Strafanstalt Regensdorf

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Die Strafanstalt Pöschwies ist mit 436 Plätzen die grösste geschlossene Strafvollzugsanstalt der Schweiz und verfügt über 270 Personalstellen (Stand 2006). Sie wurde 1995 eröffnet und ersetzt die Strafanstalt Regensdorf aus dem Jahre 1901. Seit 2004 ist der sogenannte Erweiterungsbau doppelt belegt. Aus 60 Einzelzellen wurden 116 Gefängnisplätze geschaffen. Laut offizieller Statistik gibt es trotzdem keine Überbelegung. De facto beträgt die Belegung jedoch 114,7 % (56 Plätze sind doppelt und somit zu 100 % überbelegt) Dazu kommen noch die beiden Zweigbetriebe Kolonie Ringwil und Haus Lägern. Die Kolonie Ringwil ist eine offene Anstalt mit 60 Plätzen und 25 Personalstellen. Das Haus Lägern befindet sich gleich neben der Strafanstalt Pöschwies und hat 26 Plätze bei fünf Angestellten. Auch dies ist eine offene Anstalt, dient jedoch vorwiegend dem Vollzug der sogenannten Halbfreiheit (Beschäftigung ausserhalb der Anstalt).

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Strafanstalt in Regensdorf (1901–1995)

Die Justiz- und Baudirektion formulierte das Prinzip der Strafanstalt Regensdorf klar: Nur das, was unentbehrlich ist, um die Gesundheit und das Leben der Gefangenen zu erhalten, darf verlangt werden. Nur das Minimum von sanitärer Fürsorge, kein Übermass darf dem Gefangenen in der Gestaltung des Strafvollzuges zugesichert sein. Dieser Bau, auf solchen Grundsätzen errichtet, stand bis zum Jahre 1995. In diesen Zellen gab es weder fliessend Wasser noch eine Toilette. Die Gefangenen mussten in dafür bestimmte Eimer ihre Notdurft verrichten. Die Kreuzform der ehemaligen Anstalt ging auf folgende Überlegung zurück: Die leichte Übersicht und die notwendige Kontrolle der Oberleitung wird am besten durch einen sternförmigen Bau mit einem Mittelpunkt, von welchem strahlenförmig die einzelnen Flügel ausgehen, gesichert. Diese Anordnung und Gruppierung der für den Vollzug bestimmten Räume gibt der Aufsicht die Möglichkeit von einem Punkt aus in alle Teile der Anstalt zu sehen und jeden Vorgang im Innern der Anstalt zu beobachten. (Reform-Vorschläge für den Strafvollzug, von Dr. F.Curti, 1. Oktober 1891)

Im Folgenden sei die alte, nunmehr abgerissene Strafanstalt Regensdorf und die heutige Strafanstalt Pöschwies in Parallele gesetzt. So kommen die Unterschiede deutlicher zur Geltung.

Bauliches und Soziales im Vergleich (Strafanstalt Regensdorf (1901–1995) – Strafanstalt Pöschwies (ab 1995)

Bis 1972 wurde eine Frauenabteilung geführt. Danach wurden diese Plätze für Untersuchungshaft zur Verfügung gestellt. Der Kontakt zwischen den Geschlechtern war jedoch unterbunden. In der heutigen Strafanstalt Pöschwies sind nur Männer inhaftiert.

Von Anfang an wurde der Strafaufenthalt in Stufen oder Klassen unterteilt. Bei Eintritt bekam der Novize die Anstaltskleidung mit einem grossen, roten Tragnummernschild. Der Sträfling wurde mit Nummer angesprochen. Dieses Schild wurde erst 1968 durch ein kleines Kontrollschild mit Tragnummer auf der einen und Namen auf der anderen Seite ersetzt. Wollte der Sträfling mit Namen angeredet werden, so blieb die Nummer verdeckt und umgekehrt. Dieses System wurde bis 1975 beibehalten. Mit dem Eintritt wurden die Sträflinge kahlgeschoren. Das Tragen von Bart und Schnurrbart war bis 1960 verboten. Die Neulinge wurden vom Direktor empfangen. Die erste Klasse der Gefangenen wurde in Einzelhaft gehalten und arbeitete in der Zelle. Führte sich der Gefangene gut, so erfolgte der Arbeitseinsatz in den Anstaltshöfen und Werkstätten. Damit hatte der Häftling den Übertritt in die 2. Klasse geschafft. Hier durften die Haare etwas länger gehalten werden. Bewährte man sich weiter, so konnte man aufs Land umgeteilt werden und erhielt dazu noch verschiedene Begünstigungen. Dies war die 3. Klasse, die auch Urlaub erhalten konnte. Ab 1964 wurde der Urlaub nicht mehr von den Klassen abhängig gemacht. Der Vollzug ist auch heute noch in verschiedene Stufen aufgeteilt. Die ersten 4–6 Monate verbringt man im Eintrittspavillon. Danach wird man in den sogenannten Normalvollzug versetzt. Auch heute hält die Strafanstalt Pöschwies Anstaltskleidung fest; Privatwäsche ist verboten (Ausnahme Erweiterungsbau). Im Gegensatz zu früher wird der Gefangene mit dem Familiennamen angesprochen. Seit 1977 bestehen keine Vorschriften bezüglich Haartracht mehr. Die Gefangenen werden jedoch nicht mehr vom Direktor empfangen.

