- Straßenverkehrsdelikte
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Das Verkehrsrecht umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit der Ortsveränderung von Personen und Gütern in Verbindung stehen. Es ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet, das sich aus verschiedensten Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt. Aufgrund der Verschiedenheit der zu regelnden Anforderungen kann es nur schwerlich in einer Kodifikation erfasst werden und ist daher einer detaillierten Gesetzgebung unterzogen.
Inhaltsverzeichnis
Systematisierung
Eine mögliche Einteilung stellt die Unterscheidung in Vorschriften des öffentlichen Rechts und in Vorschriften des Privatrechts dar. Zum öffentlichen Verkehrsrecht zählen das Verkehrsverwaltungsrecht (z.B. Erteilung einer Fahrerlaubnis) und das Verkehrsstraf- und -bußgeldrecht (z.B. Verwarngeld wegen Parkverstoß). Das private Verkehrsrecht lässt sich unterteilen in Verkehrsvertragsrecht (z.B. Frachtvertrag) und Verkehrshaftungsrecht (z.B. Schadenersatz).
Eine weitere mögliche Unterteilung des Verkehrsrechts ist eine Einteilung in allgemeines Verkehrsrecht und besonderes Verkehrsrecht. In Anlehnung an die verschiedenen Verkehrsträger gliedert sich das besondere Verkehrsrecht in Schienenverkehrsrecht, Straßenverkehrsrecht, Luftfahrtrecht, Wasserverkehrsrecht und Seerecht.
Straßenverkehrsrecht
Deutschland
Im Straßenverkehr ist das Straßenverkehrsrecht im Alltag jedes Bürgers von großer Bedeutung.
Es umfasst im wesentlichen folgende Teilbereiche:
- Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht (z. B. Haftung bei Unfällen) und das Verkehrsvertragsrecht (Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, Reparaturen etc.)
- Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgelder, Verwarnungen)
- Fahrerlaubnisrecht
- Zulassungsrecht
Tangiert sind auch die Rechtsvorschriften über Planung, Straßenbaulasten etc.
Wesentliche Regelungsmaterien sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Das Straßenverkehrsrecht ist damit typisches Ordnungsrecht, das durch Bundesrecht bestimmt wird. Für die einzelnen Rechtsbereiche sind unterschiedliche Behörden (z. B. Straßenverkehrsbehörde, Ordnungsamt, Staatsanwaltschaft etc., aber auch Beliehene (also Private, die mit der Ausübung hoheitlicher Aufgaben betraut wurden, das bekannteste Beispiel dürfte der TÜV sein)) zuständig.
Das Straßenverkehrsrecht (als „Recht der Straße“) ist an die Widmung der Straße nach Straßenrecht gebunden, jedoch gilt das Straßenverkehrsrecht auch auf (nichtgewidmeten) Privatstraßen, wenn auf diesen allgemeiner Verkehr stattfindet. Es bezieht sich auf die Regelung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Straße. Es findet überall dort Anwendung, wo eine Verkehrsfläche für die Allgemeinheit zugänglich ist, wo also mit anderen Worten öffentlicher Verkehr stattfindet, zum Beispiel auch auf Parkplätzen oder Parkhäusern von Kaufhäusern.
Österreich
Das Straßenverkehrsrecht wird hier durch eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen geregelt. Die wichtigsten sind:
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Kraftfahrgesetz (KFG)
- Führerscheingesetz (FSG)
Straßen- und Wegerecht
Das Straßen- und Wegerecht ist kein Verkehrsrecht, bestimmt es aber als „Recht an der Straße“ und gehört daher zum öffentlichen Recht. Das Straßenrecht ist vorrangiges Recht, das im Regelfall Landesrecht ist (Straßengesetz), Bundesrecht nur im Bereich der Bundesfernstraßen (Bundesstraßen und Autobahnen, Bundesfernstraßengesetz). Es bestimmt die Benutzung der Straße im Rahmen der Widmung. Die Widmung sieht mehrere Gebrauchsformen vor: den Gemeingebrauch, den Anliegergebrauch, die öffentlich-rechtliche Sondernutzung und die zivilrechtliche Sondernutzung. Zuständige Behörde ist der Straßenbaulastträger bzw. die Straßenaufsichtsbehörde.
