- Stimmkreis
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Ein Stimmkreis ist nach dem Bayerischen Wahlsystem ein Teilraum eines Wahlgebietes bei den Wahlen zum Bayerischen Landtag und zu den bayerischen Bezirkstagen.
Anders als in den übrigen Bundesländern gibt es in Bayern keine einheitliche landesweite Listen für die Landtagswahlen, sondern Bezirkslisten. Daher gibt es bei den bayerischen Landtagswahlen eine erste Unterteilung des Wahlgebiets in Teilräume, die den Bezirken entsprechen und als „Wahlkreise“ bezeichnet werden, während für die weitere, feinere Unterteilung der Begriff „Stimmkreis“ verwendet wird. Dieser Begriff wird auch für die Bezirkstagswahlen verwendet.
Jeder Stimmkreis ist im Landtag bzw. Bezirkstag durch einen direkt gewählten Abgeordneten vertreten. Insoweit entspricht ein Stimmkreis in Bayern in etwa einem Wahlkreis bei den Landtagswahlen in anderen Bundesländern.
Für die Wahl zum Deutschen Bundestag gibt es keine Stimmkreise, hier treten die Parteien auch in Bayern mit einer einheitlichen Landesliste an, und das Wahlgebiet ist wie im übrigen Bundesgebiet in Bundestagswahlkreise unterteilt, die in ihrer Größe zwischen den Stimmkreisen und den Wahlkreisen der Bayernwahlen liegen.
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