Die Besuchsregelung wurde ständig zugunsten der Gefangenen verbessert. Bis 1927 waren nur Besuche hinter Sprechgittern möglich, wobei auch noch ein Beamter dabeisass. Ab 1946 durften Zuchthäusler der 1. Klasse nur alle drei Monate besucht werden., zu Gefängnis verurteilte alle zwei Monate. In der 3. Klasse betrugen die Fristen einen Monat oder alle zwei Wochen einmal. Die Dauer betrug anfangs 15 Minuten, später eine halbe Stunde. Heute steht dem Gefangenen das grundrechtlich garantierte Minimum von einer Stunde Besuch in der Woche zu.

Bis etwa 1970 war es üblich, dass der Justizdirektor des Kantons Zürich die Strafanstalt in Regensdorf besuchte und die Gefangenen Gelegenheit hatten sich für eine Audienz zu melden. Heute kann der Gefangene höchstens den Direktor der Strafanstalt Pöschwies bei einer Audienz sehen, die er schriftlich einreichen und mit dem Abteilungsleiter vorbesprechen muss. Audienzen beim Justizdirektor sind nicht mehr möglich.

Bis 1905 bekamen die Gefangenen zum Essen Wein ausgeschenkt. In der heutigen Anstalt herrscht striktes Alkoholverbot.

Bis 1940 war es den Häftlingen verboten Zeitungen zu lesen. Danach wurden die Zeitungen zensuriert. Kritische Artikel (z. B. Gerichtsberichterstattungen) wurden herausgeschnitten oder abgedeckt. Beim Hofgang/Spaziergang mussten die Gefangenen mit auf dem Rücken verschränkten Armen u in zwei Schritt Abstant hintereinander im Kreis gehen. Sprechen war verboten; das Wechseln der Plätze auch. Erst 1970 wurde diese Art des Spazierens aufgehoben. Aus dieser Zeit stammt die noch heute geläufige Bezeichnung Pfahl für die Angestellten, da sie an den Ecken des Spazierhofs stillstanden und streng darauf achteten die Hofgangregeln durchzusetzen. Maximal drei Zeitungsabonnemente sind in der heutigen Strafanstalt Pöschwies erlaubt. Die eingehenden Zeitungen werden nicht zensuriert. Täglich ist den Gefangenen das grundrechtlich garantierte Minimum von einer Stunde Aufenthalt im Freien möglich. An Wochenenden sind es zwischen zweieinhalb und drei Stunden. Der Spazierhof im Normalvollzug ist recht gross. Die Gefangenen können Gewichte stemmen, Tischtennis, Fussball oder Basketball spielen. Die Billardtische sind praktisch unbrauchbar (filzähnlicher Teppich auf Betontischen mit stark lädierten Kugeln und krummen Stöcken). Auch das Krafttraining ist nur bei schönem und warmem Wetter möglich, da es keinen überdachten Platz hat.

Die Arbeitszeit betrug bis ca. in die 40-er Jahre täglich 11 Stunden. Es galt das Sprechverbot während der Arbeit, doch konnte dies nicht rigoros durchgeführt werden; Flüstern wurde geduldet. Das Licht wurde Abends um 20.15 Uhr gelöscht. Der 3. Klasse und den Verwahrten um 21.00. Uhr. Die Arbeitszeit beträgt heutzutage zwischen sechs und sieben Stunden. Sprechen ist erlaubt, zu viel reden wird rapportiert und sanktioniert. Das Licht wird nicht mehr ausgeschaltet.

