- ORF-Publikumsrat
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Der Publikumsrat des ORF ist ein Organ des Österreichischen Rundfunks (ORF) und dient vorrangig der Wahrung der Interessen der Hörer und Zuschauer der Rundfunkgesellschaft. Er ist die Nachfolgeorganisation der Hörer- und Sehervertretung (HSV).
Die 35 Mitglieder des Publikumsrates setzen sich aus Vertretern von bedeutenden gesellschaftlichen Gruppen wie Kirchen oder der Gewerkschaft zusammen. Weiters bestellt der Publikumsrat drei Vertreter aus seinen Reihen in den Stiftungsrat. Sechs Mitglieder des Publikumsrates werden von den ORF-Kunden frei gewählt. Aus diesen sechs werden wiederum drei Mitglieder in den Stiftungsrat entsandt.
Der Publikumsrat existiert auf der Grundlage des ORF-Gesetzes, das am 5. Juli 2001 vom österreichischen Nationalrat mit den Stimmen der Abgeordneten von ÖVP und FPÖ beschlossen wurde. Dabei kam es zur Schaffung der drei Organe Generaldirektor, Stiftungsrat und Publikumsrat.
Weblinks
- Publikumsrat auf ORF.at (Abgerufen am 19. September 2008)
- Auszug aus dem ORF-Gesetz über den Publikumsrat (§§ 28–30 ORF-G; Abgerufen am 19. September 2008; PDF-Datei; 23 kB)
Kategorien:- Rundfunkrecht (Österreich)
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