Streckengeher

Streckengeher

Ein Streckenwärter, auch als Streckenläufer, Gleisgänger oder Streckengänger/-geher bezeichnet, ist ein Eisenbahnbediensteter, dessen Aufgabe es ist, den gesamten ihm zugeteilten Abschnitt einer Eisenbahnstrecke regelmäßig abzugehen und zu kontrollieren. Auch bei Seilbahnen werden Streckengänger eingesetzt.

In der Schweiz sind unter anderem bei der Rhätischen Bahn weiterhin Streckenläufer im Einsatz, ansonsten ist der Beruf weitgehend ausgestorben. Bei der Deutschen Bundesbahn gibt es seit 1988 keine Streckenläufer mehr.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben des Streckenwärters

Hauptaufgabe des Streckenwärters ist die Kontrolle des ihm übertragenen Streckenabschnitts auf Veränderungen und Beschädigungen am Gleis wie Schienenbrüche oder Spurveränderungen und die Einleitung der notwendigen Maßnahmen. Behebbare Zustandsänderungen, wie locker gewordene Gleisbefestigungen, behebt der Streckenwärter mit dem mitgeführten Werkzeug umgehend selbst. Nicht sofort behebbare Mängel müssen markiert, im Dienstbuch eingetragen und umgehend dem zuständigen Bahnmeister gemeldet werden. In dringenden Fällen muss der Streckenwärter für eine Sperrung der Strecke sorgen und notfalls Züge anhalten.

Neben dem Oberbau kontrolliert der Streckenwärter Schranken, Fernsprecher und sorgt besonders in den Sommermonaten für die Räumung brennbarer Gegenstände aus der Umgebung der Gleise, nicht nur auf mit Dampflokomotiven befahrenen Strecken.

Ursprünglich wurden die Streckenabschnitte bis zu drei mal täglich kontrolliert. Mit Fortschreiten der Oberbautechnik und dem damit geringerem Wartungsaufwand wurden im Lauf der Zeit die Intervalle – bei durchgehend geschweißtem Gleis auf eine Woche – gestreckt und die zu kontrollierenden Abschnitte auf bis zu 20 km verlängert. Mancherorts wurden auch Schienenfahrräder oder Gleiskraftwagen zur Kontrolle eingesetzt.

Ausrüstung und Sicherheit

Zur Ausrüstung des Streckenwärters gehört ein Schraubenschlüssel und anderes Werkzeug, Signalflagge, Signalhorn und Knallkapseln, um Züge anhalten zu können. Zusätzlich muss der Streckenwärter eine richtig zeigende Uhr und einen aktuellen Fahrplan mitführen.

Die Arbeit im Gleis birgt erhebliche Gefahren für den Streckenläufer. Um diese auf ein Minimum zu reduzieren, gibt es eine Reihe von Vorschriften. So muss sich der Streckenläufer beim zuständigen Fahrdienstleiter melden, und das Dienstbuch einsehen, in dem allfällige betriebliche Fahrplanabweichungen (Verspätungen, Vorsprungfahren, Verkehr von Sonderzügen) eingetragen sind. Er muss sich bei jedem Streckenfernsprecher melden. Auf zweigleisigen Strecken hat er immer jenes Gleis zu begehen, das entgegengesetzt zur Fahrtrichtung ist. Wenn eine Strecke mit Gleiswechselbetrieb ausgestattet ist, darf das Gegengleis nur nach erfolgter Verständigung des Streckenläufers befahren werden. Kann ein Streckenläufer von einer Fahrplanabweichung nicht verständigt werden, darf der Zug nur nach Ausfolgung eines Vorsichtsbefehls abgelassen werden.

Ersatz

Mit der Entwicklung von neuen Oberbauformen sowie durch den Einsatz von von regelmäßig verkehrenden Gleismesstriebwagen wie der Baureihe 725/726, Ultraschallschienenprüfzügen und anderen Einrichtungen zur Messung der Schienenoberfläche ist der Einsatz von Streckengängern immer mehr zurückgedrängt und heute nur noch in Ausnahmefällen notwendig. Nur bei Vorliegen besonderer Umstände, wie Lawinengefahren oder Hochwässer, kommen Streckenläufer selbst heute noch zum Einsatz.

Sonstiges

Selbst außerhalb des Dienstes waren Streckenläufer oft als solche erkennbar, da diese im Lauf der Zeit eine „automatisierte“ Schrittweite entwickelt hatten, der sich am Schwellenabstand der jeweiligen Strecken orientierte. Je nach Strecke lag dieser bei 55 bis 65 Zentimeter.

Der einsame Beruf des Streckengehers (Streckenläufers) hat auch Einzug in den Film gefunden. Im Film „Wallers letzter Gang“ (Deutschland, 1998) beschreibt der Regisseur Christian Wagnereinfühlsam, aber auch spannend die Geschichte eines Streckengehers (dargestellt von Rolf Illig) der Bahn erzählt, dessen Linie stillgelegt wird.“ „Wallers letzter Gang“ wurde mit dem Bayerischen Filmpreis 1988, dem Preis der deutschen Filmkritik 1989 und dem Bundesfilmpreis 1989 ausgezeichnet.[1]

Vorschriften

  • DRG: DA Ba-Schra – Dienstanweisung für die Bahnwärter und Schrankenwärter vom 1. April 1932
  • DB: DS 814 – Vorschrift für den Schranken- und Streckenwärterdienst (VSS) vom 28. Mai 1972
  • DR: DV 816 Th.1 – Dienstvorschrift für die Prüfung des Oberbaues und der Streckenanlagen, Teilheft 1: Aufgaben des Streckenwärters (vom 1. März 1983)

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Prisma TV-Guide: Wallers letzter Gang

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