Der Kirchenbesuch war bis etwa 1950 für alle Gefangenen obligatorisch. Heute ist der Kirchengang Häftlingen gewisser Abteilungen verwehrt. Die Kirche wurde durch einen runden Andachtsraum ersetzt, damit auch die muslimischen Gefangenen das Freitagsgebet durchführen können.

Bis in die 60er Jahre war der Briefverkehr der Gefangenen beschränkt und Briefpapier musste beim Oberaufseher bezogen werden. Extrabriefe benötigten eine Bewilligung. Die Korrespondenz wurde vom Direktor persönlich zensuriert. Der Oberaufseher kontrollierte die ausgehende Post. Der Briefverkehr ist heute praktisch unbeschränkt. Gleichwohl werden die Briefe zensuriert.

Seit 1960 war für einen halben Tag pro Woche ein Psychiater nebenamtlich in der Anstalt tätig. Täglich sind in heut in der Strafanstalt Pöschwies unzählige PsychiaterInnen und PsychologInnen des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes beschäftigt.

Ab 1964 war der Schulunterricht nicht mehr obligatorisch. Heutzutage gibt es zwar Lehrstellen, aber auf 400 Gefangene sehr wenige. Es müssen verschiedene Bedingungen für den Lehrbeginn erfüllt werden, so z. B. in der Regel eine Mindestaufenthaltdauer von acht Jahren.

Ab 1965 wurden die Erstmaligen in die Strafanstalt Saxerriet eingewiesen. Regensdorf wurde eine Anstalt für Rückfällige und Fluchtgefährliche. Die Trennung von Erstmaligen und Rückfalltätern war eine wertvolle Verbesserung. Heute sind über 80 % der Gefangenen erstmalige (Jahresbericht der Strafanstalt Pöschwies 2005).

1970/71 wurde die Revision der Hausordnung eingeleitet. Erstmals wurden Angestellte und Gefangene bei der Beratung miteinbezogen. Darauf wurde 1975 das Schweigegebot aufgehoben und langsam ein individueller Vollzug eingeleitet. Mit einem Jahr Verspätung wurde die Hausordnung an die Justizvollzugsverordnung vom 24. Oktober 2001 angepasst. Die Gefangenen wurden bei der Beratung nicht miteinbezogen.

1975 wurde ein Sozialdienst eingeführt.

1981 fanden Fernseher Einzug in die Zellen. Dazu war jedoch eine Revolte nötig. Die Miete für den Fernseher beträgt 20.- CHF monatlich. Auch PC’s sind erlaubt.

1990 wird ein Gefängnispsychiatrischer Dienst ins Leben gerufen.

Die Zellen: In der Strafanstalt in Regensdorf (ab 1901) bekamen die meisten Sträflinge eine eigene Zelle von ca. 8m2, und ein eisernes, aufklappbares Bett mit Eisenrahmen. Der Gefangene lag auf einem Spreusack oder einer mit Seegras gefüllten Matratze. Bis etwa 1968 wurde das Bett tagsüber an der Wand abgeschlossen. Ein Kopfkissen, zwei Leintücher und zwei Wolldecken gehörten dazu. Die Zellen hatten einen hölzernen, aufklappbaren Tisch (60x70cm) mit einer aufklappbaren Sitzbank. Anstelle eines WC’s mussten sich die Gefangenen mit einem Abortkübel begnügen. Fliessend Wasser gab es keines. Dafür aber eine elektrische Lampe mit Blechschirm. Der Zellenboden bestand aus glasierten Steinplatten, die sehr kalt waren, weshalb die Gefangene ab ca. 1950 zum Klapptisch ein Fussbrett bekamen. Mit den Jahren gab es geringfügige Änderungen im Inventar. Doch erst nach 1968 kam es zu einer Modernisierung des Zelleninventars. Die Seegrasmatratzen wurden durch Schaumstoffmatratzen ersetzt. Ein Tisch, ein Stuhl und ein Kleiderkasten wurden in die Zellen gestellt. Nun war es erlaubt die Zelle individuell auszuschmücken. Das Essen wurde nicht mehr aus Kesseln geschöpft, sondern in Porzellantabletts portioniert und diese wurden danach in der Küche gewaschen. Bis etwa 1958 durfte ein Spirituskocher in der Zelle gebraucht werden. Die heutigen Zellen sind geräumiger, haben Bodenheizung, ein WC und fliessend Wasser. Ein Schrank, ein Bett, ein Tisch mit Stuhl sind ebenfalls enthalten. Verschiedene Vorteile der alten Anstalt wurden mit Übertritt in die neue abgeschafft, so wurde z. B. das Kochen auf der Zelle verboten.

