- Strahlungswirkungsgrad
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Für gasbetriebene Infrarotheizungen gilt neben der Gasgeräterichtlinie (90/396/EWG), die eine rationelle Energienutzung vorschreibt, auch der Strahlungswirkungsgrad bzw. Infrarotanteil als Beurteilungskriterium für Hellstrahler und Dunkelstrahler. Entscheidend für die Wirtschaftlichkeit ist nicht der feuerungstechnische Wirkungsgrad, sondern der in DIN EN 416-2/419-2 beschriebene Strahlungswirkungsgrad.
Nachdem es in England, Belgien, Holland, USA und Kanada bereits Subventionsprogramme gibt, in dem Geräte mit einem Strahlungswirkungsgrad von über 50 % steuerlich begünstigt werden, ist der Trend eindeutig. Weiterhin wird es aus Herstellersicht zukünftig europaweit von Interesse sein, Geräte aus Wettbewerbsgründen nach dem Strahlungswirkungsgrad beurteilen zu lassen. Strahlungswärme spart deutlich Energie gegenüber herkömmlichen Heizsystemen, z.T. bis zu 50%. Daraus resultiert, dass höhere Strahlungswirkungsgrade höhere Energieeinsparung bringen.
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