Personen- und Güterverkehr international
Ergänzend zu nationalen Regelungen gibt es zwischenstaatliche Vereinbarungen, die vor allem den Personen- und Gütertransport auf der Straße regeln. So findet sich das Internationale Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 im deutschen Recht als IntKfzV wieder. Gerade im Güterverkehr gibt es aber eine ganze Reihe an Normen aus dem europäischen Recht, die teilweise in nationales Recht umgesetzt wurden bzw. unmittelbar gelten. Das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) vereinheitlicht Teile des internationalen Transportrechts.
Bundesaufsichtsbehörde v. a. für den technischen Bereich des Straßenverkehrs ist das Kraftfahrtbundesamt (KBA) mit Sitz in Flensburg.
Luftfahrtrecht
Im Luftverkehr bezeichnen Verkehrsrechte zunächst internationale Vereinbarungen über die Verkehrszulassung von Fluglinien, siehe auch Freiheiten der Luft. Das eigentliche Luftfahrtrecht umfasst nicht nur nationale, sondern in großem Umfang auch internationale Rechtsvorschriften. Internationales Einheitsrecht wurde insbesondere durch das Warschauer Abkommen vom 12. Oktober 1929 und das daran anknüpfende Montrealer Übereinkommen vom 28. Mai 1999 geschaffen sowie im Geltungsbereich des Rechts der Europäischen Union durch die EG-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 vom 11. Februar 2004.
Bundesaufsichtsbehörde v. a. für den technischen Bereich des Luftverkehrs ist das Luftfahrtbundesamt (LBA) mit Sitz in Braunschweig.
Eisenbahnrecht
Das Eisenbahnrecht umfasst alle Vorschriften für den Bau und Betrieb von Schienenfahrzeugen. Das bisher überwiegend national aufgebaute Vorschriftenwesen wird in zunehmendem Umfang ebenfalls von internationalen Vereinbarungen bestimmt. In Deutschland ist dabei die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) von besonderer Bedeutung. Im internationalen Eisenbahnverkehr wurde durch das Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) und die dazugehörigen Anhänge A (CIV, Personenverkehr) und B (CIM, Güterverkehr) Einheitsrecht geschaffen.
Eine Sonderform des Verkehrsrechts ist das Magnetschwebebahnrecht.
Bundesaufsichtsbehörde sowohl für Eisenbahnen wie für Magnetschwebebahnen (dies sind juristisch keine Eisenbahnen!) ist das Eisenbahnbundesamt (EBA) mit Sitz in Bonn.
Straßen- und U-Bahnen unterliegen der Bau- und Betriebsordnung für Straßenbahnen; sie werden von dafür bestimmten Behörden der einzelnen Bundesländer überwacht. Schmalspurbahnen unterliegen der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen (ESBO), die ebenfalls von den Ländern überwacht wird.
Recht der Wasserstraßen
Die meisten Wasserstraßen (große Flüsse und Kanäle) befinden sich in Deutschland im Besitz des Bundes. Es gibt diverse Rechtsvorschriften über die Nutzung bis hin zu den Zulassungen für die Führung von Schiffen aller erdenklichen Größenklassen.
Seerecht
Das Seerecht entstammt internationalen Übereinkünften. Bedeutend sind neben den Schiffsregistern vor allem die Seegerichte und die Anforderungen für den Erwerb des Kapitänspatentes.
Literatur
- Hentschel: Straßenverkehrsrecht 38. Auflage C.H. Beck Verlag, 2005, ISBN 978-3-406-52996-2
- Ferner (Hrsg.): Handbuch Straßenverkehrsrecht. 2. Auflage. Nomos Verlag, 2006, ISBN 3-832-91281-9
- Berr/Krause/Sachs: Drogen im Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl., C.F. Müller-Verlag, 2007, ISBN 3-8114-0845-3
- Strehl: Recht im Straßenverkehr, 26. Auflage, Verlag Heinrich Vogel, 2006, ISBN 3-574-27311-8
- Spreng: Das neue Straßenverkehrsrecht, Beck-Rechtsberater im dtv, ISBN 3423506334
Siehe auch
Weblinks
- Aufsätze zum Straßenverkehrsrecht aus der Zeitschrift Straßenverkehrsrecht - SVR
- Gesetze im Internet (Onlineversion)
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