Es geht deutlich hervor, dass sich die Bedingungen mit den Jahren stetig verbesserten. Von kaum zumutbaren Zuständen in den Anfängen bis zum Jahre 1995, ist die heutige Situation durchaus annehmbar, wenn auch noch lange weit unter den Mindestgrundsätzen des Europarates. Doch wie man ebenfalls sieht gingen alle Verbesserungen zum Positiven immer äusserst zögerlich einher. Die Obrigkeit blockte vieles ab, meist aus Interessen der Kontrolle oder schlicht Verkennung der Lebensverhältnisse in der Strafanstalt.

Die verschiedenen Haftarten der Strafanstalt Pöschwies

1. Ankömmlinge werden grösstenteils im Eintrittspavillon (EP) untergebracht. Hier ist man die ersten Tage (bis zu zwei Wochen) in Einzelhaft untergebracht. D.h. bis auf eine Stunde im Spazierhof ist man dauernd in der Zelle eingesperrt, man isst darin, arbeitet darin usw. Danach darf man ausserhalb der Zelle einer Arbeit nachgehen. Nach 4–6 Monaten kommt man in den sogenannten Normalvollzug.

2. Die 60 Einzelzellen des sogenannten Erweiterungsbaus (EW) sind seit Anfang 2004 doppelt belegt. Sie sind für kürzere Strafen vorgesehen und es herrscht in vielen Punkten ein anderes Regime. So dürfen die Gefangenen z. B. ihre Privatkleidung tragen. Theoretisch herrscht also im EW eine Belegung von 200 %, was sicherlich nicht für den Schweizer Strafvollzug spricht.

3. Der Normalvollzug besteht aus acht innen getrennten Pavillons mit je 24 Zellen. Hier wird der Gefangene zur Arbeit in einem der anstaltsinternen Betriebe gezwungen. Er hat die Möglichkeit abends von Montag bis Freitag einen Freizeitkurs zu besuchen (Abendsport, Malen, Modellbau, diverse Sprachkurse, Schach, Gesprächsgruppen, Computerkurse u. Ä.) Während der Arbeitstage ist zwischen 12:15–13:15 Uhr Hofgang. Am Wochenende ist der Gefangene entweder Morgens von 8:15–12:30 Uhr offen, oder Nachmittags von 12:45–16:40 Uhr. Spazieren gehen kann er von 9:00–11:30 Uhr oder von 13:45–16:00 Uhr während der jeweiligen Öffnungszeit.

Dies ist der Weg, den die meisten Gefangenen gehen. Im folgenden die Abteilungen des sogenannten Spezialvollzugs:

4. Die strikte Einzelhaft als Disziplinarmassnahme, unter den Gefangenen und Angestellten Bunker genannt, ist die härteste Sanktion. Dafür sind spezielle Zellen vorgesehen, die nur einen Tisch, eine Bank, ein Bett und WC mit Lavabo enthalten. Alles fest betoniert. Kein Fernsehen, kein Radio, keinerlei Bücher oder Zeitungen, kein Empfang von Besuch und täglich eine halbe Stunde Hofgang. Der bestrafte Gefangene wird von jeglichem sozialen Kontakt isoliert. Die strikte Einzelhaft wird z. B. für Schlägereien oder sonstige, als schwere Disziplinarvergehen taxierte Vergehen, ausgesprochen und stellt durchaus keine Ausnahme dar. Sie ist nach § 136 der Justizvollzugs-Verordnung auf maximal 20 Tage beschränkt. Trotzdem wurde schon ein Gefangener 80 Tage in den Bunker gesteckt. Die Justizvollzugs-Verordnung wurde von der Anstaltsleitung eingehalten, indem er jeweils nach 20 Tagen für 24 Stunden aus dem Bunker kam, um ihn gleich danach wieder hinein zu setzen.

Innerhalb der strikten Einzelhaft existiert noch eine verschärfte Version. Es handelt sich dabei um eine Zelle, die neben einem Fenster und einem Bett absolut nichts enthält. Kein fliessendes Wasser, keine Toilette. Sie dient der Stichprobeweisen Überprüfung der Sträflinge auf Drogenkonsum und –schmuggel, seltener geschieht dies in begründeten Verdachtsfällen. Die einzige Möglichkeit für den Stuhlgang ist der Druck auf den Alarmknopf. Darauf erscheinen mehrere Wärter und führen den Gefangenen in einen speziellen Raum in dessen Mitte sich eine extra dafür gebaute Apparatur mit Klo befindet. Zum Klo steigt er drei Tritte hinauf und muss unter ständiger Beobachtung der unmittelbar anwesenden Wärter den Stuhlgang erledigen. Dieser wird dann aufgefangen und durch Gitter und Siebe soweit zerstückelt, dass auch das kleinste Deliktsgut gefunden wird. Der Gefangene muss drei Mal zum Stuhl gehen, damit er wieder in die eigene Zelle entlassen wird. Der Spaziergang findet unter ständiger Begleitung zweier Wärter im Spazierhof der FG statt.

