- Strausswirtschaft
-
Eine Straußwirtschaft ist ein von Winzern und Weinbauern saisonal geöffneter Gastbetrieb, in dem sie zu bestimmten Zeiten ihren selbsterzeugten Wein direkt vermarkten. Es sind auch die Begriffe Besenwirtschaft und Besenschänke, Rädlewirtschaft sowie Hecken- oder Häckerwirtschaft verbreitet.
Inhaltsverzeichnis
Definition
Eine Straußwirtschaft ist grundsätzlich mit dem Ausschank von selbst erzeugtem Wein durch einen Winzer in dessen Räumen oder Weinkeller verbunden. Die Straußwirtschaft fällt nicht unter den Begriff des Gewerbes und ist daher erlaubnis- und abgabenfrei. Die Erlaubnisfreiheit liegt jedoch nur vor, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, die in den Bundesländern teilweise unterschiedlich geregelt sind, aber in wesentlichen Punkten übereinstimmen (siehe dazu Abschnitt Rechtliches).
Die Räumlichkeiten für eine Straußwirtschaft weisen unterschiedlichen Charakter auf, neben gaststättenähnlich eingerichteten Besen findet sich auch die Scheune, die mit einfachen Sitzbänken provisorisch umgebaut wurde. In früheren Jahrzehnten sollen die Winzer auch schon mal ihre Wohnung oder den Viehstall ausgeräumt haben. Buschenschank oder Heuriger wird diese Form der Gastwirtschaft in Österreich genannt. Der Name leitet sich ab von einer Stange, an die vor dem Eingang ein Föhrenbusch oder Reisigbesen gesteckt wird. Damit zum zweiten Ausdruck: "Ausg'steckt is'". Damit wurde in früheren Zeiten dem Steuereintreiber die Steuerpflicht "kundgetan". Die "Buschenschank" und das "Ausg'steckt is'" gehen auf eine Verordnung Kaiserin Maria Theresias zurück.
Entstehung
Als historisches Vorbild für die Straußwirtschaft wird meist der Erlass Capitulare de villis vel curtis imperii Karls des Großen aus dem Jahr 791 zitiert - in diesem wurde angeblich den Winzern der Betrieb von "Kranzwirtschaften" erlaubt, die durch einen ausgehängten Kranz aus Reben oder Efeu kenntlich gemacht wurden.
Speisenangebot
Die typischen, in Straußwirtschaften angebotenen Gerichte sind in der Regel einfach und beinhalten u.a.
- Schlachtplatte (Blutwurst/Leberwurst und Sauerkraut)
- Spundekäs in Rheinhessen und im Rheingau
- Weck, Worscht un Woi in Rheinhessen, Rheingau und der Pfalz
- Pfälzer Saumagen (in der Pfalz)
- Maultaschen mit Kartoffelsalat (in Württemberg)
- Wurst-/Käseplatte (Winzerteller)
- Wurstsalat
- Zwiebelkuchen
- Flammkuchen
- Bratwurst und Kraut
- Blaue Zipfel (in Franken)
- angemachter Camembert (in Franken)
- Kuhkäs (in Franken)
Aufwändige Gerichte sind nicht erlaubt.
Rechtliches (DE)
Fast überall gelten Straußwirtschaften nicht als erlaubnispflichtige Gaststättenbetriebe, d.h. sie bedürfen keiner Gaststättenkonzession. Allerdings muss der Zeitraum des Ausschankes vom Betreiber im Voraus dem Gewerbeamt angezeigt werden. Die Straußwirtschaft darf u.a. nicht mit einem Beherbergungsbetrieb oder einem Handelsgewerbe verbunden sein. Der Ausschank muss am Ort der Erzeugung erfolgen. Ein Anmieten von Räumlichkeiten zum Ausschank ist unzulässig.
Es sind unter anderem folgende Regeln zu beachten:
- Der Ausschank darf an maximal 4 Monaten im Jahr erfolgen.
- Die Ausschankzeit darf in 2 Zeiträume geteilt werden.
- Es dürfen max. 40 Sitzplätze zur Verfügung stehen. Wieviele Leute sich später tatsächlich auf den Bänken drängeln oder ihren Wein im Stehen trinken, ist allerdings nicht geregelt. Ausnahme: In Rheinland-Pfalz gibt es keine Beschränkung der Sitzplätze.
- Es dürfen nur kalte und einfache warme Speisen angeboten werden. Als Beispiel nennt die Verordnung heiße Würstchen und Rippchen mit Sauerkraut. Auch Kuchen und eine Tasse Kaffee dürfen im Angebot sein.
- Bier und andere alkoholische Getränke (außer Wein) dürfen nicht gereicht werden. Selbstgebrannte Spirituosen sind jedoch zulässig.
- Neben Wein und/oder Apfelwein muss auch mindestens ein alkoholfreies Getränk angeboten werden; dass es sich dabei um reines Leitungswasser handelt, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Regionale Bezeichnungen
Die Strauß(en)wirtschaft findet man in fast allen Weinbaugebieten Deutschlands, wird jedoch v.a. an der Ahr, in Baden, im Rheingau, in Rheinhessen, in der Saale-Unstrut-Region, in Sachsen und der Pfalz, an Mosel, Saar, Ruwer und an der Nahe so bezeichnet. Der Name kommt daher, dass zum Zeichen, dass der Gastbetrieb geöffnet hat, ein Strauß, z.T. mit bunten Bändern, an den Eingang gehängt wurde.
In Württemberg nennen sich derartige Einrichtungen Besen oder schwäbisch Besa. Der Name Besen leitet sich vom Reisigbesen an der Tür ab, mit dem der Besen anzeigt, dass er geöffnet ist. Häufig wird als zusätzliches Signal eine meist rote Glühlampe verwendet. Besen sind vor allem in den Großräumen Stuttgart und Heilbronn verbreitet. Auch gebräuchlich ist der Name Rädle bzw. Rädlewirtschaft, vor allem in der Bodenseeregion.
In Franken werden derartige Gaststätten als Häckerwirtschaft (von Häcker = fränkisch für Winzer) oder Heckenwirtschaft (bzw. kurz Häcke/Hecke) bezeichnet.
Eine ähnliche Tradition gibt es auch mit Bier, den Zoigl.
Österreich
In Österreich heißt eine Straußwirtschaft Heuriger oder Buschenschank, kenntlich durch einen grünen "Buschen", wie in Wien, oder einem geflochtenen Strohkranz, wie in Teilen von Niederösterreich.
Schweiz
Diese besondere Form von „Ausschankflächen und Gastwirtschaften“ als Nebenerwerb landwirtschaftlicher Betriebe ist in der Schweiz in den jeweiligen kantonalen Gastgewerbegesetzen geregelt und heißt je nach Region auch „Besenbeiz“, „Besenwirtschaft“ oder „Buschenschenke“.
Weblinks
Wikimedia Foundation.