fürstenenteignung)
In Folge weiterer Zugeständnisse von Seiten des Hauses Hohenzollern konnte im Oktober 1926 ein Vertrag zwischen dem ehemaligen Königshaus und der preußischen Regierung ratifiziert werden. Der als Eigentum verbliebene Immobilien- und Grundbesitz, der hauptsächlich im Osten des ehemaligen Deutschen Reichs lag, ging jedoch durch Zerstörung und Enteignung während und nach dem Zweiten Weltkrieg verloren. Nur ein Bruchteil des durch den Vertrag zugesprochenen Besitzes blieb erhalten. Heute ist nur noch die Burg Hohenzollern bei Hechingen (Baden-Württemberg) Eigentum des Hauses Hohenzollern.
Zur Verwaltung und Instandhaltung der in Staatsbesitz gekommenen Gebäude und Gartenanlagen wurde am 1. April 1927 die preußische „Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten“ gegründet, die die Schlossanlagen als Museen der Öffentlichkeit zugänglich machten. Auch hier gab es durch Kriegseinwirkung, Gebietsverlust und Beutenahme von Kulturgut durch die Sowjetarmee erhebliche Verluste. Obwohl 1955 und 1957/58 Kunstschätze aus der Sowjetunion nach Deutschland zurückkamen, fehlen in den Schlössern der SPSG bis heute mehr als 3.000 Ölgemälde, circa 1.000 Skulpturen, Tausende von Porzellanen, Möbel, 80.000 Bände aus den königlichen Bibliotheken und mehrere tausend Grafiken.
Siehe auch
Weblinks
- Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
- Kriegsverluste der Stiftung
- Fördervereine und Unterstützer der SPSG
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