- Stockangelrecht
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Der Stockangelschein ist eine „Bremensie“, die auf ein Jahrhunderte altes Stockangelrecht bremischer Bürger zurückgeht. Er gilt nur in der Freien Hansestadt Bremen und berechtigt Bremer Bürger ab 18 Jahren zum Angeln mit höchstens zwei Stockangeln in der Weser, der Kleinen Weser, der Lesum flussaufwärts bis zur Burger Straßenbrücke (in Burglesum) und dem tideabhängigen Teil der Geeste. Das Bremische Fischereigesetz (BremFiG § 9 Stockangelrecht bremischer Bürger) vom 17. September 1991 hat darauf Rücksicht genommen. Der Stockangelschein ist kein Fischereischein. Ausnahmen bilden die Bremer Häfen sowie Schon- und Naturschutzgebiete.
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