- Stiftungsrat (ORF)
-
Der Stiftungsrat des ORF ist ein Organ des Österreichischen Rundfunks (ORF) und dient vorrangig der Kontrolle und Leitung der Rundfunkgesellschaft.
Die Aufgaben des Stiftungsrates sind ähnlich einem Aufsichtsrat bei einer Aktiengesellschaft. Der Stiftungsrat wählt den Generaldirektor mit einfacher Mehrheit und kann diesen mit 2/3 Mehrheit wieder abwählen und trifft Personalentscheidungen. Weiters setzt er das Programmentgelt und die Höhe der Werbegebühren fest. Weiters obliegt ihm die Entscheidung ob Verträge mit dem ORF der Öffentlichkeit publik gemacht werden dürfen.
Der Stiftungsrat existiert auf der Grundlage des ORF-Gesetzes, das am 5. Juli 2001 vom österreichischem Nationalrat mit den Stimmen der Abgeordneten von ÖVP und FPÖ beschlossen wurde. Dabei kam es zur Schaffung der drei Organe Generaldirektor, Stiftungsrat und Publikumsrat.
Das wichtigste Organ ist der Stiftungsrat, der aus 35 Mitgliedern besteht. Neun Mitglieder werden von der Bundesregierung entsandt. Jedes Bundesland entsendet ein Mitglied. Sechs Mitglieder werden aus dem Publikumsrat gewählt. Fünf Mitglieder kommen vom ORF-Zentralbetriebsrat. Sechs Mitglieder werden von den Parteien im Nationalrat gemäß ihrer Stärke gestellt. Der Stiftungsrat hat eine Funktionsdauer von vier Jahren. Mitglieder können auch vorzeitig abberufen werden.
Weblinks
- ORF-Stiftungsrat (Abgerufen am 19. September 2008)
Wikimedia Foundation.