5. Die Sicherheitsabteilung (SA) für Insassen mit überdurchschnittlicher Gefahr für Personal und Mitinsassen sowie mit einem erheblichen Gefährdung(s)potenzial für die Öffentlichkeit im Falle einer Flucht (Merkblatt über Vollzugsbetriebe, Strafanstal Pöschwies). Diesen Gefangenen ist auch der Besuchspavillon nicht zugänglich. Wenn sie Besuch haben, dann in einem Raum mit Trennscheibe. Sie werden in Einzelhaft, wie während der Untersuchungshaft, gehalten, mit der zusätzlichen Einschränkung, dass sie auch beim Spaziergang alleine, höchstens zu zweit sind. An den Arbeitstagen haben sie einen einstündigen Spaziergang in einem speziellen Hof, der mit einem engmaschigen Gitter überspannt ist, um eine Flucht zu verunmöglichen. Es gibt Gefangene die jahrelang unter diesen Bedingungen gehalten werden.

6. In die sogenannte Abteilung für Fluchtgefährliche (FG) werden neben Gefangenen, die zu flüchten versuchten oder denen es gelang, auch willkürlich Gefangene eigewiesen, die aufgrund eines Katalogs als genehmigungs- und meldepflichtige Fälle eingestuft werden. Das Mittag- und das Abendessen dürfen die Häftlinge in einem Gemeinschaftsraum gemeinsam einnehmen. Alle zwei Tage dürfen die Gefangenen in einen Kraftraum und zweimal in der Woche haben sie die Möglichkeit in der Turnhalle eine Stunde Fussball zu spielen. An Arbeitstagen haben sie einen einstündigen Spaziergang im selben Hof wie die Gefangenen der SA. Am Wochenende ist der Spaziergang wie im Normalvollzug gestaltet. Verschiedenste Sicherheitsvorkehrungen erschweren den Gefangenen den Aufenthalt, so z. B. die dreifache Vergitterung der Fenster.

7. Die Abteilung für Suchtprobleme (Asp) ist für Gefangene mit einer ausgeprägten Suchtproblematik oder für Kranke, die im freien Betrieb des Normalvollzugs nicht untergebracht werden können. Sie sind von den übrigen Gefangenen fast vollends abgeschottet, arbeiten auch innerhalb des Pavillons und haben einen eigenen Spazierhof. Sie haben in vielen Bereichen kleine Erleichterungen, so dürfen sie z. B. am Wochenende selber kochen. Die Nahrungsmittel dafür beziehen sie von der anstaltsinternen Küche.

8. Die Abteilung für Langstrafige (LS) ist für Gefangene mit Strafen von mindestens 10 Jahren vorgesehen, wobei die keine ultimative Voraussetzung ist. Es herrscht dasselbe Regime wie im Normalvollzug mit einigen Erleichterungen. Dazu gehört unter anderem, dass der Gefangene am Wochenende durchgehend geöffnet ist und der Pavillon über einen eigenen Spazierhof und einen eigenen (kleinen) Kraftraum verfügt. Auch hier ist das Kochen am Wochenende gestattet.

9. Die Integrationsabteilung (IG) ist für Gefangene vorgesehen, die den Anforderungen im Normalvollzug vorläufig oder dauernd nicht gewachsen sind oder ein primär therapeutische ausgerichtetes Regime benötigen. Auch hier arbeiten die Gefangenen (bis auf seltene Ausnahmen) im selben Pavillon.

10. Die Rückversetzung in Einzelhaft als Disziplinarmassnahme bedeutet in der Strafanstalt Pöschwies den Ausschluss von der Arbeit und die Streichung des Verdienstes an diesen Tagen, während die Freizeit mit den übrigen Gefangenen verbracht werden kann. Sie wird z. B. bei Arbeitsverweigerung ausgesprochen und mit Fernsehentzug gekoppelt.

Quellen

Weblinks

47.4327777777788.47472222222227Koordinaten: 47° 25′ 58″ N, 8° 28′ 29″ O; CH1903: (678164 / 254069)


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