- Studentenvertretung
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Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) ist in den Hochschulen der meisten deutschen Bundesländer das geschäftsführende (exekutive) und mit der Außenvertretung betraute Organ der (verfassten) Studierendenschaft. Er stellt gewissermaßen die studentische „Regierung“ oder auch die eigentliche Studierendenvertretung im engeren Sinne dar. Der AStA wird in der Regel vom Studierendenparlament gewählt und besteht aus einem oder mehreren Vorsitzenden sowie einer Reihe von Referenten für verschiedene Aufgabengebiete. (siehe unten)
In einigen deutschen Bundesländern – insbesondere dort, wo keine verfasste Studierendenschaft und stattdessen eine sogenannte Unabhängige Studierendenschaft besteht – gibt es zahlreiche abweichende Bezeichnungen. Außerdem besteht an vielen ostdeutschen Hochschulen – in Sachsen und Sachsen-Anhalt sogar gesetzlich geregelt – an Stelle des AStA ein Studentenrat (StuRa), der häufig die Funktionen von Studierendenparlament und AStA auf sich vereint.
Inhaltsverzeichnis
Bezeichnung
Der Name Allgemeiner Studentenausschuss entstand im ausgehenden 19. Jahrhundert; das Adjektiv allgemein dokumentierte dabei den Anspruch der nichtkorporierten Freistudenten auf eine angemessene Vertretung in den zuvor oft von den Studentenverbindungen allein getragenen Ausschüssen. Flächendeckend durchsetzen konnte sich der Begriff allerdings erst nach dem Ende des Ersten Weltkrieges, als die Studierendenschaften in den meisten deutschen Ländern öffentlich-rechtlich anerkannt wurden. (siehe auch: Geschichte der verfassten Studierendenschaft)
Wahl und Aufgaben
Der AStA wird in der Regel für ein Jahr vom Studierendenparlament gewählt, das in den meisten Fällen ebenfalls alljährlich von der Studierendenschaft einer Hochschule gewählt wird; sehr selten findet man auch Amtszeiten von einem Semester. An einigen, meist kleineren Hochschulen wird der AStA auch noch unmittelbar von der Studierendenschaft gewählt; ein Studierendenparlament existiert dann zumeist nicht. Ein solches „Einheitssystem“, bei dem Legislative und Exekutive in einem Organ zusammenfallen, liegt auch bei den meisten ostdeutschen Studentenräten vor.
Die Aufgaben des AStA ergeben sich einerseits aus den gesetzlich geregelten Aufgaben der Studierendenschaft und andererseits aus den örtlichen Gegebenheiten. D.h. in einem „Einheitssystem“ ist der AStA grundsätzlich für alle Aufgaben der Studierendenschaft zuständig, während ihm in einem „Parlamentssystem“ in der Regel die Führung der laufenden Geschäfte, die Ausführung der Beschlüsse des Parlaments sowie die Außenvertretung der Studierendenschaft obliegen.
Daneben bieten die meisten AStA den Studierenden eine Reihe von Dienstleistungen an, z. B. Rechts- und Sozialberatung, Wohnungs- und Arbeitsvermittlung, verbilligte Kopiermöglichkeiten, Verkauf von Schreibmaterial und von Internationalen Studentenausweisen (ISIC). Auch die Verhandlungen um das Semesterticket fällt in der Regel in die Zuständigkeit des AStA.
Nach den teilweise massiven Mittelkürzungen an den Hochschulen bieten viele AStA inzwischen auch Angebote an, die früher an den Hochschulen angesiedelt waren, zum Beispiel Sprachkurse, Tutorien oder Deutschkurse für internationale Studierende.
Referate und Referenten
Die innere Organisation der Allgemeinen Studierendenausschüsse unterliegt der Satzungshoheit der einzelnen Studierendenschaften und kann daher von Hochschule zu Hochschule stark voneinander abweichen. Verallgemeinernd lassen sich folgende Aussagen treffen:
Zur „Kernausstattung“ der meisten AStA gehören neben dem Vorstand und dem Finanzreferat Fachreferate für Hochschulpolitik, Soziales und Kultur (mit und ohne Sport). Hinzu kommen häufig Referate für Fachschaftsangelegenheiten, Politische Bildung und Umweltfragen/Ökologie.
Autonome Referate
Während die genannten Kernreferate in der Regel von der jeweiligen Mehrheitskoalition im Studierendenparlament besetzt werden, existieren an vielen Hochschulen daneben sogenannte Autonome Referate, die – unabhängig von den politischen Machtverhältnissen im Parlament – zumeist Minderheiten oder besondere Interessengruppen vertreten. Die Referenten werden dann in der Regel von den Angehörigen der jeweiligen Gruppen direkt gewählt und verfügen zum Teil über ein eigenes Budget.
„Klassische“ autonome Referate bestehen häufig für ausländische Studierende, Behinderte und chronisch Kranke, Frauen, und Lesben und Schwule. An der Universität Münster gibt es zudem ein Autonomes Referat für finanziell und kulturell benachteiligte Studierende und an der Humboldt-Universität zu Berlin gibt es ein Autonomes Referat für Studierende mit Kind. Daneben sind aber auch Fachschafts- oder Sportreferate zuweilen autonom organisiert.
Die Existenz der Autonomen Referate löst gelegentlich Kritik aus, insbesondere dass die Kontrollmöglichkeit der Finanzen durch das Studierendenparlament (StuPa) mangelhaft sei. Kontrovers diskutiert wird auch, ob die Arbeitsfelder einiger Referate wirklich in den Aufgabenbereich der verfassten Studierendenschaft gehören.
AStA in Baden-Württemberg
Einen Sonderfall stellt der „Allgemeine Studentenausschuss“ nach dem Hochschulrecht Baden-Württembergs dar. Dieser ist kein Organ einer verfassten Studierendenschaft, sondern ein besonderer Ausschuss des jeweiligen Hochschulsenates und diesem rechenschaftspflichtig. Diese Form des AStA (oft als „Kastra“ verspottet) wird daher von einigen Studierenden nicht als studentische Interessenvertretung akzeptiert. An den meisten Hochschulen existieren daher parallel zum offiziellen AStA sogenannte Unabhängige Studierendenschaften; zuweilen wird auch versucht, die dem AStA zugestandenen Gelder für diese unabhängigen Organe (UStA, U-AStA, U-Fachschaften u.ä.) zu verwenden.
Siehe auch
Weblinks
- Uwe Rohwedder: „Allgemeiner Studentenausschuss“, in: Historisches Lexikon Bayerns
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