- Stimmrecht (Politik)
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Stimmrecht bezeichnet allgemein die Befugnis, an einer Abstimmung teilzunehmen, und das zugehörige Stimmgewicht. Bei öffentlichen politischen Wahlen gehört es neben dem Wahlrecht, dem Initiativrecht, dem Referendumsrecht, dem Petitionsrecht zu den politischen Rechten. Besitzen ausländische Staatsangehörige dieses Recht, spricht man vom Ausländerstimmrecht. In der Schweiz kann das Stimmrecht auf Bundesebene etwa beim Urnengang über Volksinitiativen oder Referenden ausgeübt werden. Auf kantonaler und kommunaler Ebene bestehen weitere Ausprägungen des Stimmrechts.
Bei nichtöffentlichen Wahlen und und Abstimmungen können Teilnehmende Stimmrecht mit verschiedenen Stimmgewichten haben, zum Beispiel im Deutschen Bundesrat kleine und große Bundesländer.
Auch außerhalb der Politik wird von Stimmrecht und Stimmgewicht gesprochen, etwa in Vereinen, bei Wohnungseigentümerversammlungen oder bei Aktionärs- oder Hauptversammlungen (in der Schweiz Generalversammlung).
Siehe auch
- Stammaktie, Verbriefungsform des Stimmrechts von Aktiengesellschaften
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